Große Stromer klagen in Karlsruhe

Milliarden im Spiel

Die EVU wollen Ausgleichszahlungen in ungenannter Höhe für den vor fünf Jahren unter dem Eindruck des Super-GAU von Fukushima (in den Augen mancher übereilt) von der Bundesregierung verordneten und 2011 vom Bundestag beschlossenen Atomausstieg. Die Konzernchefs geben sich betont bescheiden. Der Eon-Vorstandsvorsitzende Johannes Teyssen wollte nicht die Energiewende kritisieren, er forderte aber eine „faire Entschädigung“ für tausende Aktionäre des größten deutschen Stromkonzerns, der 2015 einen Verlust von 7 Milliarden Euro verkraften musste. Teyssen wörtlich: „Es geht nicht um die Zukunft der Atomenergie, das ist Vergangenheit. Es geht um eine faire und gemeinsame Beendigung dieses auch gemeinsam begonnenen Kapitels.“

Wenn die Stromunternehmen in Karlsruhe Recht bekommen – und das erscheint nicht völlig ausgeschlossen – könnten sie, so Experten, bis zu 22 Milliarden vor ordentlichen Gerichten erstreiten.  Auch wenn die Bundesregierung in Karlsruhe dagegen hält, die Konzerne hätten das Risiko einschätzen können, als sie in riskante Atomkraft investierten.

BUND protestiert gegen „Verzögerungstaktik“ beim Atomausstieg

Mit einer Kundgebung vor dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe haben Aktivisten des Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) gegen die „Verzögerungstaktik der AKW-Betreiber beim Atomausstieg und deren Forderung nach Entschädigungszahlungen“ protestiert. Mit Transparenten, auf denen „Atomkraft muss Geschichte werden!“ und „Atomausstieg ins Grundgesetz!“ stand, verlangten sie die sofortige Stilllegung der acht noch in Deutschland am Netz befindlichen Atommeiler.

„Der nach Fukushima begonnene Atomausstieg verstößt nicht gegen das Grundgesetz. Diese Entscheidung war zwingend geboten, um die Bevölkerung vor den unkalkulierbaren Sicherheitsrisiken der Atomkraft zu schützen. Der Schutz der Menschen muss Vorrang vor den Gewinninteressen von Unternehmen haben. Das gebietet unser Grundgesetz als Erstes“, sagte der stellvertretende BUND-Vorsitzende Klaus Brunsmeier.

„Vor fünf Jahren hat die Katastrophe von Fukushima erschreckend deutlich gemacht, dass die Atomkraft eine Risikotechnologie ist, die im schweren Störfall unbeherrschbar werden kann. Der 2011 begonnene Atomausstieg ging nicht weit genug. In den noch laufenden Atomkraftwerken nicht nur in Deutschland kann jeden Tag ein neuer Super-GAU eintreten. Deshalb müssen sie alle sofort stillgelegt werden“, sagte Brunsmeier.

Brunsmeier forderte Bundestag und Bundesregierung auf, den Atomausstieg dauerhaft im Grundgesetz abzusichern. „Die verfassungsrechtliche Festschreibung der endgültigen Abkehr von der Atomenergie wäre fünf Jahre nach Fukushima und 30 Jahre nach Tschernobyl das richtige Signal, dass unser Land sich vom Irrweg der Atomkraftnutzung für alle Zeiten verabschiedet. Ein im Grundgesetz verankerter Atomausstieg erleichtert auch die schwierige Suche nach einem Lager für die hochradioaktiven Erblasten der Atomkraft. Dann wäre klar, wie viel Atommüll noch anfällt und dass kein neuer hinzukommen wird“, so Brunsmeier.

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