Bereitstellung der Abschaltleistung wird wöchentlich ausgeschrieben
Das Kabinett hat laut einer Medienmitteilung des Bundeswirtschaftsministeriums am 25.05.2016 den BMWi-Entwurf einer Verordnung über Vereinbarungen zu abschaltbaren Lasten (AbLaV) beschlossen. Damit wird die Beschaffung und Nutzung sogenannter abschaltbarer Lasten gegenüber der Vorgängerregelung konsequent weiterentwickelt. Insbesondere wird die Beschaffung stärker wettbewerblich ausgerichtet. Zukünftig wird die Bereitstellung der Abschaltleistung wöchentlich ausgeschrieben.
„Abschaltbare Lasten§ werden größere elektrische Verbraucher z. B. in der Industrie, die ihren Verbrauch auf Anforderung reduzieren und somit einen Beitrag für Netzsicherheit und Beseitigung von Störungen im Stromnetz leisten können, genannt.
Daneben wurden auch zwei weitere energie- bzw. industriepolitische Vorhaben verabschiedet, die in erster Linie der Umsetzung von EU-Recht dienen. Hierbei handelt es sich um die Änderung der Energieverbrauchskennzeichnungsverordnung (EnVKV) sowie die Änderungsverordnung zu bergrechtlichen Vorschriften im Bereich der Küstengewässer und des Festlandsockels.
Die Europäische Kommission hat auf Grundlage der EU-Energieverbrauchskennzeichnungs-Richtlinie Pflichten im Bereich des EU-Energielabels (Bußgeldvorschriften) für Lieferanten und Händler auf neue Produktgruppen ausgedehnt. Dazu zählen Lüftungsgeräte, gewerbliche Kühlgeräte, Festbrennstoffkessel und Einzelraumheizgeräte. Mit den Änderungen der Energieverbrauchskennzeichnungsverordnung wird hierfür die entsprechende Rechtsgrundlage für den Vollzug durch die Länder geschaffen.
Die Verordnung zu bergrechtlichen Vorschriften im Bereich der Küstengewässer und des Festlandsockels macht Bohrinseln sicherer und sorgt für mehr Umweltschutz und bessere Arbeitsbedingungen bei der Erdöl- und Erdgasförderung. Kernelemente sind Aspekte des Risikomanagements zur Verhinderung schwerer Unfälle sowie Fragen der Lizenzierung und Öffentlichkeitsbeteiligung bei der Aufsuchung und Gewinnung von Erdöl und Erdgas im Bereich der Küstengewässer und der Ausschließlichen Wirtschaftszone Deutschlands.
Die Verordnung setzt wesentliche Teile der EU-Offshore-Richtlinie 2013/30/EU in deutsches Recht um und ergänzt die bisherigen nationalen Regelungen u. a. um Vorschriften zur verbesserten Zusammenarbeit der Behörden der Mitgliedstaaten untereinander und mit der Kommission, strengere Pflichten zur finanziellen Vorsorge für Schadensfälle und detaillierte Berichtspflichten für die Offshore-Erdöl- und Erdgasindustrie.
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