DUH obsiegt gegen Opel

Adam Opel AG verpflichtet sich, vier Falschaussagen unterlassen

Die Adam Opel AG hat eine weitere strafbewehrte Unterlassungserklärung gegenüber der Deutschen Umwelthilfe (DUH) abgegeben, z.B. der Opel Zafira 1.6 CDTI habe den „niedrigsten Stickstoffoxidausstoß“, wenn dies so erfolgt wie in der vor Gericht streitigen Werbung. Am 10.6.2016 hatte das Landgericht Darmstadt das von der DUH gegen Opel eingeleitete einstweilige Verfügungsverfahren wegen irreführender Aussagen verhandelt und deutlich gemacht, dass es der DUH Recht geben werde.

Opel verpflichtete sich weiter, bezüglich des Stickstoffoxidausstoßes des Opel Zafira Tourer 1.6 CDTI (Euro 6) künftig nicht mehr zu behaupten, das Modell sei „so sauber wie ein Benziner“, ohne konkret darauf hinzuweisen, dass dies nur unter den Bedingungen für die Typzulassung von Euro 6-Pkw der Fall ist.

„Wir sind mit dem Ergebnis der dreistündigen Gerichtsverhandlung vollauf zufrieden. Mit der Unterwerfung von Opel zu vier von sechs kritisierten Aussagen sind die Kernfragen zu unseren Gunsten geklärt. Die Opel AG wird nicht mehr behaupten, dass der Opel Zafira-Diesel genauso sauber ist wie ein Benziner“, so Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer der DUH. „Ich bin überzeugt davon, dass Opel einer Verurteilung zuvorgekommen ist.  Mit der abgegeben Unterlassungserklärung ist davon auszugehen, dass Opel derartig irreführende Aussagen zum Diesel-Zafira nicht wiederholen wird“, sagt Rechtsanwalt Remo Klinger, der die DUH in diesem Verfahren vertreten hat.

Die DUH hatte in der einstweiligen Verfügung von der Adam Opel AG gefordert, folgende Aussagen nicht mehr zu tätigen:

  1. „BLUEINJECTION FÜR 70 % WENIGER NOx“
  2. „Kältetest bei minus 30 Grad. Auch wenn er im sonnigen Italien entwickelt wurde – den Härtetest musste der neue 1.6 CDTI Ecotec in Nordschweden bestehen. […] Der Testfokus lag auf Aspekten wie […] Funktionalität der Abgasnachbehandlung.“
  3. „Vorbildliche Abgasreinigung mit niedrigstem Stickstoffoxid-Ausstoß […] Viel Dieselspaß ohne Reue, denn die neue Dieselgeneration von Opel erzielt Abgasbestwerte auf Benziner-Niveau.“
  4. „Die Opel-Ingenieure erreichten dies durch das hochmoderne Abgasnachbehandlungssystem BlueInjection SCR (selektive katalytische Reduktion), das den Diesel in Sachen Schadstoff-Emissionen so sauber wie einen Benziner werden lässt.“
  5. „In Sachen Schadstoff-Emissionen ist der neue 1.6 CDTI dank BlueInjection SCR-System (selektive katalytische Reduktion) so sauber wie ein Benziner“
  6. „In Sachen Schadstoff-Emissionen ist der neue 1.6 CDTI ecoFLEX so sauber wie ein Benziner.“.

Von diesen sechs Werbeaussagen darf die Adam Opel AG vier (3-6) nicht weiter verbreiten.

Hintergrund: Die DUH hatte erstmals am 10.05.2016 die Adam Opel AG wegen Verbrauchertäuschung abgemahnt und das Unternehmen zur Abgabe einer Unterlassungserklärung (UE) zu verschiedenen Aussagen aufgefordert (siehe: solarify.eu/abgas-tricksereien-und-wieder-opel)Die Adam Opel AG hat daraufhin nur eine Unterlassungserklärung zu zwei irreführenden Werbeaussagen abgegeben: „Die alte Dieselschwäche – der Ausstoß von Stickoxiden ist Geschichte“ sowie „Konstante Einspritzung (von AdBlue) in den Abgasstrom“. Da aus Sicht der DUH jedoch zu den wesentlichen Aussagen keine Unterlassungserklärung abgegeben wurde, hat die DUH am 25.05.2016 beim Landgericht Darmstadt – Kammer für Handelssachen – einen Antrag auf Erlass einer Einstweiligen Verfügung gegen die Adam Opel AG gestellt.

->Quelle: duh.de/pressemitteilung