CO2-Preis weltweit angleichen

cep: Globaler Klimaschutz entweder durch ETS-Verknüpfung und/oder Kohlendioxid-Mindestpreis

CO2-Preis – Montage © Gerhard Hofmann für Solarify

Die Staatengemeinschaft muss neue Wege finden, will sie die 2015 in Paris beschlossene Klimaschutzgrenze nicht überschreiten. Zu dieser Schlussfolgerung kommen die Klima- und Umweltexperten des Centrums für Europäische Politik im jüngsten cepInput, in dem sie anlässlich der Bonner Weltklimakonferenz Optionen für einen globalen Klimaschutz analysiert und bewertet.

Aus cep-Sicht führt das Paris-Abkommen allein weder zu einer ökologisch wirkungsvollen noch zu einer ökonomisch effizienten Klimapolitik, sondern ist lediglich ein Schritt in Richtung einer globalen Klimapolitik. Deshalb fordert das cep, dass sich die EU im Rahmen der G-20 und speziell bei der 23. Weltklimakonferenz in Bonn für eine weltweite Angleichung der CO2-Bepreisung einsetzen sollte. Dies könne sowohl durch die Einführung eines weltweiten CO2-Mindestpreises als auch die verstärkte Verknüpfung von Emissionshandelssystemen (ETS) erreicht werden. Die EU sollte darauf hinwirken, dass neu eingeführte ETS auf vergleichbare Art und Weise ausgestaltet werden, da dies eine spätere Verknüpfung erleichtert.

Die Entscheidung zwischen einem Mindestpreis und einer Verknüpfung von ETS hängt von der – politisch vorzunehmenden – Abwägung der jeweiligen Vor- und Nachteile ab. So würde ein Mindestpreis mehr Flexibilität bei seiner Einführung bieten und insbesondere nicht voraussetzen, dass in den daran teilnehmenden Ländern bereits ein ETS besteht.

Allerdings kann weder durch einen CO2-Mindestpreis noch durch eine ETS-Verknüpfung das Problem der Unverbindlichkeit von nationalen Verpflichtungen in internationalen Klimaverträgen gänzlich gelöst werden. Daher sollte langfristig ein globales, sektorenübergreifendes ETS angestrebt werden, das die weltweiten CO2-Emissionen kosteneffizient auf das Maß begrenzt, das zur Einhaltung der 2-Grad-Grenze erforderlich ist.

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