Monitoring-Bericht: Licht und Schatten der Energie- und Klima-Regierungspolitik

Bundeskabinett beschließt sechsten Monitoring-Bericht zur Energiewende

Das Bundeskabinett hat einer Medienmitteilung aus dem BMWi zufolge am 26.06.2018 den von Bundeswirtschaftsminister Altmaier vorgelegten sechsten Monitoring-Bericht zur Energiewende beschlossen. „Der Bericht dokumentiert den Stand der Energiewende 2016 und die Fortschritte bei der Umsetzung. Nach Ansicht der unabhängigen Sachverständigen und des BEE bleibt allerdings noch viel zu tun. Die Bundesregierung muss nach ihrer Ansicht der Energiewende einen höheren Stellenwert einräumen“, resümiert Sandra Enkhardt im pv magazine. Die Monitoring-Berichte sind Teil des 2011 gestarteten Monitoring-Prozesses „Energie der Zukunft“. Der Monitoring-Prozess wird durch eine unabhängige Expertenkommission wissenschaftlich begleitet.

Gegenüber vom VKU: Energiewendeplakat vor BMWI - Foto © Gerhard Hofmann, Agentur Zukunft

„Hier wird an der Energiewende gearbeitet“ Wirklich? Plakat am BMWi (2017) – Foto © Gerhard Hofmann, Agentur Zukunft für Solarify

Kernergebnisse des Berichts:

  • Mit einem Anteil von 31,6 Prozent stammte fast jede dritte Kilowattstunde aus erneuerbaren Energien. Im Jahr 2017 ist ein weiterer Aufwärtstrend zu verzeichnen.
  • Deutschlands Stromversorgung ist sicher und weist eine Versorgungsqualität auf, die international zur Spitzengruppe zählt. Dazu trägt auch der europäische Strommarkt bei. Damit das Generationenprojekt Energiewende gelingen kann, setzt sich die Bundesregierung in besonderem Maße für einen zügigen Ausbau der Stromnetze, für eine Optimierung der bestehenden Netze und für eine bessere Synchronisierung von erneuerbaren Energien und Netzkapazitäten ein.
  • Der Energieverbrauch ist im Jahr 2016 auch wegen der guten Wirtschaftsentwicklung und des relativ kühlen Wetters um 1,4 Prozent gestiegen, was sehr hohen Handlungsbedarf bedeutet, um das Einsparziel für das Jahr 2020 zu erreichen.
  • Auch die Treibhausgasemissionen sind leicht gestiegen. Die Bundesregierung prüft, welche Maßnahmen ergänzend zum Aktionsprogramm Klimaschutz 2020 vorzunehmen sind, um das Klimaschutzziel für 2020 zu erreichen.

Die Bundesregierung kommt mit diesem Monitoring-Bericht gleichzeitig ihren Berichtspflichten nach § 63 Absatz 1 Energiewirtschaftsgesetz und § 98 Erneuerbare-Energien-Gesetz nach. Der Monitoring-Bericht wird dem Deutschen Bundestag und dem Bundesrat zugeleitet und veröffentlicht

[note pv magazine kommentiert: „In der deutschen Politik geht gerade wenig vorwärts, bescheinigen die Sachverständigen des sechsten Monitoringberichts zur Energiewende. Wie passend, dass am selben Tag die Grünen im Wirtschaftsausschuss des Bundestages mit ihrem Gesetzentwurf zur Erhöhung der Ausschreibungsmengen für Photovoltaik und Windkraft scheiterten.“]

Bundesverband Erneuerbare Energie

„Der sechste Monitoring-Bericht zur Energiewende zeigt die Licht- und Schattenseiten der Energie- und Klimapolitik der Bundesregierung in den vergangenen Jahren“, sagte  BEE-Präsidentin Simone Peter laut einer Medienmitteilung am 27.06.2018: „Während im Stromsektor dank des Erneuerbare-Energien-Gesetzes ein Ökostromanteil von knapp einem Drittel an der Gesamtstromerzeugung erzielt wurde, der im vergangenen Jahr sogar weiter gesteigert werden konnte, bleibt die Energiewende im Wärme- und Verkehrssektor bisher auf der Strecke. Deshalb ist es auch wenig verwunderlich, dass die Treibhausgasemissionen weiter gestiegen sind. Ohne die Erneuerbaren Energien, die im Jahr 2016 alleine 160,5 Millionen Tonnen Treibhausgase eingespart haben, würde die Bilanz noch verheerender ausfallen.“

Die beschlossene Prüfung der Maßnahmen zur Erreichung des Klimaziels 2020 müsse deshalb jetzt schnell erfolgen und die Maßnahmen eingeleitet werden. Dazu gehörten neben einem ambitionierten Einstieg in den Kohleausstieg, den die Kohlekommission jetzt skizzieren müsse, auch die zügige Umsetzung der Sonderausschreibungen für Wind und Solar in Verbindung mit der langfristigen Perspektive zum Ausbau von mindestens 65 Prozent Erneuerbare Energien im Stromsektor bis 2030. Weiter seien Instrumente zur Initialisierung der Wärmewende, wie die steuerliche Abschreibung bei der energetischen Gebäudesanierung und das Gebäudeenergiegesetz, sowie ein mutiger Start einer Verkehrswende, die die Erneuerbaren Energien in den Fokus einer zukunftsfähigen Mobilitätsstrategie stellen sollte, notwendig.

Erfreulich sei, dass der Bericht die internationale Spitzenstellung bei der Versorgungssicherheit im Energiewendeland Deutschland betone, wozu auch der europäische Strommarkt beitrage. Der BEE nimmt ebenfalls positiv zur Kenntnis, dass neben dem zügigen Ausbau der Stromnetze auch die Optimierung der bestehenden Netze hervorgehoben werde, um das ‚Generationenprojekt Energiewende‘ zügig voranzubringen. „In einem wachsend durch Erneuerbare Energie-Anlagen geprägten Energiesystem muss die Anpassung von Last und Erzeugung optimiert werden, um eine hohe Ausnutzung des klimafreundlichen Stromangebots zu erzielen. Dazu sollten alle Optionen der Transportkapazitäten, der Lastverschiebung und der Zwischenspeicherung vollständig genutzt werden, denn der Einspeisevorrang der Erneuerbaren Energien muss konsequent umgesetzt werden“, so Peter.

Um die Kopplung der Sektoren Strom, Wärme auf die ursächliche Größe des Klimawandels‘ fokussiert. Peter appelliert an die Bundesregierung, einen CO2-Mindestpreis einzuführen. „Die Bundesregierung sollte die Vereinbarungen der Meseberg-Erklärung umsetzen, die den CO2-Preis als Schlüssel eines neuen Abgabe- und Steuersystems beschreibt und einen marktwirtschaftlichen Rahmen für den Ausstieg aus fossilen Energien und den Ausbau der Erneuerbaren Energien gibt.“ Ein angemessener CO2-Preis würde die ökonomischen Anreize setzen, um den Kohleausstieg und den weiteren Ausbau der Erneuerbaren Energien marktwirtschaftlich zu organisieren.

->Quellen:

Bericht und weitere Informationen:

BEE-Stellungnahme: