57 Exzellenzcluster ausgewählt

Viele außeruniversitäre Partner und Multidisziplinarität

Die 88 Förderanträge wurden im Frühjahr und Sommer dieses Jahres in 32 Panels von insgesamt fast 400 Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern begutachtet, von denen mehr als 90 Prozent aus dem Ausland kamen. Auf der Basis dieser wissenschaftlichen Qualitätsurteile fand am 25. und 26. September in Bonn zunächst im internationalen Expertengremium eine vergleichende Bewertung statt und traf die Exzellenzkommission schließlich die Auswahlentscheidungen. Die jetzt ausgewählten 57 künftigen Cluster sind an 34 Universitäten angesiedelt. 40 sollen von einer einzelnen Universität durchgeführt werden, 14 von zwei Universitäten und drei von drei Universitäten im Verbund. Rund 49 Prozent der Projekte knüpfen direkt an Exzellenzcluster oder Graduiertenschulen an, die bereits seit 2012 in der Exzellenzinitiative des Bundes und der Länder gefördert wurden. Kennzeichnend für die ausgewählten Cluster ist die durchgehend hohe Beteiligung außeruniversitärer Partner sowie die Multidisziplinarität der Mehrzahl der Konzepte, die auch weit über die einzelnen großen Wissenschaftsbereiche hinausgeht.

Förderbeginn für die neuen Exzellenzcluster ist der 1. Januar 2019. Die Förderdauer beträgt sieben Jahre, wobei nach einer erfolgreichen Wiederbewerbung eine zweite Förderperiode von ebenfalls sieben Jahren folgen kann. Gemäß der Verwaltungsvereinbarung sind dabei insgesamt jährlich rund 385 Millionen Euro Fördermittel vorgesehen, die zu 75 Prozent vom Bund und zu 25 Prozent vom jeweiligen Sitzland bereitgestellt werden.

Wettbewerb in der Förderlinie Exzellenzuniversitäten: 19 Antragsberechtigungen

Die Entscheidung über die Exzellenzcluster ist zugleich grundlegend für den Wettbewerb in der Förderlinie Exzellenzuniversitäten, die der Wissenschaftsrat durchführt: Mit ihr sind nunmehr 17 Universitäten mit mindestens zwei Exzellenzclustern und zwei Universitätsverbünde mit mindestens drei Exzellenzclustern zur Antragstellung zugelassen. Sie können bis zum 10. Dezember 2018 Anträge einreichen, über die nach erfolgten Begutachtungen am 19. Juli 2019 wiederum in der Exzellenzkommission entschieden wird.

[note Die Exzellenzstrategie – Die Exzellenzstrategie soll die Stärkung der Universitäten durch die Förderung wissenschaftlicher Spitzenleistungen, Profilbildungen und Kooperationen fortzusetzen und weiterzuentwickeln. So soll der Wissenschaftsstandort Deutschland nachhaltig gestärkt und seine internationale Wettbewerbsfähigkeit weiter verbessert werden. Bund und Länder stellen für die Finanzierung des Gesamtprogramms, vorbehaltlich der Mittelbereitstellung durch die gesetzgebenden Körperschaften, im Jahr 2017 80 Mio. Euro sowie ab dem Jahr 2018 jährlich insgesamt 533 Mio. Euro zur Verfügung (einschließlich Programm- und Universitätspauschalen, Verwaltungskosten, Auslauf- und Überbrückungsfinanzierung). Die Mittel werden vom Bund und von den jeweiligen Sitzländern im Verhältnis 75:25 getragen. Die Exzellenzstrategie umfasst die beiden Förderlinien Exzellenzcluster und Exzellenzuniversitäten.
Mit dem Instrument Exzellenzcluster werden international wettbewerbsfähige Forschungsfelder an Universitäten bzw. Universitätsverbünden projektbezogen gefördert. Am 28. September 2017 hat das internationale Expertengremium für die Exzellenzstrategie entschieden, dass von den bis April 2017 eingereichten 195 Antragsskizzen 88 für Exzellenzcluster zur Antragstellung zugelassen werden. Ein Jahr später, am 27. September 2018, wird dann über die Auswahl der Exzellenzcluster-Anträge entschieden werden. Für die Projektförderung der Exzellenzcluster stellen Bund und Länder jährlich insgesamt rund 385 Mio. Euro zur Verfügung.
Die Förderlinie Exzellenzuniversitäten dient der Stärkung der Universitäten als Institution bzw. einem Verbund von Universitäten und dem Ausbau ihrer internationalen Spitzenstellung in der Forschung. Ab der ersten Ausschreibungsrunde stellen Bund und Länder für die Förderung von Exzellenzuniversitäten jährlich insgesamt rund 148 Mio. Euro zur Verfügung. Mit der Förderlinie Exzellenzuniversitäten werden erstmals die verfassungsrechtlichen Spielräume genutzt, die der neue Artikel 91b GG bietet. Danach können Hochschulen in Fällen überregionaler Bedeutung dauerhaft gemeinsam von Bund und Ländern gefördert werden. Bei den Exzellenzuniversitäten ist dies an die Bedingung geknüpft, dass ihre alle sieben Jahre stattfindende wissenschaftliche Evaluierung erfolgreich verläuft.]

->Quellen: