Umweltminister fordern CO2-Abgabe vom Bund

Regierung soll sozial verträgliches Steuermodell vorlegen

Die Umweltminister der Länder haben im Rahmen ihrer Konferenz zusammen mit Bundesumweltministerin Svenja Schulze (SPD) am 09.11.2018 in Bremen beschlossen, von der Bundesregierung ein Konzept für eine CO2-Steuer zu fordern, berichtet das Regionalprogramm buten un binnen. Mit der gemeinsamen Forderung sei der Anfang der Diskussion gesetzt, sagte die nordrhein-westfälische Umweltministerin Ursula Heinen-Esser (CDU). Sie will, dass der Bund nun ein sozial verträgliches Steuermodell vorlegt.

CO2-Rauch-Wasserdampf-Fahne Kraftwerk Reuter-West und Müllverbrennungsanlage, Berlin – Fotomontage © Gerhard Hofmann, Agentur Zukunft für Solarify

So sollen Benzin, Heizöl und Kohle mit einer Abgabe belegt werden, weil sie für die hohe Belastung der Luft mit CO2 verantwortlich seien. Gleichzeitig wollen die Minister, dass der Preis für Strom sinkt, damit Verbraucher eher auf Elektroautos umsteigen. Dass man Strom billiger mache, sei nur logisch, sagte Bundesumweltministerin Svenja Schulze. Denn immer mehr Strom werde regenerativ, also nachhaltig und umweltschonend, produziert. Das müsse man fördern.

Umweltminister unzufrieden über Diesel-„Kompromiss“ – „Verbrauchertäuschung“

Nicht zufrieden zeigten sich die Umweltminister über den Kompromiss von Bundesverkehrsminister Scheuer mit den Autobauern in Sachen Nachrüstung von Dieselfahrzeugen. So würden nicht alle Dieselfahrer von kostenlosen Nachrüstungen profitieren, beklagt Saarlands Umweltminister Reinhold Jost. Er sieht darin wieder eine Verbrauchertäuschung.

CO2-Abgabe e.V. zufrieden – Lange: Verfassungs- und europarechtskonforme Lösung für nationale CO2-Preise möglich

Der CO2 Abgabe e.V. begrüßte die  einstimmig gefasste Aufforderung: „Angesichts des Verfehlens der Klimaschutzziele 2020 und der begrenzten Wirksamkeit des europäischen Emissionshandels ist es mehr als geboten, dass die Bundesregierung besser heute als morgen die Debatte um wirksame CO2-Preise eröffnet“, sagte Jörg Lange, geschäftsführender Vorstand des CO2-Abgabe e.V.. Neben einem Vorschlag für wirksame CO2-Preise über alle Sektoren fordern die Umweltminister der Länder eine verfassungs- und europarechtskonforme Überprüfung durch die Bundesregierung, insbesondere im Kraftwerkssektor. „Ein Vorschlag für eine CO2-Bepreisung muss den rechtlichen Anforderungen des Grundgesetzes, der deutschen Energie- und Steuergesetzgebung sowie den europarechtlichen Anforderungen standhalten“, so Lange.

Dem CO2-Abgabe e.V. nach liegen wirksame Vorschläge zur CO2-Bepreisung bereits vor. Einer rechtlichen Machbarkeitsstudie im Auftrag des CO2-Abgabe e.V. zufolge lässt sich ein einheitlicher CO2-Preis für Strom, Wärme und Verkehr auch national  im Einklang mit Welthandelsrecht und EU-Recht ausgestalten. „Bereits 1992 hat die EU eine einheitliche CO2– oder Energiesteuer selbst empfohlen“ weiß Lange. „Sie zielt darauf ab, einen gemeinschaftlichen Rahmen zur Besteuerung von Energieerzeugnissen aufzustellen.“ Im Jahr 2011 wurde zudem von Seiten der EU einen Vorschlag zur Einführung einer den europäischen Emissionshandel ergänzenden CO2-Steuer gemacht. Und Länder wie Frankreich, Niederlande oder Österreich signalisieren seit längerem ihre Bereitschaft zur gemeinsamen Einführung einheitlicher CO2-Preise.

Klimagerechte Modifizierung bestehender Umlagen und Steuern auf Energie und Energieerzeugnisse

Zur Umsetzung wirksamer CO2-Preise in nationales Recht schlägt der CO2-Abgabe e. V. die klimagerechte Modifizierung bestehender Umlagen und Steuern auf Energie und Energieerzeugnisse vor. Sie würde zu weniger Bürokratie, Planungssicherheit und damit mehr Klimaschutz führen. Das sei verfassungsrechtlich im Rahmen der bestehenden Gesetze wie dem Energiesteuergesetz (EnergieStG ) sowie dem Stromsteuergesetz (StromStG) möglich und bedürfe keiner gänzlich neuen gesetzlichen Regelung. Die im EnergieStG festgelegten Steuersätze (Verbrauchssteuern) würden jeweils durch entsprechende Emissionsfaktoren nach dem Treibhausgaspotential ergänzt. Der Anwendungsbereich des EnergieStG müsste auf zur Stromproduktion eingesetzte fossile Energieträger erweitert und die Besteuerung von Strom nach dem StromStG entsprechend auf das Mindestmaß (gemäß Energiesteuer-Richtlinie 2003/96/EG) abgesenkt werden.

->Quellen: