36:0 für PV

Zweite technologieoffene Ausschreibung

Die Bundesnetzagentur hat am 19.11.2018 die Zuschläge der zweiten gemeinsamen Ausschreibung für Windenergieanlagen an Land und Solaranlagen erteilt. „Auch in der zweiten Runde kam kein Gebot für einen Onshore-Windpark zum Zug. Dafür wurden 36 Photovoltaik-Projekte mit 201 MW bezuschlagt. Der durchschnittliche Zuschlagswert lag bei 5,27 ct/kWh“ – schreibt Sandra Enkhardt auf pv magazine.

PV und Wind bei Bitterfeld – Foto © Gerhard Hofmann, Agentur Zukunft für Solarify

„Auch diesmal wurden ausschließlich Gebote für Solaranlagen bezuschlagt“, sagte Jochen Homann, Präsident der Bundesnetzagentur. „Es gab nur ein Gebot für Windenergieanlagen an Land, das jedoch über der Zuschlagsgrenze lag“. Sandra Enkhardt erinnern die Ergebnisse „an die erste Runde. Erneut räumte die Photovoltaik wieder alle Zuschläge ab“.

Der durchschnittliche, mengengewichtete Zuschlagswert stieg leicht – in der ersten gemeinsamen Ausschreibung hatte er bei 4,67 ct/kWh gelegen. Der niedrigste Zuschlagswert liegt aktuell bei 4,65 ct/kWh; der höchste Zuschlagswert beträgt 5,79 ct/kWh. Von den Geboten, die einen Zuschlag erhalten haben, bezogen sich zehn in einem Umfang von 65 Megawatt auf Projekte in Brandenburg.

Verteilernetzausbaugebiete ohne große Auswirkungen

1,5fache Überzeichnung

Insgesamt gingen Gebote mit einem Volumen von 307 Megawatt ein, ausgeschrieben waren 200 Megawatt. Die Wettbewerbsintensität bei den Photovoltaikanlagen ist damit weiterhin hoch und ausreichend. Lediglich zwei Gebote mussten aus formellen Gründen ausgeschlossen werden. Es sind insgesamt 50 Gebote eingegangen, davon wurde nur eines für Windenergieanlagen an Land abgegeben. „Faktisch wirkt die gemeinsame Ausschreibung wie eine zusätzliche Photovoltaik-Ausschreibung“, so die Einschätzung der Bundesnetzagentur. Dieses Fazit galt schon für die erste Runde im April.

Die Bundesverband Solarwirtschaft (BSW-Solar) und Windenergie (BWE) forderten dem pv magazine zufolge nach Bekanntwerden der Ergebnisse von der Bundesregierung, Photovoltaik und Windkraft an Land nicht künstlich in einen Wettbewerb gegeneinander zu stellen. Beide Technologien sollten vielmehr kraftvoll ausgebaut werden.

„Für die Solarbranche sind die jüngsten Erfolge kein Grund zum Feiern: Die erzielten Zuschlagsmengen für ebenerdige Solarparks werden von den Photovoltaik-Auktionsvolumen des Folgejahres wieder abgezogen. Auch die aktuell von der Bundesregierung für die Jahre 2019-2021 geplanten Sonderausschreibungen für große ebenerdige Solarparks sind nach BSW-Einschätzung weitgehend wertlos“, hieß zu den Ergebnissen. Der Verband kritisierte erneut die geplanten Kürzungen für Photovoltaik-Dachanlagen zum Jahreswechsel um rund 20 Prozent, wie sie im Energiesammelgesetz vorgesehen sind. Zusätzlich droht der Einbruch des deutschen Photovoltaik-Marktes, wenn 2020 die Marke von 52 Gigawatt erreicht werden sollte. Zu diesem Zeitpunkt soll nach dem derzeit geltenden EEG die Solarförderung auslaufen.

BSW-Hauptgeschäftsführer Carsten Körnig warnt denn auch: „Beseitigt der Bundestag jetzt jedoch nicht endlich den Förderdeckel und verzichtet er auf ein Veto gegenüber den zusätzlich geplanten Einschnitten, so wird das die Energiewende in den Städten ausbremsen und tausende weitere Jobs  in der Solarbranche kosten. Die geplanten zusätzlichen Solarparks auf dem Land sind zu begrüßen, werden diesen Anschlag auf die Energiewende aber nicht auffangen können. So sind die Klimaziele nicht erreichbar“.

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