BMBF bekommt weniger Geld – MPG + 49 Mio. €

Im Wortlaut: Vorwort zum Haushaltsentwurf des BMBF (Ausschnitte) und zum Kapitel Wettbewerbsfähigkeit des Wissenschafts- und Innovationssystems

Die Aufgaben des BMBF für ein leistungsfähiges Bildungswesen umfassen den gesamten Lebensverlauf. Sie reichen von der frühkindlichen Förderung bis zur Erwachsenenbildung auch im höheren Alter (lebensbegleitendes Lernen). Gemeinsam mit den Ländern kümmert sich das BMBF um die außerschulische berufliche Bildung, die Ausbildungsförderung und die Weiterbildung. Wichtige Schwerpunkte sind der Einsatz für mehr Chancengerechtigkeit und Qualität im Bildungssystem, die Sicherung der Fachkräftebasis sowie die Gestaltung eines zukunftsfähigen Systems der beruflichen Bildung. Auf Basis des 2019 geänderten Art. 104c GG ermöglicht der DigitalPakt Schule gemeinsam mit den Ländern einen wesentlichen Schritt in die Zukunft des Lernens.

Durch ein wettbewerbsfähiges Wissenschafts- und lnnovationssystem werden die Grenzen des Wissens erweitert, neue Technologien und Anwendungen ermöglicht und in neue Produkte, Verfahren und Dienstleistungen übersetzt. Dazu hatte die Bundesregierung drei große Pakte mit den Ländern abgeschlossen (Hochschulpakt 2020, Exzellenzinitiative und Pakt für Forschung und Innovation). Das Wissenschaftssystem hat sich dadurch dynamisch weiterentwickelt – hin zu mehr exzellenter Forschung und Lehre, zu mehr Vernetzung, zu mehr internationaler Zusammenarbeit und zu nachhaltigen Partnerschaften zwischen Wissenschaft, Wirtschaft und Gesellschaft.

Auf Basis des 2014 geänderten Art. 91b GG wurde 2016 die mit der Exzellenzinitiative begonnene erfolgreiche Förderung von Spitzenforschung an Universitäten verstetigt. Die Exzellenzstrategie fördert Exzellenzcluster und Exzellenzuniversitäten in Deutschland. Weitere zentrale Initiativen sind das Tenure-Track-Programm zur Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses sowie die Förderinitiative „Innovative Hochschule“. Der Hochschulpakt wurde 2019 zum Zukunftsvertrag „Studium und Lehre stärken“ fortentwickelt und mit dem Pakt für Forschung und Innovation IV wurde Planungssicherheit für die außeruniversitäre Forschung bis 2030 geschaffen. Beide Pakte werden 2021 finanzrelevant.

Exzellente Forschung findet Lösungen für globale Probleme und Strategien für die Bereiche Gesundheit und Pflege, Nachhaltigkeit, Energie und Klima, Mobilität, Stadt und Land, Sicherheit sowie Wirtschaft und Arbeit 4.0. Sie eröffnet neue Möglichkeiten für Fortschritt in allen Lebensbereichen und ist Grundlage für innovative und wettbewerbsfähige Produkte und Dienstleistungen. Die Hightech-Strategie wird in dieser Legislaturperiode als umfassende ressortübergreifende Innovationsstrategie weiterentwickelt. Ziel der Strategie ist es, Deutschlands Position im globalen Wettbewerb der Wissensgesellschaften weiter zu stärken, Ressourcen effektiver zu bündeln und neue Impulse für mehr Innovation in Wirtschaft und Gesellschaft zu setzen. Durch noch besseren Ideen-, Wissens- und Technologietransfer, d. h. die Umsetzung von Forschungsergebnissen in marktfähige Produkte und Dienstleistungen sowie Anwendungen mit gesellschaftlichem Nutzen sollen neue Wertschöpfung und zukunftssichere Arbeitsplätze geschaffen werden. Dabei setzt die Hightech-Strategie verstärkt auf die Mitgestaltung von Innovation durch die Bürgerinnen und Bürger, sei es im Rahmen der Bürgerwissenschaften (citizen science), durch partizipatives Agendasetting oder bei der Entwicklung von Sozialen Innovationen. Zugleich trägt sie zu einer dynamischen und innovativen Wirtschaft bei und schafft ein innovationsfreundliches Umfeld. Die Bundesregierung wird an die bisherigen Erfolge der Hightech-Strategie anknüpfen und diese weiter ausbauen.

Inneres des Fairphone 2 – Foto © Gerhard Hofmann, Agentur Zukunft für Solarify

Die Digitalisierung verändert die Art, wie Menschen leben, lernen, arbeiten und miteinander kommunizieren. Die positiven Wirkungen der Digitalisierung werden sich nur entfalten, wenn Staat, Wirtschaft, Wissenschaft und Gesellschaft den Wandel aktiv mitgestalten. Das BMBF fördert Forschung und Entwicklung zu allen Schlüsseltechnologien der Digitalisierung. Ein Schwerpunkt liegt dabei auf komplexen Systemen, die ein Zusammenspiel verschiedener Technologien erfordern. Diese sollen sicher, zuverlässig und nutzerfreundlich gestaltet und in die breite Anwendung überführt werden. Voraussetzung für die Gestaltung der Digitalisierung und den mündigen Umgang mit digitalen Werkzeugen ist die frühzeitige Aneignung entsprechender Kompetenzen. Um digitale Infrastrukturen in Schulen zu fördern und so die Voraussetzungen für die nachhaltige Umsetzung digitaler Bildung zu schaffen, sind für den DigitalPakt Schule Mittel aus einem Sondervermögen im Einzelplan 60 vorgesehen. Mit der „Dachinitiative Berufsbildung 4.0“ fördern wir u. a. die Entwicklung innovativer Qualifizierungskonzepte, die Qualifizierung des pädagogischen Personals sowie die Ausstattung Überbetrieblicher Ausbildungsstätten. Damit derzeit oft dezentral, projektförmig und temporär gelagerte Datenbestände von Wissenschaft und Forschung für das gesamte deutsche Wissenschaftssystem systematisch erschlossen werden können, fördert das BMBF Aufbau und Betrieb einer Nationalen Forschungsdateninfrastruktur.

Das Weizenbaum-Institut für vernetzte Gesellschaft (Deutsches Internet-Institut in Berlin) erforscht mit einem interdisziplinären Ansatz ethische, rechtliche, wirtschaftliche und gesellschaftliche Fragen der Digitalisierung. Dadurch sollen Handlungsempfehlungen an Wirtschaft und Politik gegeben werden. Mit der Digitalisierung sind neue Formen der interdisziplinären und internationalen Zusammenarbeit in der Wissenschaft entstanden.

Das BMBF unterstützt u. a. die nachhaltige Etablierung von Open Access als einen Standard des wissenschaftlichen Publizierens in der deutschen Wissenschaft. Die Förderung umfasst auch Maßnahmen und Projekte zum Ausbau der europäischen und internationalen Zusammenarbeit mit Partnern aus Industrie-, Schwellen- und Entwicklungsländern auf der Grundlage der Strategie der Bundesregierung zur Internationalisierung von Bildung, Wissenschaft und Forschung.

Ein besonderes Augenmerk wird auf die Umsetzung von Forschungsergebnissen in der Praxis gelegt. Hierunter fallen u. a. Prototyp- und Demonstrationsanlagen und -vorhaben, Untersuchungen von FuE-Aspekten zu technischen Regeln, Normen und Standards, die Unterstützung von technologieorientierten Unternehmensgründungen aus der Forschung heraus sowie das Setzen innovationsfreundlicher Rahmenbedingungen.

Aus den für die Projektförderung sowie für gesetzliche Leistungen veranschlagten Mitteln dürfen ferner Ausgaben für vorbereitende und begleitende Studien und Gutachten (einschließlich externer Beratung und Begutachtung einzelner Fördermaßnahmen), für die Bereitstellung von aussagefähigen Datengrundlagen, für die im Rahmen der Projektzielsetzungen erforderliche kommunikative Verbreitung der Förderbedingungen und Ergebnisse, für die Verbreitung von Fachinformationen für die Öffentlichkeit, für den wissenschaftlichen Erfahrungsaustausch im nationalen und internationalen Rahmen sowie für die Erstattung von Aufwendungen für Koordinierungsmaßnahmen im Rahmen der Bewerbung um Fördermittel aus den Forschungsrahmenprogrammen der EU geleistet werden.

Bei den in der Regel nicht rückzahlbaren Zuwendungen für FuE-Projekte in der gewerblichen Wirtschaft wird eine angemessene Eigenbeteiligung – grundsätzlich mindestens 50 Prozent – vorausgesetzt.

Vorwort zum Kapitel 3003

Schwerpunkt dieses Kapitels ist der Hochschulpakt 2020, für den im Haushalt 2020 rd. 2,2 Mrd. Euro vorgesehen sind: Im Rahmen der ersten Säule werden an den deutschen Hochschulen der Nachfrage durch zusätzliche Studienanfänger und -anfängerinnen entsprechende Studiermöglichkeiten geschaffen, mit der zweiten Säule wird für die Projektausgaben in DFG-Forschungsvorhaben eine Programmpauschale bereitgestellt und dadurch die Forschung an Hochschulen gestärkt. Für weitere Maßnahmen zur Entwicklung des Hochschul- und Wissenschaftssystems, wie etwa den Qualitätspakt Lehre für die Verbesserung von Studienbedingungen und Lehrqualität, sind bis 2020 insgesamt rd. 2 Mrd. Euro vorgesehen, davon 200 Mio. Euro im Haushalt 2020. Mit der Exzellenzstrategie stellen Bund und Länder ab 2018 jährlich insgesamt 533 Mio. Euro für Exzellenzcluster und Exzellenzuniversitäten zur Verfügung, die die deutsche Spitzenforschung dauerhaft stärken werden.

Für die langfristige Sicherung des hohen Qualitätsniveaus der Hochschulforschung ist die Förderung von Forschungsbauten, Großgeräten und des Nationalen Hochleistungsrechnens ein wichtiger Baustein. Für diese Gemeinschaftsaufgabe stellt der Bund jährlich 316,75 Mio. Euro zur Verfügung. In dieses Kapitel sind die institutionellen Zuwendungen an die außeruniversitären Wissenschaftseinrichtungen Max- Planck-Gesellschaft (rd. 1,03 Mrd. Euro), Leibniz-Gemeinschaft (rd. 585 Mio. Euro) und Deutsche Forschungsgemeinschaft (rd. 1,45 Mrd. Euro) eingestellt. Bund und Länder streben entsprechend dem Pakt für Forschung und Innovation III (2016-2020) an, diese Zuwendungen jährlich um 3 Prozent zu steigern. Den Aufwuchs in diesem Zeitraum trägt der Bund allein (siehe auch Vorbemerkungen zu Kapitel 3004).

Wesentliche Ziele, die mit den veranschlagten Mitteln erreicht werden sollen

Mit dem Hochschulpakt 2020 wollen Bund und Länder Impulse für die Zukunftsvorsorge bis in das nächste Jahrzehnt setzen. Dabei soll dem wachsenden Fachkräftebedarf auf dem Arbeitsmarkt begegnet und der vor allem angesichts der wachsenden Bildungsbeteiligung und der doppelten Abiturjahrgänge steigenden Zahl von Studienberechtigten ein qualitativ hochwertiges Studium gewährleistet werden. Die Studienanfängerquote stieg von 37 Prozent im Jahr 2007 auf 56,7 Prozent im Jahr 2016.

Durch die Exzellenzinitiative von Bund und Ländern zur Förderung von Wissenschaft und Forschung an deutschen Hochschulen wurde der Wissenschaftsstandort Deutschland nachhaltig gestärkt, seine internationale Wettbewerbsfähigkeit verbessert und Spitzenforschung im Universitäts- und Wissenschaftsbereich sichtbar gemacht. Eine Evaluation hat die positiven Effekte der Exzellenzinitiative bestätigt. Deshalb haben Bund und Länder die Förderung der Spitzenforschung weiterentwickelt und fördern mit der neuen Exzellenzstrategie Exzellenzcluster und Exzellenzuniversitäten dauerhaft. Die Deutsche Forschungsgemeinschaft und der Wissenschaftsrat führen das wissenschaftsgeleitete Begutachtungs- und Auswahlverfahren für die Exzellenzstrategie durch. Jährlich wird von der GWK ein Monitoring-Bericht zum Pakt für Forschung und Innovation veröffentlicht.

Wissenschaftsorganisationen oder Forschungseinrichtungen? „Zu den außeruniversitären Forschungseinrichtungen zählen die vier Forschungsorganisationen Fraunhofer, Helmholtz-Gemeinschaft Deutscher Forschungszentren, Leibniz-Gemeinschaft und Max-Planck-Gesellschaft zur Förderung der Wissenschaften. Zu den Forschungsorganisationen gehören auch die Akademien der Wissenschaften, die in der Union der deutschen Akademien der Wissenschaften organisiert sind. Aus öffentlichen Mitteln werden zudem andere Einrichtungen wie die Max Weber Stiftung, das Wissenschaftskolleg zu Berlin, das Deutsche Zentrum für Hochschul- und Wissenschaftsforschung ebenso wie die mit der Max-Planck-Gesellschaft assoziierte Stiftung Caesar und das Berliner Institut für Gesundheitsforschung sowie das Futurium finanziert (siehe auch II 2.6 Staatliche Forschungseinrichtungen sowie Organisationenband).“ (siehe: bundesbericht-forschung-innovation.de/de/Ausseruniversitare-Forschungseinrichtungen)

->Quellen: