Mischpreisverfahren

Die Bundesnetzagentur hat 2018 die Entscheidung getroffen, den Zuschlagsmechanismus bei der Ausschreibung von Regelenergie zu ändern und das Mischpreisverfahren eingeführt. Dabei bekommen Stromhändler für zwei Leistungen Geld: einmal dafür, dass sie überhaupt lieferbereit sind. Und ein zweites Mal werden sie honoriert, wenn sie die Energie tatsächlich liefern. Vorher bekamen Energiehändler nur Geld, wenn sie Strom tatsächlich verkauften.

Die Analyse der Ursachen der extrem hohen Arbeitspreisgebote im Herbst 2017 hat gezeigt, dass der bisherige Zuschlagsmechanismus einer Weiterentwicklung bedurfte, erläutert Jochen Homann, Präsident der Bundesnetzagentur, die Notwendigkeit der Änderung. Homann weiter: Ziel der neuen Regelung ist es, bei der Beschaffung von Regelenergie den Wettbewerbsdruck auf die Arbeitspreise zu erhöhen und damit das Beschaffungssystem effizienter zu machen.

Doch für für Gerfried I. Bohlen, Vorstandsvorsitzender der Energiegenossenschaft Rhein-Ruhr eG, ist das Mischpreisverfahren ein Geschenk für die Betreiber fossiler Großkraftwerke. Dass Händler mit zwei Preisstaffeln jonglieren können, gehe zu Lasten der Endverbraucher.

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