Bundesnetzagentur: KWK-Anlagen-Ausschreibung nicht ausgeschöpft – innovative KWK-Systeme überzeichnet

Gegensätzliche Ergebnisse der zwei Ausschreibungen

Die Bundesnetzagentur ermittelte bereits zum fünften Mal (konventionelle KWK) bzw. zum vierten Mal (innovative KWK) den Förderbedarf für KWK-Anlagen und gab am 17.12.2019 die Ergebnisse der KWK-Ausschreibungen mit Gebotstermin 02.12.2019 bekannt. In zwei getrennten Verfahren wurden die Zuschläge für KWK-Anlagen im Leistungsbereich zwischen 1 und 50 MW und für innovative KWK-Systeme (iKWK) ermittelt. Bei den KWK-Anlagen war eine Leistung von 80,092 MW ausgeschrieben. Zum ersten Mal wurden für innovative KWK-Projekte bei der Ausschreibung mehr Gebote abgegeben, als Leistung verfügbar war, so das Ergebnis der jüngsten Ausschreibungsrunde.

Ausschreibung für KWK-Anlagen – nicht ausgeschöpft

schreibt in einer Medienmitteilung: „Mutige Bieter erzielen Rekordzuschläge nahe am Förderhöchstsatz. Während der Wettbewerb im konventionellen Segment schwächelte, war die innovative Ausschreibung erstmals überzeichnet.“ Christoph Pfister, Berater bei enervis: „Kosteneffiziente KWK-Projekte können bereits bei deutlich niedrigeren Fördersätzen als 6,84 ct/kWh positive Renditen erzielen. Das eingegangene Risiko wird sich in diesem Falle sicherlich bezahlt machen.“

Zu der ausgeschriebenen Menge von 80,092 MW wurden 13 Gebote mit einem Volumen von 58,262 MW eingereicht. Davon erhielten zwölf Gebote mit 53,612 MW einen Zuschlag. Das Ausschreibungsvolumen wurde nicht ausgeschöpft. Ein Gebot musste vom Zuschlagsverfahren ausgeschlossen werden, da es den formalen Anforderungen nicht genügte. Die Gebotswerte der bezuschlagten Gebote reichen von 3,40 ct/kWh bis 6,84 ct/kWh. Der durchschnittliche, mengengewichtete Zuschlagswert liegt bei 5,12 ct/kWh und ist der höchste aller bisherigen Ausschreibungsrunden.

Ausschreibung für innovative KWK-Systeme – überzeichnet

Zur ausgeschriebenen Menge von 25 MW wurden zehn Gebote mit einem Volumen von 43,101 MW eingereicht. Damit war die Ausschreibung für innovative KWK-Systeme erstmalig überzeichnet. Wie bei den KWK-Anlagen musste ebenfalls ein Gebot aus formalen Gründen vom Zuschlagsverfahren ausgeschlossen werden. Von den neun zulässigen Geboten konnte für fünf ein Zuschlag erteilt werden. Die Zuschlagswerte lagen zwischen 9,38 ct/kWh und 11,20 ct/kWh. Der durchschnittliche, mengengewichtete Zuschlagswert beträgt 10,25 ct/kWh (Vorrunde 11,17 ct/kWh). Das letzte, teilweise im Ausschreibungsvolumen liegende Gebot konnte nicht bezuschlagt werden, da es zum größeren Teil die ausgeschriebene Menge überstieg. Die ausgeschriebene Menge konnte daher mit 20,514 MW nur teilweise ausgeschöpft werden.

Unterschied zwischen Kraft-Wärme-Kopplung (KWK) und Innovativer KWK

  • Kraft-Wärme-Kopplung (KWK) ist die gleichzeitige Umwandlung von eingesetzter Energie in elektrische Energie und Nutzwärme in einer ortsfesten technischen Anlage. Die Kraft-Wärme-Kälte-Kopplung ist die Umwandlung von Nutzwärme aus Kraft-Wärme-Kopplung in Nutzkälte durch thermisch angetriebene Kältemaschinen. Nutzwärme ist die aus einem KWK-Prozess ausgekoppelte Wärme, die außerhalb der KWK-Anlage für die Raumheizung, die Warmwasserbereitung, die Kälteerzeugung oder als Prozesswärme verwendet wird.
  • Innovative KWK-Systeme sind besonders energieeffiziente und treibhausgasarme Systeme, in denen KWK-Anlagen in Verbindung mit hohen Anteilen von Wärme aus erneuerbaren Energien KWK-Strom und Wärme bedarfsgerecht erzeugen oder umwandeln. Innovative erneuerbare Wärme ist die erneuerbare Wärme aus Wärmetechniken, die jeweils eine Jahresarbeitszahl von mindestens 1,25 erreichen, deren Wärmeerzeugung außerhalb des innovativen KWK-Systems für Raumheizung, die Warmwasserbereitung, die Kälteerzeugung oder als Prozesswärme verwendet wird und die, soweit sie Gas einsetzen, ausschließlich gasförmige Biomasse einsetzen. Die Jahresarbeitszahl ist der Quotient aus der Summe der von den Komponenten zur Bereitstellung innovativer erneuerbarer Wärme bereitgestellten Energiemenge und der Summe der dafür eingesetzten Energiemenge in Form von Brennstoffen oder Strom in einem Kalenderjahr.
  • Das Kraft-Wärme-Kopplungs-Gesetz (KWKG) fördert KWK-Strom aus Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen (KWK-Anlagen) und Kraft-Wärme-Kälte-Kopplungsanlagen (KWKK-Anlagen), die auf Basis von Abfall, Abwärme, Biomasse, gasförmigen oder flüssigen Brennstoffen betrieben werden. (Nach bafa.de/kwk_merkblatt_innovative_kwk-systeme)

->Quellen: