„EEG-Novelle verstößt gegen EU-Recht“

MdEP Giegold schreibt an EU-Kommissarin und Kommissionspräsidentin

Die EU-Richtlinie (EU) 2018/2001 „zur Förderung der Nutzung von Energie aus erneuerbaren Quellen“ besagt, dass alle Mitgliedstaaten es Eigenversorgern ermöglichen müssen, “Elektrizität ohne unverhältnismäßig hohe Belastungen zu erzeugen, zu speichern, zu verbrauchen und zu verkaufen“. Das sieht der grüne Europa-Abgeordnete Sven Giegold durch die deutsche EEG-Novelle verletzt. Daher hat er einen Brief an die EU-Kommission geschrieben.

Deutsche und europäische Flagge - Foto © Gerhard Hofmann für Solarify

Deutsche und europäische Flagge – Foto © Gerhard Hofmann für Solarify

Darin stellt er zunächst fest, die Bundesregierung lege „der erneuerbaren Bürgerenergie, dem europäischen Green Deal und dem Klimaschutz weiter Steine in den Weg“. Denn Erneuerbare Bürgerenergie werde durch die europäische Erneuerbare-Energien-Richtlinie gefördert, und bis Juni 2021 müsse Deutschland die Richtlinie in nationales Recht umsetzen.

„Doch das neue EEG schadet nicht nur dem Ausbau der erneuerbaren Energie in Deutschland, es ist auch unvereinbar mit geltendem EU-Gesetz“, daher habe er, Giegold, an die zuständige EU-Energiekommissarin und die Präsidentin der EU-Kommission geschrieben –  mit der dringenden Bitte, die EEG-Novelle gründlich zu prüfen und schon vor dem endgültigen Beschluss durch Bundestag und Bundesrat aktiv zu werden.

„Die EU-Kommission muss mit der Bundesregierung Kontakt aufnehmen und auf die Schwachstellen des Gesetzes aus der Sicht des EU-Rechts hinweisen.“ Die EEG-Novelle verstößt laut Giegold gegen die EU-Regeln „gleich mehrfach: Es kommen zusätzliche Belastungen auf Bürgerinnen und Bürger zu, weil Betreiber von Solar- oder Windanlagen ein Messsystem einbauen müssen, wenn die Anlage mehr als ein Kilowatt Leistung hat. Dies verursacht unverhältnismäßige Kosten, die gerade bei kleineren Anlagen dazu führen können, dass der Betrieb einer Solaranlage sich nicht mehr lohnt. Der Verkauf von Strom an Mieter*innen und Nachbarn soll mit dem vollen Satz der EEG-Umlage belastet werden, auch wenn er nicht durch ein Stromnetz geleitet wird. So erhöht sich der Verkaufspreis von auf dem Dach erzeugten Solarstrom infolge der EEG-Umlage um mehr als 80%. Die weiteren Verstöße gegen EU-Recht im neuen Erneuerbare-Energien-Gesetz findet Ihr und finden Sie in meinem Brief an die EU-Kommission.“

Der Gesetzentwurf wurde letzte Woche erstmals im Bundestag und diesen Freitag (06.11.2020) erstmals im Bundesrat*) beraten. Zeitgleich liegt er der EU-Kommission zur Prüfung vor. Giegold abschließend: „Sollte es bei diesem schlechten Gesetzentwurf bleiben, werden wir Grünen im Europaparlament alles tun, um auf ein Vertragsverletzungsverfahren zu drängen – für mehr Bürgerenergie in Deutschland und für besseren Klimaschutz.“

*) Der Bundesrat empfiehlt in seiner Stellungnahme zur Stärkung auch der anderen EE-Technologien, etwa indem die bestehenden Regelungen zur Degression bei der Verstromung von Biomasse, Geothermie und Wasserkraft abgemildert werden. Auch hier brauche es eine Degressionsbremse, um die Erreichung der Ausbauziele sicherzustellen. Der Bundesrat fordert darüber hinaus weitere Verbesserungen für die Biomasseverstromung (siehe: solarify.eu/bundesrat-fordert-aenderungen-an-eeg-novelle-stimmen)

->Quellen: