Schwarz-Rot (endlich) einig bei EEG-Novelle

Reform für schnelleren Ausbau des Ökostrom-Anteils in Deutschland seht – Kritik

Die Koalitionsparteien haben sich am 14.12.2020 nach langen Verhandlungen über noch offene Punkte im Erneuerbare-Energien-Gesetz geeinigt. Dazu gehört eine Regelung zum Weiterbetrieb der sogenannten Ü20-Solar- und Windkraftanlagen, die bald aus der Förderung fallen werden. Der Eigenverbrauch von selbst produziertem Solarstrom – etwa auf dem Hausdach, der Terrasse oder im Garten – soll erleichtert werden. Auch für Anlagen auf Mietshäusern sind Vereinfachungen geplant.Die Branche (BEE, BSW-Solar, BVW) ist unzufrieden.

GroKo und Energiepolitik – Fotomontage © Veronika Neukum für Solarify

Die EEG-Reform soll noch in dieser Woche von den beiden Parlamentskammern beschlossen werden, damit sie wie geplant zum 01.01.2021 in Kraft treten kann. Eine mögliche Anhebung des Ausbauziels beim Ökostrom bis 2030 verschob die Koalition allerdings auf das erste Quartal des kommenden Jahres.

SPD-MdB Timon Gremmels nannte den Kompromiss „ein starkes Signal für Klimaschutz und Beschäftigung. Der Ausbau der Erneuerbaren Energien und der Solarenergie kann weiter Fahrt aufnehmen.“ Neben der Anhebung der Ausbaupfade für die Solar- und die Windenergie, die dem europäischen Green Deal Rechnung tragen und im kommenden Jahr umgesetzt werden sollen, konnten Gremmels zufolge zahlreiche weitere Verbesserungen am EEG 2021 erreicht werden. „Mit einer auskömmlichen Vergütung, einer spürbaren Entbürokratisierung und der Verankerung des Mieterstroms im Quartier wird das zarte Pflänzchen Mieterstrom endlich zum Blühen gebracht. Künftig werden auch die Mieterinnen und Mieter von günstigem Solarstrom vom eigenen Dach profitieren können“. Auf seiner Internetseite teilte der Kasseler Bundestagsabgeordnete mit, „die Pioniere der Energiewende können aufatmen“, und: „Es gibt keine Smart-Meter-Pflicht für Photovoltaik-Anlagen kleiner 7 kWp. Sie müssen auf eigen erzeugten Strom auch keine EEG-Umlage zahlen.“  Gremmels zufolge wird der Eigenstromverbrauch bis zu 30 kWp installierter Leistung komplett umlagebefreit. Auch der Zubau gewerblicher PV-Dachanlagen bleibe attraktiv, da die Auktionspflicht nicht weiter abgesenkt werde, sondern bei 750 kW verbleibe. Betreiber von Anlagen zwischen 300 und 750 Kilowatt sollen dabei die Wahl haben, ob sie an Ausschreibungen teilnehmen und den Strom nicht selbst verbrauchen oder ob sie einen Teil des Stroms selbst verbrauchen und dafür weniger Förderung wollen.

Neu ist auch die geplante Sonderausschreibung für Floating- und Agro-PV-Projekte. Insbesondere Baden-Württemberg hatte sich wiederholt für die Unterstützung entsprechender Vorhaben stark gemacht. Andreas Lenz (CSU) verwies zudem auf einen geplanten „one-stop-shop“ für den PV-Bereich, also eine einzige Anlaufstelle, die Anlagenbetreiber dann nur anzusteuern brauchen.

Mit Blick auf die Post-EEG-Phase im Bereich der Windenergie sollen Betreiber von Bestandsanlagen pro Kilowattstunde vorerst den Marktwert des Stroms plus 1 Cent erhalten. Über eine Verordnung soll für sie eine eigene, neue Förderung geschaffen werden, auf die Betreiber sich bewerben können – geringer und mit kürzerer Laufzeit, Details sind noch zu klären.

SPD-Fraktionsvize Mathias Miersch erklärte: „Wir haben wichtige Punkte aus unserem Zukunftspaktfür Erneuerbare Energien durchgesetzt, für die die SPD seit Jahren gestritten hat. Dazu gehören ein verbindlicher Koordinierungsmechanismus zwischen Bund und Ländern zur kontinuierlichen Kontrolle und Transparenz beim Ausbau der Erneuerbaren Energien. Die Bürgerinnen und Bürger sowie Kommunen erhalten breite Beteiligungsmöglichkeiten, indem sie von der Wertschöpfung Erneuerbarer Energien direkt profitieren können. Endlich gibt es Geld für die Kommunen, wenn ein Windpark dort steht. Insoweit werden wir auch die Gewerbesteuerzerlegung noch einmal anpassen, damit die Kommune, in der ein Windparkt steht, auch tatsächlich profitiert und nicht der Standort der Projektgesellschaft.

Wir haben im Bereich Solar für Entbürokratisierung gesorgt. Kleine Anlagen müssen sich nun keine Messgeräte einbauen. Neue unbürokratische Mieterstrommodelle werden die Energiewende als Mitmach-Projekt für alle stärken. Wir ermöglichen mehr Eigenverbrauch bei Solar für ausgeförderte und neue Solaranlagen. Wir haben zudem dafür gesorgt, dass Windkraftanlagen der ersten Stunde nicht abgeschaltet werden müssen. Damit sind viele wichtige Entscheidungen getroffen worden.

Aber wir wollen mehr und wenn möglich noch in dieser Koalition. Die Beschlüsse der EU zeigen einmal mehr: Die Ausbaupfade müssen angehoben werden. Damit der Ausbau auch wirklich passieren kann, wollen wir das Planungs- und Genehmigungsrecht insbesondere mit Blick auf Repowering weiter reformieren. Zudem ist klar, dass das ganze Finanzierungs- und Fördersystem grundsätzlich reformiert werden muss. Das geht nicht über Nacht und nur mit sorgfältiger Beratung. In einem Entschließungsantrag haben wir deshalb die Aufgaben beschrieben. Wir sind bereit, in den kommenden Wochen auch insoweit die Weichen zu stellen.“ Dazu gehörten ein verbindlicher Koordinierungsmechanismus zwischen Bund und Ländern zur kontinuierlichen Kontrolle und Transparenz beim Ausbau der erneuerbaren Energien. Die Bürgerinnen und Bürger sowie Kommunen erhalten breite Beteiligungsmöglichkeiten, indem sie von der Wertschöpfung erneuerbarer Energien direkt profitieren können.“

Bioenergiebranche begrüßt EEG-Vereinbarungen

Die Bioenergiebranche begrüßte die Korrekturen am EEG-Entwurf. So sollten die Ausschreibungsvolumina noch einmal deutlich erhöht und der Wettbewerbsnachteil kleinerer Anlagen ausgeglichen werden, berichtet das Hauptstadtbüro Bioenergie. Auch solle die Stromerzeugung von Holzheizkraftwerken in ihrer Rolle für Fern- und Prozesswärme stärker gewürdigt werden.

„Wir begrüßen, dass Union und SPD den von der Bundesregierung vorgelegten EEG-Entwurf noch an zentralen Stellen nachbessern wollen, um die Strom- und Wärmeerzeugung aus Biomasse zu stärken. Viele unserer wichtigsten Anliegen werden aufgegriffen. Wir freuen uns zudem über eine Übergangsregelung für Altholzkraftwerke, die Wettbewerbsverzerrungen auf dem Altholzmarkt verhindern soll.Inwiefern mit diesen geplanten Neuregelungen tatsächlich das mit dem Klimaschutzprogramm 2030 beschlossene Ziel erreicht werden kann, die Stromerzeugung aus Biomasse bis 2030 zu stabilisieren, muss sich jedoch noch zeigen. Wirklich unzureichend bleiben die Anreize zur Vergärung von Gülle in Biogasanlagen, obwohl diese Maßnahme ebenfalls mit dem Klimaschutzprogramm 2030 beschlossen wurde. Hier muss die Regierungskoalition zügig nachbessern, vor allem für Güllekleinanlagen über 75 KW. Außerdem muss die Bundesregierung zeitnah von der neuen Verordnungsermächtigung zur Einführung einer Anschlussvergütung für bestehende Gülleanlagen Gebrauch machen.“

Auch Umweltministerin Svenja Schulze (SPD) sprach von sehr wichtigen Verbesserungen, die erzielt werden konnten. Der „Unsinn“, dass funktionstüchtige Windräder vom Netz genommen werden, sei abgewendet worden, sagte sie mit Blick auf alte Anlagen. Dies sei ein ganz wichtiges Signal. Die Windkraftbranche hatte befürchtet, dass alte Windräder stillgelegt werden, weil sie nach dem Auslaufen der Förderung unrentabel werden. Schulze sagte, es sei wichtig, dass man im kommenden Jahr noch mal an den Ausbaupfad heran wolle. Sie hatte sich dafür ausgesprochen, das Ausbauziel zu erhöhen.

Kritik an der Vereinbarung kommt von den Grünen und aus der Solarwirtschaft. „Das sind kleine Verbesserungen für die Energiewende, die aber nicht zu einem dringend notwendigen Ausbau der erneuerbaren Energien führen werden“, sagte Fraktionsvize Oliver Krischer. Den Hinweis auf den Entschließungsantrag beschied Krischer mit Sarkasmus:  „Klartext: Die Koalition konnte sich nicht einigen und hat sich vertagt. Tut sie beim EEG seit Jahren.“

EEG 2021: „Verzagt und vertagt“

Der Bundesverband Solarwirtschaft e.V. (BSW) kritisierte jüngste Einigung zum EEG 2021 als Sammlung „klimapolitisch vollkommen unzureichender und unausgegorener Formelkompromisse“. Wenige Marktbremsen werden gelockert, gravierende neue geschaffen. Die Branche fordert dringend weitere Nachbesserungen am Gesetzesentwurf. Vor allem im wichtigen PV-Marktsegment großer gewerblicher PV-Anlagen befürchtet der  im kommenden Jahr weiterhin einen deutlichen Marktrückgang. Dort seien weiterhin erhebliche Einschnitte gegenüber der aktuell gültigen Gesetzesregelung vorgesehen. „Die Bundesregierung muss dringend nachbessern, ansonsten steuern wir weiterhin in hohem Tempo auf eine Klimaschutz- und Stromerzeugungslücke. Die Kompromissvorlage ist viel zu verzagt, gleichzeitig werden zu viele wichtige Punkte vertagt. Unzumutbar sind die geplanten Einschränkungen bei der Förderung neuer größerer Solardächer“, erklärt Carsten Körnig, Hauptgeschäftsführer des Bundesverbandes Solarwirtschaft. Eine große Marktbremse seien jüngste Pläne, Projektierern größerer Solardächer (Leistungsklasse > 300 kWp) nur noch dann eine Marktprämie für jede ins öffentliche Stromnetz eingespeiste Kilowattstunde Solarstrom zu gewähren, wenn diese zuvor erfolgreich an einer Auktion teilgenommen haben. Zwar solle es für Betreiber bis zu einer Leistungsobergrenze von 750 kWp nun die Alternative geben, maximal 50 Prozent der Sonnenstromernte ohne Auktionsteilnahme vergütet zu bekommen. Für viele Betreiber von Lagerhallen mit geringen Stromverbräuchen käme dies aber einer Halbierung der Förderung gleich. Eine Auktionsteilnahme kommt für die Mehrzahl von ihnen nicht in Betracht. Unbenommen von dieser Kritik sei zudem eine Übergangsfrist von mindestens zwei Jahren bei einem derartig umfassenden Systemwechsel dringend notwendig. Andernfalls werden zahlreiche in der Planung befindliche Projekte platzen, was Solarunternehmen in den Ruin treiben kann“, so Körnig. Der BSW fordert den Bundestag auf, den Gesetzesentwurf dringend nachzubessern, um erheblichen Schaden von der Solarwirtschaft abzuwenden. Als Schritt in die richtige Richtung bezeichnet Körnig die dem Vernehmen nach geplante Anhebung der EEG-Umlagebefreiung für selbst verbrauchten Solarstrom von 10 auf 30 Megawattstunden. Nicht vermittelbar bleibe jedoch, dass höhere solare Eigenverbräuche weiterhin mit der anteiligen EEG-Umlage belastet werden. Der BSW begrüßte, dass Betreiber von Bestandsanlagen mit einer Leitung bis 7 kWp anders als vom Bundeswirtschaftsministerium zunächst geplant weiterhin vom Einbau kostentreibender intelligenter Messeinrichtungen befreit bleiben sollen. „Gemeinsam mit der EEG-Umlagebefreiung für kleine Solaranlagen ist das ein gutes Signal für Solarpioniere.“

Der Bundesverband Erneuerbare Energie e.V. kritisierte „kleinteilige Verbesserungen“ und die weiterhin bestehenden Leerstellen, die EEG-Novelle sei „nicht der große Wurf“. „Auf den letzten Metern ist es der Koalition gelungen, viele kleine Punkte noch zu klären. Völlig unverständlich ist allerdings, dass die Erhöhung der Ausbauziele auf das kommende Jahr verschoben wird. Damit fehlt die entscheidende Grundlage, um Erneuerbare-Ausbau-Ziele und Klimaziele zu erreichen“, bemängelt BEE-Präsidentin Dr. Simone Peter die Einigung. „Offensichtlich hat man zwar erkannt, dass die Ausbauziele unzureichend sind, will aber nicht sofort handeln. Es braucht jetzt ehrliche Ziele auf Basis realistischer Annahmen des steigenden Bruttostrombedarfs in der Zukunft“, so Peter.

Für den Solarbereich bedeute die Einigung nur wenig Licht und viel Schatten, es bedürfe daher einiger Nachbesserungen. Auf scharfe Kritik stoße das Vorhaben, den Projektierern größerer Solardächer nur noch dann eine Marktprämie für jede ins öffentliche Stromnetz eingespeiste Kilowattstunde Solarstrom zu gewähren, wenn diese zuvor erfolgreich an einer Auktion teilgenommen haben. Zwar solle es für Betreiber bis zu einer Leistungsobergrenze von 750 kWp nun die Alternative geben, maximal 50 Prozent der Sonnenstromernte ohne Auktionsteilnahme vergütet zu bekommen. Für viele Betreiber von Lagerhallen mit geringen Stromverbräuchen käme dies einer Halbierung der Förderung gleich und daher eine Auktionsteilnahme nicht in Betracht. „Wir fordern daher weiterhin eine Anhebung der Grenze auf 1 MW“, so Peter. Zudem sei eine Übergangsfrist von mindestens zwei Jahren bei einem derart umfassenden Systemwechsel notwendig. „Die geplante Anhebung der Grenze für eine EEG-Umlagebefreiung für selbst verbrauchten Solarstrom von 10 auf 30 KWp ist ein Schritt in die richtige Richtung, nicht vermittelbar bleibt jedoch, dass höhere Eigenverbräuche weiterhin mit der anteiligen EEG-Umlage belastet werden. Eine wichtige Korrektur des Regierungsentwurfs und damit ein gutes Signal für Solarpioniere ist die Befreiung von Bestandsanlagen mit einer Leistung bis 7 kWp von kostentreibenden intelligenten Mess- und Steuerungseinrichtungen“, so Peter.

Für die Windenergie als dem Masseträger der neuen Energiewirtschaft fehle dagegen eine klare Perspektive nach vorne. „Die nicht erfüllte Zusage von Peter Altmaier für einen Vorschlag zu Bestandsanlagen mündet offenbar in einer komplizierten und kaum tauglichen Regelung, die darüber hinaus noch einer Verordnung des Bundeswirtschaftsministeriums bedarf. Eine Repoweringstrategie fehlt weiter völlig, der lapidare Hinweis, dass das Planungs- und Genehmigungsrecht weiter reformiert werden soll, reicht nicht. Und auch das von der Umweltministerkonferenz vorgelegte Papier zum sog. Signifikanzrahmen verfehlt den Zweck, den Windenergieausbau in Zukunft entscheidend zu erleichtern“, so Peter.

Zu begrüßen sei die Absenkung der Degression für die Geothermie. „Die ab 2022 einsetzende Degression der Vergütung wird von 2 auf 0,5 Prozent abgesenkt. Das ist ein gutes Zeichen für die Branche. Positiv ist auch das Signal für die kleine Wasserkraft, die mit einer installierten Leistung bis 500 kW für einen Bemessungsleistungsanteil von 100 kW einen Aufschlag in Höhe von 3 Ct/kWh auf ihre bestehende Vergütung erhält. Auch das Signal für die Bioenergie ist mit der Erhöhung des Ausschreibungsvolumens von 350 auf 600 MW positiv. Zusätzlich werden die Flexibilitätsanforderungen gesenkt. Anlagen, die feste Biomasse einsetzen, bekommen künftig 75 statt nur 65 Prozent ihrer Bemessungsleistung vergütet“, so Peter weiter.

Einen unzureichenden Kompromissvorschlag gebe es für den Paragrafen 51. „Eine Aussetzung der EEG-Vergütung nach vier Stunden negativer Strompreise ist eine Verschärfung, nachdem schon die bisherige Grenze von 6 Stunden ihre Wirkung verfehlt hat. Außerdem tragen verstärkt fossile Kraftwerke zu negativen Preisen bei. Daher ist der § 51 völlig kontraproduktiv und gehört abgeschafft“, so Peter. Es brauche hier neue Wege, um den Strommarkt zukunftsfähig und flexibel zu gestalten. „Nachdem die Erneuerbaren Energien im Jahr 2020 mit 46 Prozent beinahe die Hälfte des Gesamtstrombedarfs in Deutschland decken, muss auf dieser Basis dringend nach Lösungen für den Strommarkt der Zukunft gesucht werden“, so Peter abschließend.

Windbranche: „Armutszeugnis“ – „Lichtblick“

BWE-Präsident Hermann Albers: „Die Einigung zwischen SPD und Union kündigt viel an, liefert jedoch wenig Handfestes. Für den Masseträger der Energiewende ist dies ein Armutszeugnis. Wir begrüßen die Aufmerksamkeit für das Thema Weiterbetrieb und Repowering, jedoch müssen hier nicht nur Ankündigungen, sondern auch Taten erfolgen. Wenn bei den Ausbaupfaden für die Windenergie keine Nachschärfung erfolgt, werden die Klima- und Strombedarfsziele der Bundesregierung schwer zu erreichen sein“.

Union und SPD hätten laut Einigung die Erhöhung der Ausbaupfade aus dem EEG-Prozess ausgeklammert. Stattdessen solle innerhalb des ersten Quartals 2021 ein Vorschlag durch die Bundesregierung zu den genauen Ausbaupfaden erfolgen. Betreiber von Ü20-Windenergieanlagen, die ab 01.01.2021 aus der EEG-Förderung fallen, erhalten vorerst pro Kilowattstunde den Marktwert des Stroms plus 1 Cent. Zudem ist eine eigene Förderung für solche Bestandsanlagen geplant, auf die sich Betreiber bewerben können. Details dazu müssen noch geklärt werden.

„Dass die Große Koalition das Thema Weiterbetrieb und auslaufende EEG-Förderung nicht vergessen hat, ist ein Lichtblick in sprichwörtlich letzter Sekunde. Auch wenn die genaue Umsetzung noch unklar ist, sind diese Maßnahmen zumindest erste Vorschläge – im Gegensatz zu den Ankündigungen des Bundeswirtschaftsministeriums, die bis heute reine Ankündigungen geblieben sind“, so Albers. „Ebenso positiv sehen wir die Ankündigung der Großen Koalition, das Repowering im Baurecht und Naturschutzrecht zu stärken. Hier muss es schnellstmögliche Verbesserung geben, damit die Ausbauziele auch erreicht werden können. Repowering ist und bleibt der Schlüssel zu einer gelungenen Energiewende“, sagt der BWE-Präsident.

„Die Einigung hat große Ambitionen, lässt aber beim Ausbau der Windenergie handfeste Zahlen und Lösungswege vermissen. Die Politik darf nicht weiter mit kleinen Trippelschritten vorangehen und große Entscheidungen vertagen, wie es nun bei den Ausbaupfaden getan wird. Die Energiewende in Deutschland braucht JETZT den politischen Rahmen, um die Klimaziele für 2030 bei gleichzeitig steigendem Strombedarf zu erreichen. Das geht nur, wenn die Windenergie als größte Säule der Energiewende nicht vergessen wird“, betont Hermann Albers.

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