Volkswirtschaftlicher Nutzen der E-Auto-Prämie abgefragt

Seit Juli 2016 mehr als 110.000 deutsche E-Autos und Plug-In-Hybride gefördert 

Die Bundesregierung informiert in ihrer Antwort (19/24111) auf eine Anfrage der FDP-Fraktion (19/23596) über die Auswirkungen der Kaufprämien für Batterieelektrofahrzeuge, Plug-In-Hybride und Brennstoffzellenfahrzeuge – so der parlamentseigene Pressedienst heute im bundestag. Seit Juli 2016 sollen mehr als 110.000 E-Autos und Plug-In-Hybride deutscher Hersteller gefördert worden sein. Von ausländischen Herstellern seien etwa 93.000 Autos gefördert worden. Derzeit stamme etwa die Hälfte der zugelassenen E-Autos, sowie zwei Drittel der zugelassenen Plug-In-Hybride von deutschen Marken. Bei importierten Fahrzeugen lasse sich der Produktionsort nicht bestimmen, bei den deutschen Herstellern liege dieser bei etwa zwei Dritteln der Fahrzeuge in Deutschland, ansonsten zumeist in anderen EU-Ländern.

Ladesäulen – Foto © Gerhard Hofmann für Solarify

Rückschlüsse auf die durch den Umweltbonus in Deutschland generierte Wertschöpfung gebe es nicht. Die Bundesregierung verweist in ihrer Antwort allerdings auf einen Zwischenbericht der Nationalen Plattform Zukunft der Mobilität. Dort werde aufgezeigt, dass etwa ein Drittel der Wertschöpfung beim Elektroauto auf die Batterie entfalle, europäische Unternehmen seien allerdings stark von Batteriezellenimporten abhängig. (hib/FNO)

Antwort der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Reinhard Houben, Michael Theurer, Dr. Marcel Klinge, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP

– Drucksache 19/23596 –

Volkswirtschaftlicher Nutzen der Bundesförderung für Elektrofahrzeuge und Plug-In-Hybride

Vorbemerkung der Fragesteller

Bis 2025 wird in Deutschland der Erwerb eines Elektrofahrzeugs auf Antrag nach der Richtlinie zur Förderung des Absatzes von elektrisch betriebenen Fahrzeugen durch eine Prämie, den sogenannten Umweltbonus, finanziell gefördert. Dieser Umweltbonus soll ein gemeinsamer Beitrag von Bundesregierung und Automobilindustrie sein, mit dem der Absatz von elektrisch betriebenen Fahrzeugen gestärkt und Verbrennerfahrzeuge durch klima- und umweltfreundlichere Elektrofahrzeuge ausgetauscht werden sollen. Die Bundesregierung fördert den Erwerb mit Mitteln aus dem Sondervermögen „Energie- und Klimafonds“ (EKF), das sich neben Bundeszuschüssen aus den Erlösen des europäischen Emissionshandels finanziert (https://www.bundesregierung.de/breg-de/themen/klimaschutz/umweltbonus-1692646). Um die Klimaziele 2030 erreichen zu können, müssen laut Bundesregierung in Deutschland bis 2030 7 Millionen bis 10 Millionen Elektrofahrzeuge zugelassen sein, weshalb der Umweltbonus verlängert und erhöht wurde (https://www.bundesregierung.de/breg-de/themen/klimaschutz/verkehr-1672896).Förderfähig ist der Erwerb (Kauf oder Leasing) eines Elektrofahrzeugs, das erstmalig im Inland auf den Antragsteller zugelassen wird, sowie der Erwerb eines jungen gebrauchten Elektrofahrzeuges. Das Elektrofahrzeug muss ein reines Batterieelektrofahrzeug, ein Brennstoffzellenfahrzeug oder ein von außen aufladbares Hybridelektrofahrzeug (Plug-In-Hybrid) sein, das einen Verbrennungsmotor mit einem elektrischen Motor kombiniert. Fahrzeugbesitzer von Plug-In-Hybriden können Treibstoff tanken oder die Batterie am Stromnetz aufladen. Viele Arbeitnehmer tanken ihre Elektrohybrid-Dienstwagen mit Treibstoff anstatt mit Strom zu laden (https://www.spiegel.de/auto/plug-in-hybride-verbrauchen-zwei-bis-viermal-so-viel-wie-angegeben-icct-studie-a-041deaa5-c8b7-435b-a978-23577915d868?sara_ecid=soci_upd _wbMbjhOSvViISjc8RPU89NcCvtlFcJ#ref=rss). Die Elektroprämie wird jedoch unabhängig von elektrisch zurückgelegten Kilometern ausgezahlt.Die Automobilbranche ist eine wichtige Schlüsselindustrie in Deutschland. Immer mehr Elektrofahrzeuge werden produziert und zugelassen. Elektrofahrzeuge benötigen allerdings im Vergleich zu Verbrennerfahrzeugen in den elektrischen Antriebssträngen weniger Bauteile und somit auch weniger Arbeitsplätze.

1. Wie viele Batterieelektrofahrzeuge werden nach Kenntnis der Bundesregierung in Deutschland hergestellt?
Wie viele dieser Batterieelektrofahrzeuge werden in Deutschland verkauft und genutzt bzw. ins Ausland exportiert (bitte für die vergangenen zehn Jahre aufschlüsseln)?

2. Wie viele Plug-In-Hybride werden nach Kenntnis der Bundesregierung in Deutschland hergestellt?Wie viele dieser Plug-In-Hybride werden in Deutschland verkauft und genutzt bzw. ins Ausland exportiert (bitte für die vergangenen zehn Jahre aufschlüsseln)?
3. Wie viele Brennstoffzellenfahrzeuge werden nach Kenntnis der Bundesregierung in Deutschland hergestellt?
Wie viele dieser Brennstoffzellenfahrzeuge werden in Deutschland verkauft und genutzt bzw. ins Ausland exportiert (bitte für die vergangenen zehn Jahre aufschlüsseln)?

Die Fragen 1 bis 3 werden gemeinsam beantwortet.
Die Daten können der nachstehenden Tabelle entnommen werden.

4. Wie groß ist nach Kenntnis der Bundesregierung die Anzahl an Batterieelektrofahrzeugen innerhalb der letzten zehn Jahre, die in Deutschland produziert und deren Erwerb finanziell durch den Umweltbonus gefördert wurde?

Als deutsche Autohersteller werden folgende Automarken definiert: Audi, BMW, e.Go, MAN, Mercedes-Benz, MINI, Opel, Smart, Streetscooter, Volkswagen. Seit Juli 2016 wurden 67.671 Batterieelektrofahrzeuge der genannten Hersteller durch den Umweltbonus gefördert.

5. Wie groß ist nach Kenntnis der Bundesregierung die Anzahl an Plug-In-Hybriden innerhalb der letzten zehn Jahre, die in Deutschland produziert und deren Erwerb finanziell durch den Umweltbonus gefördert wurde?

Seit Juli 2016 wurden 44.135 Plug-in-Hybride der in der Antwort zu Frage 4 genannten Autohersteller durch den Umweltbonus gefördert.

6. Wie groß ist nach Kenntnis der Bundesregierung die Anzahl an Brennstoffzellenfahrzeugen innerhalb der letzten zehn Jahre, die in Deutschland produziert und deren Erwerb finanziell durch den Umweltbonus gefördert wurde?

Es wurden keine Brennstoffzellenfahrzeuge der in der Antwort zu Frage 4 genannten Autohersteller durch den Umweltbonus gefördert.

7. Wie groß ist nach Kenntnis der Bundesregierung die Anzahl an Batterieelektrofahrzeugen innerhalb der letzten zehn Jahre, die aus dem Ausland importiert und deren Erwerb finanziell durch den Umweltbonus gefördert wurde?

Es wurden seit Juli 2016 63.256 Fahrzeuge von ausländischen Autoherstellern (also nicht von den in der Antwort zu Frage 4 genannten deutschen Herstellern) durch den Umweltbonus gefördert. Ob diese Fahrzeuge importiert wurden, wird vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) nicht statistisch erfasst.

8. Wie groß ist nach Kenntnis der Bundesregierung die Anzahl an Plug-In-Hybriden innerhalb der letzten zehn Jahre, die aus dem Ausland importiert und deren Erwerb finanziell durch den Umweltbonus gefördert wurde?

Seit Juli 2016 wurden 29.471 Plug-in-Hybride von ausländischen Autoherstellern (also nicht von den in der Antwort zu Frage 4 genannten deutschen Herstellern) durch den Umweltbonus gefördert.

9. Wie groß ist nach Kenntnis der Bundesregierung die Anzahl an Brennstoffzellenfahrzeugen innerhalb der letzten zehn Jahre, die aus dem Ausland importiert und deren Erwerb finanziell durch den Umweltbonus gefördert wurde?

Seit Juli 2016 wurden 112 Brennstoffzellenfahrzeuge von ausländischen Autoherstellern (also nicht von den in der Antwort zu Frage 4 genannten deutschen Herstellern) durch den Umweltbonus gefördert.

10. Wie viele der in Deutschland zugelassenen Batterieelektroautos wurden nach Kenntnis der Bundesregierung in Deutschland hergestellt bzw. im (EU-)Ausland (bitte nach Ländern auflisten und für die vergangenen zehn Jahre aufschlüsseln)?

Die Daten können der nachstehenden Tabelle entnommen werden.

Daten zu importierten Fahrzeugen liegen erst ab 2013 vor. Hier werden Neuzulassungen in Deutschland nach den Herkunftsländern der jeweiligen Marken aufgelistet. Daraus lässt sich jedoch kein direkter Rückschluss auf den genauen Produktionsort ziehen. So produzieren etwa asiatische Hersteller auch in EU-Ländern und führen Autos von dort nach Deutschland ein. Marken des Verbands der internationalen Kraftfahrzeughersteller (VDIK) produzieren gleichwohl grundsätzlich nicht in Deutschland.

Importierte E-Autos in D – Tabelle © KBA, VDA

 

11. Wie viele der in Deutschland zugelassenen Plug-In-Hybride wurden nach Kenntnis der Bundesregierung in Deutschland hergestellt bzw. im (EU-)Ausland (bitte nach Ländern auflisten und für die vergangenen zehn Jahre aufschlüsseln)?

Die Daten können der nachstehenden Tabelle entnommen werden.

Daten zu importierten Fahrzeugen liegen erst ab 2013 vor. Hier werden Neuzu-lassungen in Deutschland nach den Herkunftsländern der jeweiligen Marken aufgelistet. Daraus lässt sich jedoch kein direkter Rückschluss auf den genauen Produktionsort ziehen. So produzieren etwa asiatische Hersteller auch in EU-Ländern und führen Autos von dort nach Deutschland ein. VDIK-Marken produzieren gleichwohl grundsätzlich nicht in Deutschland.

Neuzulassungen Plug-In-Hybride – Tabelle © KBA, VDA

Wie viele der in Deutschland zugelassenen Brennstoffzellenfahrzeuge wurden nach Kenntnis der Bundesregierung in Deutschland hergestellt bzw. im (EU-)Ausland (bitte nach Ländern auflisten und für die vergangenen zehn Jahre aufschlüsseln)?Die Daten können der nachstehenden Tabelle entnommen werden.

Daten für importierte Fahrzeuge liegen erst ab 2013 vor. Hier werden Neuzulassungen in Deutschland nach den Herkunftsländern der jeweiligen Marken aufgelistet. Die betreffenden Brennstoffzellenfahrzeuge werden tatsächlich in den jeweiligen Herkunftsländern (hier Japan und Südkorea) gefertigt.

13. Wie groß ist nach Kenntnis der Bundesregierung der Produktionsanteil deutscher Automobilhersteller an der weltweiten Produktion von Batterieelektrofahrzeugen?
Wie hat sich dieser Anteil in den vergangenen zehn Jahren entwickelt?

Der Bundesregierung liegt hierzu keine Information vor.

14. Wie groß ist nach Kenntnis der Bundesregierung der Produktionsanteil deutscher Automobilhersteller an der weltweiten Produktion von Plug-In-Hybriden?
Wie hat sich dieser Anteil in den vergangenen zehn Jahren entwickelt?

Der Bundesregierung liegt hierzu keine Information vor.

15. Wie groß ist nach Kenntnis der Bundesregierung der Produktionsanteil deutscher Automobilhersteller an der weltweiten Produktion von Brenn-stoffzellenfahrzeugen?
Wie hat sich dieser Anteil in den vergangenen zehn Jahren entwickelt?

Der Bundesregierung liegt hierzu keine Information vor.

16. Inwiefern stimmt sich die Bundesregierung mit europäischen Partnern über die Förderung des Erwerbs von Batterieelektrofahrzeugen, Plug-In-Hybriden und Brennstoffzellenfahrzeugen ab?

Eine direkte Abstimmung mit europäischen Partnern erfolgt nicht, jedoch werden deren Fördermaßnahmen mitberücksichtigt. Die Bundesregierung muss jedoch Förderinstrumente der Europäischen Kommission zur beihilferechtlichen Prüfung vorlegen.

17. Wie bewertet die Bundesregierung die aktuell geltenden Bestimmungen für die Beantragung des Umweltbonus?
Inwiefern besteht aus Sicht der Bundesregierung Anpassungsbedarf?

Im Hinblick auf die hohen Antragszahlen hat das BAFA rechtzeitig reagiert und eine Vielzahl an Maßnahmen für eine Beschleunigung des Antragsverfahrens umgesetzt.
Beispielsweise wurden die internen Bearbeitungsabläufe weiter optimiert und es wurde 40 Prozent mehr Personal für die Bearbeitung der Anträge eingesetzt.
Als Hilfestellung für die Antragstellerinnen und Antragsteller sind Musteranträge auf der Internetseite des BAFA zur Verfügung gestellt worden. Das erleichtert dem Antragsteller das Ausfüllen des Antrages und häufige Fehler sowie Fragen können verhindert werden.
Ferner hat der Umbau von einem zwei- auf ein einstufiges Antragsverfahren zu einer deutlichen Reduktion der Bearbeitungszeiten geführt. Auch insbesondere, weil weniger Rückfragen an die Antragstellerinnen und Antragsteller gestellt werden müssen. Weiterhin hat das BAFA zusammen mit dem Kraftfahrtbundesamt (KBA) eine elektronische Schnittstelle geschaffen, mit deren Hilfe Daten, die dem KBA bereits vorliegen, automatisch abgerufen werden können. Diese Zusammenarbeit seit dem 1. September 2020 führt zu einem schlankeren Antragsverfahren und kürzeren Bearbeitungszeiten. So muss die Zulassungsbescheinigung Teil II nicht mehr von der Antragstellerin bzw. vom Antragsteller nachgereicht werden. Zudem können die Antragstellerinnen und Antragsteller einen Sammelantrag für mehrere Elektrofahrzeuge stellen. Dies spart nicht nur der Antragstellerin bzw. dem Antragsteller Zeit, sondern ermöglicht auch eine schnellere Antragsbearbeitung.
Die Bundesregierung prüft fortlaufend, ob bei den aktuell geltenden Bestimmungen Anpassungsbedarf besteht. So hat die Bundesregierung erst kürzlich am 5. November 2020 eine novellierte Förderrichtlinie veröffentlicht, die eine Kombination des Umweltbonus mit anderen öffentlichen Förderungen grundsätzlich wieder erlaubt.

18. Welche Schlüsse zieht die Bundesregierung aus der aktuellen Anzahl zugelassener Elektrofahrzeuge in Deutschland vor dem Hintergrund der Erreichung der Klimaziele?

Ende September 2020 waren in Deutschland ca. 443.000 Elektrofahrzeuge zugelassen. Die Bundesregierung hat im Klimaschutzprogramm 2030 das Ziel von sieben bis zehn Millionen zugelassener Elektrofahrzeuge bis 2030 formuliert und ergreift die notwendigen Maßnahmen, um dieses Ziel zu erreichen.

19. Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung der prozentuale Anteil der durch den Umweltbonus in Deutschland generierten Wertschöpfung an der gesamten Wertschöpfung des Automobilsektors?

Hierzu liegen der Bundesregierung keine Informationen vor.

20. Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung der prozentuale Anteil der durch Elektrofahrzeuge generierten Wertschöpfung aus Deutschland im Vergleich zu Verbrennerfahrzeugen?

Der Bundesregierung liegen hierzu keine eigenen Informationen vor.
Eine qualitative Einordnung bietet der 1. Zwischenbericht zur Wertschöpfung der Arbeitsgruppe 4 der Nationalen Plattform Zukunft der Mobilität (NPM) vom Oktober 2019 (https://www.plattform-zukunft-mobilitaet.de/wp-content/uploads/2020/03/NPM-AG-4-1-Zwischenbericht-zur-Wertsch%C3%B6pfung.pdf). Dort wird aufgezeigt, dass ein Wertschöpfungsnetzwerk, das die gesamte Produktion der Batterie für batterieelektrische Fahrzeuge im großindustriellen Maßstab abbildet, in Europa bisher nicht besteht. Europäische Unternehmen sind heute stark von Batteriezellimporten abhängig. Etwa ein Drittel der Wertschöpfung beim Elektroauto entfällt aktuell auf die Batterie. Die Produktion von Batteriezellen hat hieran einen Anteil von etwa 60 bis 70 Prozent. Eine solche Importabhängigkeit besteht im Wertschöpfungsnetzwerk verbrennungsmotorische Antriebe nicht.

21. Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung die durchschnittliche Wertschöpfung importierter Batterieelektrofahrzeuge in Deutschland (bitte nach Herkunftsland auflisten)?

Der Bundesregierung liegt hierzu keine Information vor.

22. Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung die durchschnittliche Wertschöpfung importierter Plug-In-Hybride in Deutschland (bitte nach Herkunftsland auflisten)?

Der Bundesregierung liegt hierzu keine Information vor.

23. Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung die durchschnittliche Wertschöpfung importierter Brennstoffzellenfahrzeuge in Deutschland (bitte nach Herkunftsland auflisten)?

Der Bundesregierung liegt hierzu keine Information vor.

24. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung über die Wertschöpfung des Umweltbonus für die deutsche Volkswirtschaft vor (bitte nach Hersteller, Zulieferer, Vertrieb, Forschung aufschlüsseln)?

Der Bundesregierung liegt hierzu keine Information vor.

25. Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung die durchschnittliche Wertschöpfung von in Deutschland gefertigten Batterieelektrofahrzeugen in Deutschland?
26. Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung die durchschnittliche Wertschöpfung von in Deutschland gefertigten Plug-In-Hybriden in Deutschland?
27. Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung die durchschnittliche Wertschöpfung von in Deutschland gefertigten Brennstoffzellenfahrzeugen in Deutschland?
Die Fragen 25 bis 27 werden gemeinsam beantwortet.

Informationen liegen nur zum Produktionswert vor. Der durchschnittliche Produktionswert eines ElektroPkw (BEV, PHEV und FCEV) lag 2019 laut Statistischem Bundesamt bei 38.400 Euro.

28. Wie hat sich aus Sicht der Bundesregierung der Umfang an Käufen von Batterieelektrofahrzeugen durch eine Verdopplung des staatlichen Anteils am Umweltbonus seit dem 3. Juni 2020 entwickelt?

Die Auswirkungen der Innovationsprämie lassen sich aufgrund der zeitverzögerten Antragstellung noch nicht abschließend beurteilen. Da eine Antragstellung erst nach Zulassung der Autos erfolgen kann, führen unter anderem die aktuell längeren Lieferzeiten einzelner Autohersteller zu einer zeitversetzten Antragstellung. Der Marktanreiz, der mit der Verdopplung der Fördersätze entfaltet wurde, wird vollständig vermutlich erst im Laufe des kommenden Haushaltsjahres sichtbar werden. Bereits jetzt sind jedoch deutlich steigende Antragszahlen festzustellen.
Seit dem 3. Juni 2020 sind bis heute (Stand: 28. Oktober 2020) 56.549 Anträge für Batterieelektrofahrzeugen eingegangen. Dies übersteigt die Gesamtzahl der Förderanträge im Jahr 2019 (51.206 Anträge).

29. Wie hat sich aus Sicht der Bundesregierung der Umfang an Käufen von Plug-In-Hybriden durch eine Verdopplung des staatlichen Anteils am Umweltbonus seit dem 3. Juni 2020 entwickelt?

Seit dem 3. Juni 2020 sind bis heute (Stand: 28. Oktober 2020) 47.207 Anträge für Plug-in-Hybride eingegangen. Dies ist mehr als das Doppelte der Förderanträge aus dem Jahr 2019 (21.710 Anträge).

30. Wie hat sich aus Sicht der Bundesregierung der Umfang an Käufen von Brennstoffzellenfahrzeugen durch eine Verdopplung des staatlichen Anteils am Umweltbonus seit dem 3. Juni 2020 entwickelt?

Seit dem 3. Juni 2020 sind bis heute (Stand: 28. Oktober 2020) 50 Anträge für Brennstoffzellenfahrzeugen eingegangen. Dies entspricht in etwa der Gesamtzahl der Förderanträge im Jahr 2019 (73).

31. Inwiefern verfolgt die Bundesregierung Pläne, um den Umweltbonus bei Plug-In-Hybriden abhängig von der Menge an CO2-Ausstoß zu genehmigen oder ihm an einen Nachweis überwiegend elektrischen Fahrens zu knüpfen?

Derzeit ist keine Anpassung der Förderkriterien für Plug-in-Hybride geplant.

32. Wie viele Batterieelektrofahrzeuge werden in Deutschland nach Kenntnis der Bundesregierung als Firmenwagen von Arbeitnehmern genutzt?
33. Wie viele Plug-In-Hybride werden in Deutschland nach Kenntnis der Bundesregierung als Firmenwagen von Arbeitnehmern genutzt?
34. Wie viele Brennstoffzellenfahrzeuge werden in Deutschland nach Kenntnis der Bundesregierung als Firmenwagen von Arbeitnehmern genutzt?


35. Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung der durchschnittliche Anteil elektrisch gefahrener Kilometer bei Plug-In-Hybriden (bitte in privat genutzte und als Dienstwagen genutzte Plug-In-Hybride unterteilen)?
36. Wie groß ist nach Kenntnis der Bundesregierung die Anzahl an Strom-Ladevorgängen bei Plug-In-Hybriden im Vergleich zum Tanken von Treibstoff?

Die Fragen 35 und 36 werden gemeinsam beantwortet.
Hierzu wird auf den aktuell vorgestellten Bericht der Taskforce „PHEV“, die von der NPM eingesetzt wurde, verwiesen (https://www.plattform-zukunft-mobilitaet.de/wp-content/uploads/2020/10/NPM-Empfehlungen-zum-optimierten-Nutzungsgrad-von-Plug-in-Hybridfahrzeugen.pdf). Darüber hinaus liegen der-zeit keine Erkenntnisse vor.

37. Inwiefern hat aus Sicht der Bundesregierung der Umweltbonus Auswirkungen auf den Ausbau der Ladeinfrastruktur in Deutschland?

Die Nutzung und Verbreitung von Elektrofahrzeugen im Markt erfolgt parallel zum Ausbau der Ladeinfrastruktur. Derzeit sind rund 443.000 elektrisch betriebene Fahrzeuge zugelassen, gleichzeitig sind rund 30.000 öffentlich zugängliche Ladeeinrichtungen verfügbar. Bis Ende 2021 sollen es 50.000 sein.

38. Welche Pläne verfolgt die Bundesregierung, um Tanken von Strom im Vergleich zu Tanken von Treibstoff auch bei Firmenwagen attraktiver zu gestalten?

Die Bundesregierung unterstützt den Aufbau von öffentlicher, privater und gewerblicher Ladeinfrastruktur durch finanzielle Förderung und bessere rechtliche Rahmenbedingungen und hat hierzu im November 2019 den Masterplan Ladeinfrastruktur beschlossen.
So wird seit 2017 der Aufbau von öffentlicher Ladeinfrastruktur – mit bisher sechs Förderaufrufen – gefördert. Die Förderung wird weiter fortgesetzt werden mit dem Ziel, 50.000 öffentlich zugängliche Schnell- und Normalladepunkte bis Ende 2021 zu errichten.
Des Weiteren ist eine Ausschreibung betreffend den Aufbau eines öffentlichen Schnellladenetzes mit 1.000 Standorten in Vorbereitung.
Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) wird – wie am 6. Oktober 2020 angekündigt – ab dem 24. November 2020 den Einbau privater Ladestationen fördern.
Des Weiteren ist für Frühjahr 2021 durch das BMVI ein Förderprogramm für nicht öffentliche gewerbliche Ladeinfrastruktur („Laden beim Arbeitgeber“) in Vorbereitung.
Mit dem Gesetz zur steuerlichen Förderung von Elektromobilität im Straßenverkehr vom 7. November 2016 wurden vom Arbeitgeber gewährte Vorteile für das elektrische Aufladen eines Elektrofahrzeugs oder Hybridelektrofahrzeugs im Betrieb des Arbeitgebers oder eines verbundenen Unternehmens und für die zeitweise zur privaten Nutzung überlassene betriebliche Ladevorrichtung von der Einkommensteuer befreit (§ 3 Nummer 46 Einkommenssteuergesetz – EStG). Die Regelungen gelten seit dem 1. Januar 2017 und ihr Anwendungszeitraum wurde mit dem Gesetz zur weiteren steuerlichen Förderung der Elektromobilität und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften vom 12. Dezember 2019 bis zum 31. Dezember 2030 verlängert.

39. Inwiefern bewertet die Bundesregierung die Unterstützung von Plug-In-Hybriden als Dienstwagen durch den Umweltbonus als eine Hilfestellung zum Erreichen der Klimaziele?

Die geltenden Regelungen begünstigen insbesondere reine Elektro-Pkw. In der Übergangsphase zur rein elektrischen Mobilität stellen Plug-in-Hybride eine Alternative dar, die zum Umwelt- und Klimaschutz beitragen kann.

40. Inwiefern hat sich aus Sicht der Bundesregierung der Steuervorteil für als Firmenwagen genutzte Plug-In-Hybride zur Förderung der Elektromobilität bewährt? Inwiefern besteht aus Sicht der Bundesregierung Anpassungsbedarf?

Inwiefern verfolgt die Bundesregierung Pläne, um einen Steuervorteil bei Plug-In-Hybriden abhängig von der Menge an CO2-Ausstoß zu genehmigen oder ihn an einen Nachweis überwiegend elektrischen Fahrens zu knüpfen?
Aus Sicht der Bundesregierung bieten auch die steuerlichen Regelungen einen wichtigen Impuls, um die Elektromobilität voranzubringen. Insbesondere die Einbeziehung von Plug-in-Hybriden kann als Brückentechnologie einen wesentlichen Beitrag für eine nachhaltige Mobilitätswende schaffen.Die steuerliche Regelung zum sog. „Nachteilsausgleich“ (jetzt § 6 Absatz 1 Nummer 4 Satz 2 Nummer 1 und Satz 3 Nummer 1 EstG) wurde im Jahr 2017 evaluiert. Die Bundesregierung verweist hierzu auf die Ausschussdrucksache 19(7)015: „Private Nutzung von betrieblichen Kraftfahrzeugen; Nachteilsausgleich für Elektro- und Hybridelektrofahrzeuge“ des Finanzausschusses des Deutschen Bundestages. Die weitere Regelung in § 6 Absatz 1 Nummer 4 Satz 2 Nummer 2 und Satz 3 Nummer 2 EStG soll ebenfalls vor Ablauf des dreijährigen Begünstigungszeitraumes (Kalenderjahre 2019 bis 2021) evaluiert werden. Vor diesem Hintergrund steht der Bericht noch aus und bleibt abzuwarten.

->Quellen: