Zubau von Onshore-Windenergie rückläufig

Klagen und Mangel an Bauflächen

Nach vorläufigen Zahlen seien im vergangenen Jahr Windanlagen an Land mit einer Leistung von 1.385 MW installiert worden, berichtet der parlamentseigene Pressedienst heute im bundestag anlässlich der Antwort (19/25956) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke („Rückläufiger Zubau bei Windenergie an Land“ – 19/25450). Nach Abzug von Stilllegungen (2020 wurden 203 Anlagen abgebaut) ergebe sich ein Nettozubau von 1.206 MW. Der Zubau werde vor allem durch fehlende Bauflächen und andere Schutz- beziehungsweise Nutzungsinteressen gehemmt.

 

Windgeneratoren im Bau bei Weißenfels – Foto © Solarify

Die wesentlichen Klagegründe gegen Windenergieanlagen seien demnach der Artenschutz von Vögeln und Fledermäusen (48 Prozent), sowie der Artenschutz im Allgemeinen (24 %), aber auch Form und Verfahrensfehler (32 %), sowie Lärmschutzbedenken (17 %). Das Fehlen von planerisch ausgewiesenen Flächen hindere allerdings nicht nur den Neubau, sondern auch Repowering-Vorhaben. Diese Standorte seien allerdings oft außerhalb von Eignungs- und Vorranggebieten, sodass dort regelmäßig keine neuen Anlagen genehmigt würden.

Von 2021 bis 2025 werden voraussichtlich 13,6 GW installierte Leistung aus der EEG-Förderung fallen, schreibt die Bundesregierung. In diesem Jahr gebe es mit 3,7 GW Leistung besonders viele Anlagen, die aus der Vergütung ausscheiden. Um einen Anreiz für den Weiterbetrieb dieser Windkraftanlagen zu schaffen, sehe das Erneuerbare-Energien-Gesetz 2021 eine Anschlussförderung vor. Sofern es keine beihilferechtlichen Bedenken seitens der EU gebe, könne die Förderhöhe über eine Ausschreibung im Sommer 2021 ermittelt werden.

Bei den Bürgerprojekten, die zwischen 2017 und 2020 einen Zuschlag erhalten haben, gebe es derzeit eine Realisierungsquote von 17 Prozent. Von Projekten die im vergangenen Jahr einen Zuschlag erhalten haben, sei noch keine Anlage realisiert worden. (hib/FNO)

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