Windenergie: „Flickenteppich beim Artenschutz endlich beenden“

Verbände: „Nur einheitliche Regeln sorgen für Klarheit und Verlässlichkeit“

In einem gemeinsamen Statement zu den aktuellen Ankündigungen für einheitliche Artenschutzregeln für die Genehmigung von Windenergieanlagen durch das Bundesumweltministerium begrüßten die Energieverbände BDEW, BEE, BNE, BWE, VDMA und VKU am 18.04.2021, dass Umweltstaatssekretär Jochen Flasbarth jüngst als einen möglichen Weg dafür mit einr Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes mit bundeseinheitlichen Standards für den Artenschutz im Zusammenhang mit Windkraftgenehmigungen drohte.

Windgeneratoren im Bau bei Weißenfels – Foto © Gerhard Hofmann für Solarify

Denn der Ausbau der Windenergie an Land müsse aus Klimaschutzgründen dringend beschleunigt werden. „Seit Jahren bremsen eine unsichere Rechtslage und eine fehlende Standardisierung bei Artenschutz-Regelungen den Ausbau erheblich. Der bundesweite Flickenteppich an Vorgaben verunsichert Behörden, Vorhabenträger und Gerichte und führt zu einem insgesamt schleppenden Ausbau. Nun müssen alle an einem Strang ziehen“, so die Erklärung.

„Wir können lange dafür kämpfen, einheitliche Standards zu verhandeln“, hatte Flasbarth am 16.04.2021 dem Spiegel gesagt: „Am Ende werden wieder einzelne Bundesländer ausscheren und ihre eigenen Wege gehen.“ Flasbarth jedem Bundesland einen Anteil zuweisen, den es bis 2030 erfüllen muss. „Der gesetzlichen Pflicht, den jeweiligen Anteil an der Windenergie zu liefern, könnte sich dann kein Bundesland mehr entziehen.“ Eigentlich werden bis 2030 laut Gutachten „Klimaneutrales Deutschland“ (Agora Energiewende und Stiftung Klimaneutralität) Windenergieanlagen mit 80 GW Leistung benötigt, bis 2050 sogar 130 GW. (Das entspricht zwei Prozent der Landes- und Gemeindeflächen – bislang sind es aber nur 0,9 Prozent). Flasbarth droht mittlerweile offen: „Wenn die Verhandlungen über Artenschutzstandards nicht bald zum Abschluss kommen, müssen wir das bundesweit über eine Novelle des Bundesnaturschutzgesetzes regeln.“

Tatsächlich bliebe dies nach Mainung der Verbände die einzige Option, wenn sich die Länder nicht auf klare einheitliche Standards verständigten. Eine rechtssichere, eindeutige und vorhersehbare Anwendung des Artenschutzrechts trage zu einem schnelleren Ausbau der Windenergie bei und komme dem Klimaschutz zugute. Es gebe zu dem aktuell im Verfahren befindlichen Bundes-Immissionsschutzgesetz längst Vorschläge für eine entsprechende Regelung. Diese Vorschläge könnten schnell umgesetzt werden.

Aus Sicht der Energieverbände sollte zügig auf Ebene der Bundesländer eine rechtsverbindliche Regelung gefunden werden, um Genehmigungsverfahren effektiv zu beschleunigen und die Flächenverfügbarkeit für die Windenergie spürbar zu verbessern. Weiteres Abwarten mache keinen Sinn. Die Länder sollten ihre Kompetenzen im Bereich des Natur- und Artenschutzes nutzen und im Interesse des Klimaschutzes ausgestalten.

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