Mit welchem Rechtsrahmen erreichen wir 2045 Klimaneutralität?

Stiftung Umweltenergierecht startet öffentlichen Dialog für neues Forschungsprogramm „Klimaschutzrecht 2031“

Anlässlich ihres 10. Geburtstags erarbeitet die Stiftung Umweltenergierecht gemeinsam mit ihrem Forschungsnetzwerk das Forschungsprogramm „Klimaschutzrecht 2031“, um zielgerichtet entscheidende Fragen und Maßnahmen für das Ziel Klimaneutralität 2045 vorauszudenken. Am 07.06.2021 startete ein öffentlicher Dialog mit der Fachöffentlichkeit. Deren Impulse und Beiträge sollen in das Forschungsprogramm einfließen und im Rahmen der Tagung „Ziel Klimaneutralität – (Wie) hält das Energierecht Schritt?“ am 20. und 21. Oktober präsentiert und diskutiert werden.

Symbolbild Umweltenergierecht – Foto © Gerhard Hofmann für Solarify

Wie viel Vorrang braucht der Klimaschutz?“ lautet die erste Frage, welche die Stiftung Umweltenergierecht im Rahmen eines öffentlichen Dialogs der breiten Fachöffentlichkeit stellte. „Angesichts der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts und der neuen Klimaschutzziele müssen wir als Gesellschaft die Klimaschutzanstrengungen in den nächsten zehn Jahren noch einmal deutlich verstärken. Wir werden Treibhausgasneutralität bereits 2045 nur dann erreichen, wenn wir einen grundlegend anderen Rechtsrahmen schaffen“, beschreibt Thorsten Müller, Vorsitzender des Stiftungsvorstandes und Wissenschaftlicher Leiter der Stiftung Umweltenergierecht, die aktuelle Herausforderung und Motivation für den öffentlichen Dialog. „Dazu müssen wir als Gesellschaft auch unsere bisherigen Denkmuster und Herangehensweisen hinterfragen und alles auf den Prüfstand stellen. Ein bloßes Mehr vom Bisherigen ist kein sinnvolles Konzept.“

Mit den im Laufe der kommenden Wochen an die Fachöffentlichkeit gerichteten Fragen will die Stiftung Umweltenergierecht zum Nachdenken und Diskutieren anregen und dabei möglichst viele Ideen für die wichtigen Weichenstellungen einsammeln. Die Antworten werden in das neue Forschungsprogramm „Klimaschutzrecht 2031“ einfließen. Dieses erarbeitet die Stiftung Umweltenergierecht derzeit anlässlich ihres 10. Geburtstags, um auch in den nächsten zehn Jahren systematisch und zielgerichtet die notwendigen Reformen aus der rechtswissenschaftlichen Perspektive vorauszudenken, vorzubereiten und zu unterstützen.

Die Fragen werden dabei sehr grundsätzliche Aspekte, aber auch einzelne Details betreffen. Was sind wichtigsten Handlungsfelder und wie werden diese priorisiert? Welche Geschäftsmodelle und Maßnahmen braucht es? „Je stärker es uns gelingt, die Entwicklungen vom Ende her zu denken, bisherige Entwicklungslinien neu zu justieren oder eben auch zu ersetzen, desto höher die Wahrscheinlichkeit, dass wir 2045 klimaneutral sind und desto effizienter können wir den Weg dorthin gestalten,“ stellt Thorsten Müller fest. „Mit dem öffentlichen Dialog wollen wir überprüfen, ob wir bereits die richtigen Ideen und Vorstellungen haben und unsere Forschungsfragen mit den neuen Erkenntnisse abgleichen.“

Um die Ideen und Beiträge der Fachöffentlichkeit sammeln zu können, hat die Stiftung Umweltenergierecht auf Ihrer Website ein Ideenforum eingerichtet, auf der regelmäßig neue Fragen platziert werden. Auch auf den Social-Media-Kanälen Twitter und LinkedIn werden die Fragen gepostet und zur Diskussion gestellt. Ziel ist es, möglichst viele Menschen, Akteure und Einrichtungen anzusprechen und an dem Diskurs zu beteiligen. Zusätzlich werden einzelne öffentliche und nicht-öffentliche Diskussionen sowie Online-Veranstaltungen stattfinden. Der öffentliche Dialog ergänzt den Austausch mit dem Forschungsnetzwerk der Stiftung Umweltenergierecht. Alle neuen Erkenntnisse sollen schließlich ausgewertet werden und in das neue Forschungsprogramm „Klimaschutzrecht 2031“ einfließen. Dieses soll bei der Tagung „Ziel Klimaneutralität – (Wie) hält das Energierecht Schritt“ am 20. und 21. Oktober 2021 präsentiert und diskutiert werden.

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