Treibhausgasminderungsquote

2015 hat der Gesetzgeber in Deutschland die Treibhausgasminderungsquote (THG-Quote) eingeführt, um den CO2-Ausstoß von Kraftstoffen zu vermindern. Mit der THG-Quote werden Mineralölhersteller dazu verpflichtet, den CO2-Ausstoß ihrer Kraftstoffe zu reduzieren. Fossile Kraftstoffe stoßen im Schnitt 94,1 Kilogramm CO2 pro Gigajoule aus. Diesen Durchschnittswert hat die Europäische Union einst ermittelt und festgelegt. Laut aktueller THG-Quote müssen Mineralölunternehmen Kraftstoffe bereitstellen, die mindestens sechs Prozent weniger ausstoßen als fossile Kraftstoffe in Reinform. Welche Kraftstoffe genau die Hersteller nehmen, ist ihnen überlassen. Sie können beispielsweise fortschrittliche Biokraftstoffe beimischen, die sehr viel klimafreundlicher sind und so die durchschnittlichen Emissionen des Kraftstoffmixes effektiv senken. Auch der Einsatz von Strom in Elektrofahrzeugen oder Wasserstoff in den Raffinerien verbessert die CO2-Bilanz des Kraftstoffanbieters und ist daher auf die Verpflichtung anrechenbar.

->Quelle: bmu.de/bundesregierung-beschliesst-ausstieg-aus-palmoel-fuer-die-kraftstoffproduktion