Neue EU-Regeln für Akkus: Mehr Ehrgeiz im Umwelt- und Sozialbereich! 

Batterien sollen nachhaltiger und leichter austauschbar werden, auch bei Smartphones

Das EU-Parlament hat einen Gesetzesentwurf mit neuen Vorschriften für den gesamten Produktlebenszyklus von Batterien beschlossen. Jetzt können Verhandlungen mit den EU-Regierungen beginnen. Es sollen Standards für die Sorgfaltspflicht entlang der gesamten Wertschöpfungskette und  ehrgeizigere Abfallbewirtschaftungsziele eingeführt werden. Akkus sollen künftig herausnehmbar sein.

Herausnehmbarer Li-Ionen-Akku – Foto © Gerhard Hofmann für Solarify

Während der Debatte am 09.03.2022 unterstrichen die Abgeordneten die entscheidende Rolle, die Batterien für den Übergang zu einer klimaneutralen Kreislaufwirtschaft sowie für die Wettbewerbsfähigkeit und strategische Autonomie der EU spielen. Der Gesetzesentwurf wurde mit 584 Stimmen bei 67 Gegenstimmen und 40 Enthaltungen angenommen.

Akkus sollen herausnehmbar werden

Die Abgeordneten sprachen sich für eine Überarbeitung der aktuellen Gesetzgebung aus, um den technologischen Entwicklungen Rechnung zu tragen. Sie schlugen strengere Anforderungen in Bezug auf Nachhaltigkeit, Leistung und Kennzeichnung vor, einschließlich der Einführung einer neuen Kategorie von „Batterien für leichte Verkehrsmittel“ wie Elektrofahrräder, sowie Vorschriften für eine Erklärung und Kennzeichnung des CO2-Fußabdrucks. Bis 2024 müssen Gerätebatterien, wie z. B. in Smartphones, und Batterien für leichte Verkehrsmittel so gestaltet sein, dass Verbraucher und unabhängige Wirtschaftsteilnehmer sie leicht und sicher selbst entfernen können, so die Abgeordneten.

Laut der verabschiedeten Position sollte die Industrie sicherstellen, dass sie Verpflichtungen zu Menschenrechten und Sorgfaltspflichten in der Batterie-Wertschöpfungskette vollständig einhält, um so die Risiken im Zusammenhang mit der Beschaffung, der Verarbeitung und dem Handel von Rohstoffen, die oft in einem oder wenigen Ländern konzentriert sind, anzugehen. Der Bericht legt auch Mindestziele für rückgewonnenes Kobalt, Blei, Lithium oder Nickel aus Abfällen zur Wiederverwendung in neuen Batterien und strengere Sammelziele für Gerätebatterien fest.

Kreislaufgerechte Gestaltung von Batterien

Berichterstatterin Simona Bonafè (S&D, IT) sagte: „Zum ersten Mal in der europäischen Gesetzgebung legt die Batterieverordnung ein ganzheitliches Regelwerk für den gesamten Produktlebenszyklus fest, vom Design bis zum Ende des Lebenszyklus. Damit wird ein neuer Ansatz geschaffen, die kreislaufgerechte Gestaltung von Batterien zu fördern, und es werden neue Nachhaltigkeitsstandards eingeführt, die zum Maßstab für den gesamten weltweiten Batteriemarkt werden sollten. Batterien sind eine Schlüsseltechnologie zur Förderung einer nachhaltigen Mobilität und zur Speicherung erneuerbarer Energien. Um die Ziele des Grünen Deals zu erreichen und Investitionen anzuziehen, müssen die Mitgesetzgeber rasch klare und ehrgeizige Regeln und Zeitpläne verabschieden.“

Hintergrund

Im Dezember 2020 legte die Kommission einen Vorschlag für eine Verordnung über Batterien und Altbatterien vor. Der Vorschlag zielt darauf ab, das Funktionieren des Binnenmarktes zu stärken, eine Kreislaufwirtschaft zu fördern und die ökologischen und sozialen Auswirkungen von Batterien während ihres gesamten Lebenszyklus zu verringern. Die Initiative steht in engem Zusammenhang mit dem europäischen Green Deal, dem Aktionsplan für die Kreislaufwirtschaft und der neuen Industriestrategie.

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