Ba-Wü verabschiedet neuen Klima-Ziel-Katalog

Mit Maßnahmen-Register zur Treibhausgas-Neutralität

Die neuen Klimaziele des Landes geben eine Reduktion der Emissionen um 65 Prozent bis 2030 (gegenüber 1990) und Treibhausgasneutralität bis 2040 vor. Diese ambitionierten Ziele führen zu deutlich höheren Anforderungen an die Beiträge der einzelnen Sektoren (Energiewirtschaft, Verkehr, Industrie, Gebäude, Landwirtschaft, Landnutzung und Abfallwirtschaft) als bisher. Um die Umsetzungsgeschwindigkeit der erforderlichen Maßnahmen deutlich zu erhöhen und den für einen Sektor verantwortlichen Ministerien flexibleres Handeln zu ermöglichen, wird das bisher bestehende Integrierte Energie- und Klimaschutzkonzept (IEKK) zu einem Klima-Maßnahmen-Register (KMR) weiterentwickelt, meldet das Stuttgarter Umweltministerium.

Rauch und CO2 – Kohlekraftwerk – Foto © Gerhard Hofmann für Solarify

Das Klima-Maßnahmen-Register wird dezentrale, nach Sektoren gegliederte Maßnahmen enthalten und als zentrale, öffentlich über das Internet einsehbare Dokumentation aller Klimaschutz-Aktivitäten der Landesregierung dienen. Das Klima-Maßnahmen-Register ist jederzeit erweiterbar. Das für den entsprechenden Sektor verantwortliche Ressort (Ministerium) entwickelt Maßnahmen, die geeignet sind, das jeweilige Sektorziel zu erreichen, oder entwickelt diese weiter. Dabei bezieht es andere Ministerien aktiv ein, sollten einzelne sektorale Maßnahmen in deren Zuständigkeitsbereich fallen.

Die Sektoren sind folgendermaßen aufgeteilt:

  • Energiewirtschaft (Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft)
  • Industrie (Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus)
  • Gebäude (Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen)
  • Verkehr (Ministerium für Verkehr)
  • Landwirtschaft (Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz)
  • Abfallwirtschaft (Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft)
  • Landnutzung, Landnutzungsänderung und Forstwirtschaft (Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz).

Neben den einzelnen Sektoren wird im Klima-Maßnahmen-Register auch ein Querschnittsbereich aufgenommen, der übergreifende Maßnahmen enthält.

Es ist geplant, bis zum Sommer ein erstes Klima-Maßnahmen-Register zu erstellen. Aktuell läuft die Sammlung der Maßnahmen bei den Ressorts. Im Anschluss bewerten der Klima-Sachverständigenrat und das Kabinett die Maßnahmen des ersten Klima-Maßnahmen-Registers. Die Veröffentlichung erfolgt voraussichtlich im Herbst 2022.

Ab 2023 wird das Klima-Maßnahmen-Register kontinuierlich überprüft. Grundlage dafür sind sowohl der Emissionsbericht des Statistischen Landesamts als auch sektoral gegliederte Ressortberichte zum aktuellen Umsetzungsstand der Maßnahmen. Der Klima-Sachverständigenrat wird auf dieser Basis zur aktuellen Entwicklung Stellung nehmen und der Landesregierung gegebenenfalls zusätzliche Maßnahmen vorschlagen.

Die Beteiligung der Verbände und der Öffentlichkeit erfolgt dezentral durch die zuständigen Ressorts. Da das Klima-Maßnahmen-Register als kontinuierlicher Prozess aufgesetzt ist, soll es auch in jedem Überarbeitungszyklus Beteiligungsmöglichkeiten geben. Eine erstmalige Beteiligung in diesem Sinne ist für Herbst 2022 vorgesehen und wird vorrausichtlich in digitaler Form erfolgen.

Exkurs: Forschungsvorhaben zu Sektorzielen für Klimaziele im Jahr 2030

Ein wissenschaftliches Konsortium ermittelt zurzeit im Rahmen eines Forschungsvorhabens, welche Beiträge die einzelnen Sektoren.

  • Energiewirtschaft,
  • Industrie,
  • Gebäude,
  • Verkehr,
  • Landwirtschaft,
  • Abfallwirtschaft,
  • Landnutzung, Landnutzungsänderung und Forstwirtschaft

liefern müssen. Die Ergebnisse zu den neuen Sektorzielen des Landes für 2030 sollen im Mai 2022 vorliegen und in die dritte Novelle des Klimaschutzgesetzes Baden-Württemberg aufgenommen werden.

->Quellen und weitere Informationen: