BEE-Stellungnahme zum Referentenentwurf zur GEG-Änderung

„Potenziale der Erneuerbaren Wärme entfesseln und ambitionierte Vorgaben rechtssicher unterlegen“

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) hat Ende April einen Referentenentwurf für eine Formulierungshilfe zur Änderung des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) vorgelegt. Der Bundesverband Erneuerbare Energie BEE e.V. nimmt Stellung zu dem Entwurf: „Besonders die Erhöhung der Anforderungen für Neubauten auf den neuen Energieeffizienzstandard EH-40 und das Ziel, dass neu installierte Wärmeerzeuger ab 2025 mindestens zu 65 Prozent mit Erneuerbaren Energien versorgt werden müssen, sind aus Sicht des BEE ausdrücklich zu begrüßen“, so BEE-Präsidentin Simone Peter.

Vorbereitung zur Dämmung, Glaswolle für energetische Sanierung – Foto © Gerhard Hofmann für Solarify

„Um die Wärmewende einzuleiten, muss die Regierung im weiteren Verfahren aber noch über den Stand des Referentenentwurfs hinausgehen. Die Schlagworte lauten: Vorziehen, Stärken, Ausweiten. Es braucht ein Vorziehen der Einführung der Nutzungspflicht für Erneuerbare Wärme bei der Installation von Kesseln auf das Jahr 2023 bei der gleichzeitigen Stärkung der Nutzungspflicht für Erneuerbare Energien. Daneben muss das Betriebsverbot für Heizkessel, die älter als 30 Jahre sind, auch auf Kohlekessel und Niedertemperaturkessel ausgeweitet werden. Die Wende hin zur Wärmeversorgung der Zukunft kann nicht mit fossilen Energieträgern und Technologien von gestern gelingen“  (Peter).

Für die Wärmewende schlägt der BEE weitere gesetzliche Anpassungen vor:

  • Notwendigkeit einer Reform des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes. In seiner derzeitigen Ausgestaltung sei das Gesetz noch ein Instrument zur Förderung der Erzeugung von Strom und Fernwärme aus Erdgas. Hier sei eine Umstellung auf die Erzeugung aus Erneuerbaren Energien dringend angezeigt. Damit würde das Gesetz nicht nur zu einem Werkzeug der Treibhausgasreduzierung in Wärmenetzen, sondern würde gleichzeitig durch die Entkoppelung der Wärmeversorgung von fossilem Erdgas dazu beitragen, die eigene Energiesouveränität zu stärken und die Klimaziele in diesem Sektor zu erreichen.
  • Daneben gelte es, die noch immer bestehenden und bereits seit Langem bekannten Hemmnisse bei der Flächenbereitstellung und der Erteilung von Genehmigungen endlich auszuräumen.

„Die Bundesregierung hat das Ziel ausgegeben, die Umlage des CO2-Preises auf Mieter nach dem Bundesemissionshandelsgesetz (BEHG) in einem Stufenmodell zu gestalten. Das ist aus unserer Sicht auch genau der richtige Ansatz. Allerdings sollte das Modell dahingehend ergänzt werden, dass die Umlage auf die Mieter schrittweise stärker eingeschränkt wird. So kann die Regelung auch die beabsichtigte Lenkungswirkung entfalten und für eine zunehmende energetische Modernisierung von Gebäuden sorgen. Gleichzeitig würden dadurch die Mieter finanziell entlastet. Angesichts der aktuell sehr hohen Energiekosten würde diese Maßnahme für viele Haushalte eine Entlastung bedeuten“, so Simone Peter abschließend.

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