Wie viel CO2 darf Deutschland maximal noch ausstoßen?

Umweltrat aktualisiert CO2-Budget

Ist die deutsche Klimapolitik auf dem richtigen Pfad? Ein nationales CO2-Budget für Deutschland erlaubt einen transparenten Abgleich mit internationalen Zielen. In einem am 15.06.2022 veröffentlichten Papier aktualisiert der Umweltrat seine Berechnungen für ein deutsches CO2-Budget und zeigt damit auf, dass schnelle Emissionsminderungen entscheidend sind – im letzten Jahr wurden die Klimaziele im Verkehr und bei Gebäuden erneut verfehlt. Das Papier beantwortet zudem häufig gestellte Fragen zum CO2-Budget.

Industriegebiet Mainz-Mombach – Foto © Gerhard Hofmann, Agentur Zukunft, für Solarify

„Deutschland muss von allen fossilen Energieträgern unabhängig werden, nicht nur von denen aus Russland“, sagte Prof. Wolfgang Lucht. „Das noch verbleibende CO2-Budget schmilzt rapide. Dies ist vor allem eine Folge der zuletzt verschleppten Energiewende in Deutschland. Die Bundesregierung sollte jetzt mit noch mehr Nachdruck Maßnahmen für den industriellen und privaten Bereich beschließen, die uns auf einen Pfad bringen, der nachweisbar im Einklang mit den Klimazielen von Paris steht.“ Der SRU empfiehlt der Bundesregierung daher, ein deutsches CO2-Budget klar zu benennen und zu begründen, um damit Transparenz zu schaffen.

Maximal 3,1 Gt CO2 (für 1,5°-Grenze bei 50% Wahrscheinlichkeit)

Für einen fairen, angemessenen deutschen Beitrag zu den internationalen Klimazielen verbleibt aktuell noch ein maximales CO2-Budget von 6,1 Gt CO2, um die Erhitzung der Erde auf 1,75 Grad zu begrenzen (mit 67 % Wahrscheinlichkeit). Für die Einhaltung der 1,5-Grad-Grenze (50 % Wahrscheinlichkeit) müsste Deutschland seine Emissionen auf maximal 3,1 Gt CO2 begrenzen. Mit „maximal“ meint der SRU ein Budget, das gerade noch als kompatibel mit dem Paris-Abkommen gelten kann. Würden die Emissionen von jetzt an linear auf null reduziert, müsste Deutschland demnach bereits 2040 (1,75 °C) bzw. 2031 (1,5 °C) CO2-neutral sein.

„Deutschland muss nun durchstarten beim Klimaschutz“, sagte Prof. Claudia Kemfert. „Verfehlen wir die Ziele und überziehen das Budget, lässt sich das später nicht wieder aufholen.“ In seinem wegweisenden Beschluss vom März 2021 zog das Bundesverfassungsgericht das vom SRU berechnete Budget heran, um zu prüfen, ob das Klimaschutzgesetz den verfassungsrechtlichen Anforderungen genügt.

Der Sachverständigenrat für Umweltfragen (SRU) berät die Bundesregierung seit 50 Jahren in Fragen der Umweltpolitik. Die Zusammensetzung des Rates aus sieben Professorinnen und Professoren verschiedener Fachdisziplinen gewährleistet eine wissenschaftlich unabhängige und umfassende Begutachtung, sowohl aus naturwissenschaftlich-technischer als auch aus sozialwissenschaftlicher Perspektive. Der Rat besteht derzeit aus folgenden Mitgliedern:

  • Prof. Dr. Claudia Hornberg (Vorsitzende), Universität Bielefeld
  • Prof. Dr. Claudia Kemfert (stellvertretende Vorsitzende), Leuphana Universität Lüneburg und Deutsches Institut für Wirtschaftsforschung Berlin
  • Prof. Dr.-Ing. Christina Dornack, Technische Universität Dresden
  • Prof. Dr. Wolfgang Köck, Universität Leipzig und Helmholtz-Zentrum für Umweltforschung – UFZ
  • Prof. Dr. Wolfgang Lucht, Humboldt-Universität zu Berlin und Potsdam-Institut für Klimafolgenforschung
  • Prof. Dr. Josef Settele, Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg und Helmholtz-Zentrum für Umweltforschung – UFZ
  • Prof. Dr. Annette Elisabeth Töller, FernUniversität in Hagen

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