Regeln der EU-Kommission für grünen Wasserstoff

Atom-H2 soll als nachhaltig gelten

Am 15.02.2023 hat die EU-Kommission einer Medienmitteilung aus dem BMWK folgend die lang erwarteten Regeln für die Produktion Erneuerbaren Wasserstoffs veröffentlicht. Energiekommissarin Kadri Simson sagte bereits am 13.02.2023: „Klare Vorschriften und ein zuverlässiges Zertifizierungssystem sind von entscheidender Bedeutung dafür, dass sich dieser aufstrebende Markt in Europa entwickeln und etablieren kann.“ Die Kommission will unter bestimmten Voraussetzungen dem Votum Frankreichs folgend die Produktion von Wasserstoff mit Hilfe von Atomkraft erlauben. Das ist nach wie vor sehr umstritten.

Wasserstoff-Auto – Foto © Gerhard Hofmann, Agentur Zukunft, für Solarify

Um die Wirtschaft von fossilen Energien zu lösen, will die EU bis 2030 10 Millionen Tonnen Öko-Wasserstoff auch mittels Atomkraft erzeugen lassen (und ebenso viel importieren). Widerstand gegen „Atom-Wasserstoff“ kam (und kommt immer noch) aus der Bundesregierung. Der klaren Haltung des Wirtschafts- und Klimaschutzministeriums folgend sei Atomkraft keine Erneuerbare Energie und aus Atomstrom erzeugter Wasserstoff kein grüner Wasserstoff, sagte ein Sprecher. Mit dieser Haltung gehe Deutschland in die Debatte. Der grüne EU-Abgeordnete Michael Bloss sprach von „Labelbetrug“. Es sei ein Skandal, dass die Kommission Wasserstoff aus Atomstrom als „grün“ bezeichnen wolle.

Die Bedingungen, unter denen Wasserstoff oder wasserstoffbasierte Kraftstoffe als erneuerbar gelten dürfen, legte die EU-Kommission unter anderem fest – auch, dass Wasserstoff erzeugende Anlagen an neue Anlagen zur Erzeugung von Grünstrom angeschlossen werden müssen. Das soll die Menge an Erneuerbarer Energie im Netz zu erhöhen, und verhindern, dass die Stromerzeugung unter Druck gerät.

Weil der Strombedarf für die Erzeugung von Wasserstoff stark zunehmen wird, legt der sogenannte „delegierte Rechtsakt“ der EU zudem fest, grüner Wasserstoff dürfe nur zu Zeiten und Orten erzeugt werden, an denen genügend Erneuerbare Energie zur Verfügung stehe. Diese Vorschriften sollen stufenweise eingeführt und allmählich verschärft werden. Die Übergangszeit soll auch die Zahl der Elektrolyseure erhöhen.

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