Lebensmittelverschwendung: Bundesregierung muss sich für ambitioniertere Vorgaben einsetzen

Forderung vor EU-Rat zum Thema Abfallrahmenrichtlinie

Ab 23.10.2023 diskutiert der EU-Rat Landwirtschaft und Fischerei auch die Kommissionspläne zur Überarbeitung der EU-Abfallrahmenrichtlinie und damit zur Reduzierung der Lebensmittelverschwendung, wie der WWF am 20.10.2023 mitteilte. Dazu Elisa Kollenda, ernährungspolitische Referentin des WWF Deutschland: „Die Bundesregierung muss sich bei den anstehenden Verhandlungen zur Überarbeitung der EU-Abfallrahmenrichtlinie für ambitioniertere EU-Vorgaben zur Reduzierung von Lebensmittelabfällen einsetzen. Der Vorschlag der EU-Kommission bleibt hinter den UN-Nachhaltigkeitszielen zurück. Das muss sich ändern und 50 Prozent vom Acker bis zum Teller bis 2030 verbindliches Ziel werden.

Lebensmittel-Abfall – Foto © Gerhard Hofmann, Agentur Zukunft, für Solarify

Außerdem spart der Vorschlag der EU-Kommission wichtige Teile der Lieferkette aus. Verluste in der Landwirtschaft, der sogenannten Primärproduktion, bleiben ohne rechtsverbindliche Ziele. Sogenannte Ernte- und Vorernteverluste werden weiterhin noch nicht einmal erfasst. Auch hier muss die Bundesregierung Farbe bekennen und sich für mehr Ambition einsetzen.“

Eine BMUV-Mitteilung vom 19.09.2023: Wertschätzen statt Wegwerfen

„Wenn wir etwas nicht mehr brauchen, werfen wir es weg. Die Folge: Über sieben Milliarden Tonnen Abfall fallen laut Umweltprogramm der Vereinten Nationen weltweit jedes Jahr an, davon über zwei Milliarden Tonnen Siedlungsabfall. Für uns – egal ob Staat, Unternehmen, Bürgerinnen oder Bürger – heißt das: Wir müssen neue Wege gehen. Viele eingefahrene Strukturen und liebgewonnene Verhaltensweisen müssen auf den Prüfstand gestellt werden. Wie können Unternehmen nachhaltiger produzieren? Benötigen wir Einweg-Artikel wie Coffee-to-Go-Becher oder Plastikteller? Jede und jeder Einzelne kann durch sein Verhalten mitwirken. Dabei gibt es natürlich unzählige Möglichkeiten, Abfall zu vermeiden. Abfallvermeidung ist ein gesamtgesellschaftlicher Prozess, nicht nur ein einzelnes Programm oder ein Bündel staatlicher Maßnahmen. Und vieles lässt sich nicht durch rechtliche Vorgaben erzwingen – denn wer wollte entscheiden, was ‚richtige‘ und ‚falsche‘ Bedürfnisse sind. „

Bundesumweltmministerin Steffi Lemke bei der Konferenz zur Weiterentwicklung der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie (DNS) am 19.10.2023 in Berlin: „Wie den meisten von Ihnen bewusst ist, sind wir als Weltgemeinschaft bei der Umsetzung der Agenda 2030 zur Halbzeit nicht annähernd auf Kurs. Das wurde auf dem SDG-Gipfel im September in New York noch einmal sehr deutlich. Die Pandemie und der russische Angriffskrieg gegen die Ukraine haben weitreichende Fortschritte bei der Bekämpfung von Armut und Hunger, bei der Förderung von Bildung und der Gleichstellung der Geschlechter zunichtegemacht. Und die ökologische Dreifachkrise unseres Planeten – Artenaussterben, Klimakrise und zunehmende Verschmutzung – bedroht die Umsetzung der Nachhaltigkeitsziele im Umweltbereich und damit unsere Lebensgrundlagen. Wir haben daher keine Zeit zu verlieren. In den kommenden Jahren müssen wir als Weltgemeinschaft zeigen, dass wir es ernst meinen mit den Zielen von 2015.“

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