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Veröffentlicht am24. Dezember 202010. Februar 2021Autorgh

Das Solarify-Team wünscht frohe Weihnachten und ein besseres neues Jahr als es 2020 in Bezug auf das Virus war!

KategorienKolumnen

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Verwandte Themen

  • Alte Rotorblätter: Rohstoff statt Brennstoff

    Ein Rotorblatt hält zwanzig Jahre Sturm stand. Danach wird es geschreddert und verbrannt. Eine Kooperation soll das nun ändern. Zwei Projekte wurden nun vorgestellt, die den Flügel als Rohstoff behandeln: Bauteil statt Brennstoff. Am Ende seiner Laufzeit wird ein Rotorblatt zersägt und geschreddert. Obwohl es ein extrem robustes Material ist, landet es immer noch in der Verbrennung. Metallteile gehen zwar ins Metallrecycling. Der Rest wird mit Papier und anderen Abfällen zu Ersatzbrennstoff gemischt und im Zementwerk verbrannt. Die Asche der Glasfasern bleibt als Sandersatz im Zement. Das ist Downcycling: Aus einem Bauteil, das Orkane durchgestanden hat, werden Brennstoff und Sand. Und es ist viel Material. Allein die Bremer Firma Neocomp verarbeitet laut Bundesverband WindEnergie rund 30.000 Tonnen davon im Jahr. Ende 2025 waren in Deutschland 29.230 Windräder in Betrieb, ein Drittel davon ist älter als zwanzig Jahre. Dass das Material verbrannt wird, ist viel zu schade. Als es  vor Jahrzehnten entworfen wurde, dachte man nicht an Kreislauf oder Recycling. Wichtig war allein, dass es zwanzig Jahre Sturm, Frost und UV-Strahlung übersteht. Genau diese Haltbarkeit sorgt dafür, dass am Ende der Laufzeit noch tragfähiges Material übrig ist. Was bisher für die weitere Verwendung fehlte, war eine Methode, nachzurechnen, wie viel Kraft ein altes Stück noch trägt. Wer das nicht weiß, darf daraus nichts bauen, das halten muss. Diese Lücke schließt jetzt das EU-Forschungsprojekt REWIND mit 14 Partnern aus sieben Ländern, koordiniert vom spanischen Kunststoffzentrum Aimplas. Das französische Institut IPC hat ein Rechenmodell entwickelt, das die verbliebene Tragkraft vorhersagt. Und der Entsorger Suez hat beim Rückbau unbeschädigte Stücke von zusammen mehr als 20 Quadratmetern beschafft. Darauf bauen die Anwendungen auf. Das spanische Technologiezentrum Tekniker optimiert die Weiterverarbeitung  und schneidet die Blätter in handliche Platten. Der italienische Hersteller Alke baut die gewonnenen Platten unverändert in die Ladeflächen seiner Elektro-Nutzfahrzeuge ein. Das dänische Unternehmen Miljøskærm baut seit rund zehn Jahren Lärmschutzwände mit einem Kern aus geschredderten Rotorblättern und entwickelte daraus einen Dämmstoff, der Wärme hält und Schall schluckt. Die Deutschen Institute für Textil- und Faserforschung in Denkendorf spinnen aus den zurückgewonnenen Fasern Garne und legen sie zu Bahnen, in denen alle Fasern in eine Richtung laufen: Material für neue Bauteile und für Reparaturen an Blättern, die noch in Betrieb sind. Doch all das arbeitet mit einem Material, das für den Kreislauf nie gedacht war. Das eigentliche Problem sitzt schon bei der Herstellung. Wer künftig recyceln will, muss anders bauen. Genau das versucht eine Zusammenarbeit um das nordhessische Start-up Voodin Blade Technology, gefördert mit gut 48 Millionen Euro aus dem EU-Innovationsfonds. Es baut Rotorblätter aus dünnen Holzschichten, verleimt und in Form gepresst. So ein Blatt soll genauso tragen wie eines aus Glasfaser. Erste Holzblätter drehen sich seit 2024 an einer Anlage bei Kassel, die erste Fabrik entsteht im spanischen Navarra und soll ab 2031 produzieren. Quellen: Voodin Blade Technology: A first-of-a-kind factory for fully recyclable wood blades. Deutsche Institute für Textil- und Faserforschung: Recycling end-of-life wind turbine blades: DITF are partner in the REWIND project Miljøskærm: NOISE BARRIERS REDUCE TRAFFIC NOISE AND INCREASE QUALITY OF LIFE IN URBAN AREAS Wind Europe: Where do wind turbine blades go after decommissioning Fachagentur Wind und Solar: Rückbau und Recycling von Windenergieanlagen    



  • Recht auf Reparatur ist in Kraft getreten: Was jetzt gilt und was fehlt

    Drei von vier defekten Haushaltsgeräten werden in Deutschland ersetzt statt repariert. Dagegen gibt es jetzt ein Gesetz. Das neue Reparaturgesetz schafft neue Pflichten für Hersteller. Eine Kontrolle oder Bußgelder gibt es aber nicht. Seit dem 23. Juli haben Verbraucher in Deutschland einen gesetzlichen Reparaturanspruch, der nicht mehr vom Kaufvertrag abhängig ist. Das Gesetz zur Umsetzung der EU-Reparaturrichtlinie ist in der vergangenen Woche in Kraft getreten – knapp vor Ablauf der europäischen Umsetzungsfrist am 31. Juli. Die Koalition beschloss es zusammen mit den Grünen gegen die Stimmen von AfD und Linken. Neu ist vor allem die Richtung des Anspruchs. Bisher musste sich der Käufer innerhalb der Gewährleistung an den Händler wenden. Die neuen Paragrafen richten sich dagegen direkt an den Hersteller. Vom Gesetz betroffen sind unter anderem Waschmaschinen, Geschirrspüler, Kühlschränke, Staubsauger, Bildschirme und Fernseher, Smartphones und Tablets sowie E-Bikes. Reparaturen müssen möglich gemacht werden: Ersatzteile und Werkzeuge muss der Hersteller zu Preisen zur Verfügung stellen, die eine Reparatur günstig ermöglichen. Beschränkungen, die freie Werkstätten ausschließen, sind ebenso verboten wie Software, die ein Gerät nach dem Teiletausch lahmlegt. Gebrauchte und 3D-gedruckte Teile dürfen verbaut werden. Entscheidet sich der Verbraucher in der Gewährleistungszeit für eine Reparatur statt für ein Ersatzgerät, so wird die Gewährleistungszeit um zwölf Monate auf insgesamt drei Jahre verlängert. Das Recht zu reparieren ist jetzt da. Aber ob sich daran gehalten wird, prüft vorerst niemand. Was das Gesetz auch nicht sagt: Was eine Reparatur kosten darf. Im Gesetz steht, es müsse „angemessen“ sein. Diese Unschärfe hatten Sachverständige in der Anhörung im Juni bemängelt. Denn genau hier entscheidet sich ja, ob eine Reparatur überhaupt durchgeführt wird. Laut einer Erhebung des Branchenverbands ZVEI ersetzen drei von vier Haushalten ihr defektes Hausgerät, anstatt es reparieren zu lassen. Die Befragten begründeten dies oft damit, dass der Neukauf billiger war. Laut Zahlen der EU-Kommission fallen in Europa jährlich 35 Millionen Tonnen Abfall an, weil funktionsfähige Ware ersetzt statt repariert wird. Dafür zahlen Verbraucher rund zwölf Milliarden Euro. Deutschland sammelte 2024 weniger als 30 Prozent seiner Elektroaltgeräte ein, während das EU-Ziel bei 65 Prozent liegt. In Frankreich gibt es einen anderen Ansatz. Hier wird an der Kostenseite angesetzt. Seit Ende 2022 gibt es dort einen Reparaturbonus von 15 bis 60 Euro je Gerät. Dieser wird aus einem Fonds bezahlt, in den die Hersteller im Rahmen ihrer Produktverantwortung einzahlen. Über einen Zeitraum von drei Jahren wurden fast 2 Millionen Reparaturen mit einer Bonus-Zahlung belohnt. Die Deutsche Umwelthilfe fordert dasselbe für Deutschland: einen herstellerfinanzierten Reparaturbonus, eine niedrigere Mehrwertsteuer auf Reparaturleistungen sowie eine Obergrenze für Ersatzteilpreise. Sie kritisiert zudem, dass es keine zuständige Behörde, keinen Beschwerdeweg und keine Bußgelder gibt, die die Einhaltung der neuen Pflichten kontrollieren. Thomas Fischer, Leiter der Abteilung Kreislaufwirtschaft der Deutschen Umwelthilfe, sagt, das Gesetz lasse die Verbraucher „bei der praktischen Umsetzung im Stich.“ Quellen: Umweltbundesamt: Elektroaltgeräte: Das Sammelziel von 65 Prozent ist noch weit entfernt Deutscher Bundestag: Bundestag stimmt „Recht-auf-Reparatur-Richtlinie“ zu Bundesgesetzblatt: Förderung der Reparatur von Waren sowie zur Verbesserung der Verfügbarkeit von Vorsorgeverfügungen Freshfields: Briefing zu der Umsetzung der Right to Repair-Richtlinie ((EU) 2024/1799) in Deutschland Deutsche Umwelthilfe: Neues Recht auf Reparatur greift zu kurz: Deutsche Umwelthilfe kritisiert hohe Kosten und fehlende Sanktionierung von Verstößen ecosystem: Reparaturbonus: ein Programm, das sich bewährt hat 



  • DEScycle: Metalle aus Elektroschrott ohne Hochofen gewinnen

    Elektroschrott gilt als Müll. Dabei stecken darin Metalle, die weltweit knapp werden. Eine neue Anlage in England gewinnt Gold, Kupfer und Palladium heraus, in einem Bad bei 50 bis 80 Grad, statt wie bisher im Hochofen. Klassisches Metallrecycling schmilzt Leiterplatten und Kabelreste bei mehreren hundert bis über tausend Grad ein. Energieintensiv und nur im industriellen Großmaßstab möglich. Das Londoner Start-up DEScycle hat im englischen Teesside eine Demonstrationsanlage eröffnet, die ohne diese Hitze auskommt: Ein chemisches Bad löst die Metalle bei 50 bis 80 Grad heraus, statt sie einzuschmelzen. Das Verfahren heißt Iono-Metallurgie und nutzt eine Salzmischung, bei der sich Bestandteile chemisch anziehen. Ein Katalysator entzieht den Metallatomen in der Platine Elektronen und macht sie dadurch löslich. Unterschiedliche Lösungsmittel-Rezepturen holen gezielt einzelne Metalle heraus. Zuerst Kupfer, Silber und Palladium, danach separat das Gold. Das Plastik der Platinen bleibt dabei unbeschädigt. Laut Unternehmensangaben braucht der Prozess inzwischen nur noch rund 15 Minuten statt der sechs bis 24 Stunden klassischer Lösungsverfahren. Die Anlage  verarbeitet Chargen von 250 Kilogramm. So sollen jährlich 50 bis 100 Tonnen komplexer Elektronikschrott bearbeitet werden. Leiterplatten aus Laptops, Handys und Servern. Das Recyclingunternehmen GAP Group liefert das Elektronikmaterial, wie auch der Netzwerkausrüster Cisco. Das Verfahren  stammt von der Universität Leicester und wurde mit dem staatlichen Programm Catapult-Netzwerk CPI zur Industriereife entwickelt. Eine Serie-A-Finanzierung von 10,2 Millionen Pfund aus dem Jahr 2024, angeführt vom Investor BGF, ermöglichte den Sprung vom Labor zur Anlage. Der eigentliche Unterschied zu einer Hütte wie der jüngst eröffneten Aurubis-Anlage in Hamburg liegt aber nicht nur in der Temperatur, sondern im Maßstab:  DEScycle plant kein einzelnes Großwerk, sondern viele kleine, mobile Anlagen nah an Schrottquellen. Nach eigenen Angaben ist das schon ab rund 1.000 Tonnen pro Jahr profitabel. Die britische Regierung hat das Projekt in ihre eigene Rohstoffstrategie aufgenommen: Ende Juni kündigte sie ein 50-Millionen-Pfund-Programm für die heimische Verarbeitung kritischer Mineralien an. Bis 2035 soll das Recycling in England ein Fünftel des jährlichen Bedarfs an kritischen Mineralien decken. Die jährliche Menge von 50 bis 100 Tonnen ist davon jedoch nur ein Bruchteil. Auch das gewonnene Metall bleibt begrenzt. Seltene-Erden-Magnete aus Elektromotoren, wie sie etwa das Unternehmen HyProMag im deutschen Pforzheim recycelt, werden von der Anlage nicht verarbeitet. Klassische Hüttenverarbeitung bleibt nach Einschätzung der britischen Regierung auch bei Erreichen des 2035-Ziels insgesamt unverzichtbar. Doch was in Teesside beginnt, ist ein Beweis für ein anderes Prinzip: dass sich das Verfahren laut DEScycle einfach, unkompliziert und in kleinem Maßstab profitabel wiederholen lässt. Quellen: DEScycle: DEScycle opens Teesside demonstration plant to strengthen UK critical minerals processing capacity UK Government: UK to secure critical minerals boosting economic resilience and cutting reliance on imports Rare Earth Exchanges: Britain Bets on E-Waste as DEScycle Opens Teesside Metals Recovery Plant Chemical Engineering:  DEScycle opens demonstration plant for critical materials recovery from e-waste in U.K.



  • Windkraft trotz Rekord-Genehmigungen vor dem Stillstand

    Ende 2026 läuft die EU-Genehmigung für Ökostrom-Förderung aus. Ein neues Nachfolgegesetz ist bislang nicht in Sicht. Der Windbranche droht ein Jahr, in dem sie nichts Neues anfangen kann. Jahrelang scheiterte die Windkraft an schleppenden Genehmigungen. Dieses Problem hat die Politik tatsächlich gelöst, die Verfahren laufen heute deutlich schneller. Die Halbjahresbilanz der Branche bestätigt dieses Muster: So viele Windräder wie nie zuvor wurden genehmigt, doch im ersten Halbjahr gingen netto nur rund zwei Gigawatt ans Netz. Der Bestand liegt damit bei etwa 70 Gigawatt. Das gesetzliche Zwischenziel von 84 Gigawatt zum Jahresende ist außer Reichweite. Allerdings wächst auch der Fördertopf nicht mit, da er gesetzlich gedeckelt ist. Vor den Ausschreibungen staut sich deshalb eine immer länger werdende Schlange baureifer Projekte. Bis Jahresende dürfte sie nach Branchenschätzungen ein Volumen erreichen, das einem Drittel aller bereits in Deutschland laufenden Windräder entspricht. Wer bei einer Ausschreibung leer ausgeht, versucht in der nächsten Runde erneut und bietet dann billiger, um zum Zug zu kommen. So fallen die Preise von Runde zu Runde und inzwischen unter die Schwelle, ab der sich manche Projekte überhaupt noch rechnen. Den Druck geben die Firmen an die Landwirte weiter: Diese berichten, dass Projektierer vereinbarte Pachten um ein Drittel bis zur Hälfte drücken wollen. Erste Unternehmen entlassen Beschäftigte, und Branchenkenner wie der Berater Max Wendt warnen vor einer Pleitewelle. Läuft die EU-Erlaubnis wie geplant zum Jahreswechsel aus, dürfte auf Grundlage des alten EEG  kein einziger neuer Zuschlag mehr vergeben werden. Ein Nachfolgegesetz bereitet die Bundesregierung zwar seit Monaten vor. Doch der Entwurf steckt fest, der Kabinettsbeschluss wurde Woche um Woche verschoben. Die Präsidentin des Bundesverbands WindEnergie Bärbel Heidebroek. fordert deshalb notfalls eine „kleine EEG-Novelle”. Wirtschaftsministerin Katherina Reiche lehnt bislang größere Ausschreibungsmengen ab, da der Ausbau zum Netz passen müsse. Quellen: Rechtsgutachten im Auftrag des BEE: Rechtsgutachten zu den Folgen des Auslaufens der beihilferechtlichen Genehmigung der EEG-Förderung nach dem EEG 2023 zum 31. Dezember 2026 pv Magazin: Kurzgutachten: EEG-Förderlücke droht windbranche.de: Windenergie-Ausschreibung im Mai erneut stark überzeichnet – Zuschlagswerte sinken auf Mehrjahrestief iwr: Windkraft-Zubau in Deutschland zieht durch Offshore-Comeback im ersten Halbjahr 2026 deutlich an – Photovoltaik-Neuinstallationen rückläufig bdew: Maiausschreibung für Windenergieanlagen an Land 2026



  • Änderung am Kreislaufwirtschaftsgesetz: Chemisches Recycling soll Lücke füllen

    Der Streit um die Kreislaufwirtschaft läuft. Das Umweltministerium baut das Kreislaufwirtschaftsgesetz um. Chemisches Recycling soll künftig gleichrangig neben dem klassischen Recycling stehen. Die Entsorger sehen hier Gefahren für die Branche. Das Bundesumweltministerium hat den Entwurf zur Novelle des Kreislaufwirtschaftsgesetzes (KrWG) in die Anhörung gegeben. Bis zum 7. August haben Verbände und Länder die Möglichkeit, Stellung zu nehmen. Im Januar 2027 soll das Kabinett eine Entscheidung treffen. Formal setzt der Entwurf zwei EU-Richtlinien um. Tatsächlich enthält er jedoch eine Grundsatzentscheidung, über die in der Branche seit Jahren gestritten wird: Demnach soll chemisches Recycling künftig gleichrangig neben dem klassischen werkstofflichen Recycling stehen. Nach deutscher Statistik recycelt Deutschland gut zwei Drittel seiner Siedlungsabfälle. Dafür wird gezählt, was in die Sortieranlage hineingeht. Die EU rechnet jedoch anders: Es zählt nur, was am Ende tatsächlich recycelt wird. Sortierreste zählen nicht als Recycling. Nach dieser Methode lag die deutsche Quote im Jahr 2023 bei knapp 50 Prozent. Die Abfallrahmenrichtlinie verlangt jedoch 55 Prozent für 2025, 60 Prozent für 2030 und 65 Prozent für 2035. Ob die erste Marke erreicht wird, ist laut Bundesumweltministerium „bereits nicht sicher”. Diese Lücke soll unter anderem das chemische Recycling füllen. Dabei werden Kunststoffe nicht zerkleinert und eingeschmolzen, sondern ihre Molekülketten werden zerlegt. Etwa mit Pyrolyse oder Lösungsmittelverfahren, die Kunststoffe in ihre Bausteine auflösen, wodurch neue Kunststoffe gefertigt werden können. Der Entwurf definiert diese Verfahren erstmals gesetzlich und ordnet sie auf der dritten Stufe der Abfallhierarchie ein, gleichrangig mit dem werkstofflichen Recycling. Die Hoffnung des Ministeriums: Abfallströme, die heute in der Müllverbrennung enden, könnten so im Kreislauf bleiben. Genau daran gibt es jedoch Zweifel. So hielt der Verband kommunaler Unternehmen bereits im Dezember in einem Positionspapier fest, dass es „keine überzeugenden Demonstrationen” dafür gebe, dass chemische Verfahren gemischte Kunststoffabfälle aus Haus- und Geschäftsmüll ökoeffizient verwerten können. Für diese Abfälle dürften sie gar nicht als Recycling eingestuft werden. Auch der Entwurf selbst mahnt, dass etablierte werkstoffliche Verfahren nicht gefährdet werden dürfen. Daneben verankert der Entwurf erstmals gesetzliche Abfallvermeidungsziele. Bis 2045 soll die Abfallmenge im Verhältnis zur Wirtschaftsleistung um 40 Prozent sinken, der Pro-Kopf-Siedlungsabfall um 20 Prozent und die Lebensmittelabfälle in Handel, Gastronomie und Haushalten schon bis 2030 um 30 Prozent. Auch die Wertstoffhöfe sollen sich wandeln. Ab 2033 müssen Kommunen noch brauchbare Gegenstände annehmen und auf Wunsch zusammen mit dem Sperrmüll abholen. Diese sollen dann über eine Online-Plattform zur Wiederverwendung angeboten werden. Sanktionen sind an keines der Ziele geknüpft, sodass dies als Wunsch verstanden werden kann, nicht als Gesetz mit Pflichten. Gestrichen wird dagegen die Obhutspflicht, die seit 2020 die Vernichtung unverkaufter Neuware eindämmen sollte. So wie es aktuell aussieht, passiert das ersatzlos und mit Verweis auf die EU-Ökodesignverordnung. Diese verbietet zwar ab sofort die Vernichtung unverkaufter Kleidung und Schuhe, (worüber Solarify hier berichtet hat),  für alle anderen Produkte gilt jedoch vorerst nur eine Transparenzpflicht. Die EU-Umsetzungsfrist läuft im Juni 2027 ab, im selben Monat soll das Gesetz verabschiedet werden. Quellen: BMUKN: Referentenentwurf eines Gesetzes zur Änderung des Kreislaufwirtschaftsgesetzes Solarify: Vernichtungsverbot für Textilien kommt mit Hintertüren EU-Gesetz: Richtlinie (…) zur Änderung der Richtlinie 2008/98/EG über Abfälle (Text von Bedeutung für den EWR) Umweltbundesamt: Verwertungsquoten der wichtigsten Abfallarten Verband Kommunaler Unternehmen e. V.: Positionspapier: Bewertung der Möglichkeiten des „Chemischen Recyclings“ von gemischten Kunststoffabfällen insbesondere aus Haushaltungen 



  • Heizungsgesetz 2026 beschlossen: Neue Pflichten, alte Kostenfallen

    Während das ganze Land auf die Fußball-WM schaut, wird plötzlich vor der Sommerpause das neue Heizungsgesetz beschlossen. Die SPD selbst nennt es eine Verschlechterung und die erste Klage kam schon vor dem Beschluss. Der Bundestag hat am Freitag das Gebäudemodernisierungsgesetz mit 323 zu 271 Stimmen beschlossen. Der Bundesrat stimmte noch am selben Tag zu, am letzten Sitzungstag vor der Sommerpause. Das Gesetz ist das neue „Heizungsgesetz“ und löst das Gesetz der Ampel-Regierung ab. Die Pflicht, neue Heizungen zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien zu betreiben, ist gestrichen. Gas- und Ölheizungen dürfen wieder ohne Einschränkung eingebaut werden. An die Stelle der 65-Prozent-Regel tritt die sogenannte „Biotreppe“. Wer ab 2029 eine neue Gas- oder Ölheizung betreibt, muss zunächst zehn Prozent klimafreundliche Brennstoffe einsetzen, zum Beispiel Biomethan oder synthetisches Gas. Dieser Anteil steigt stufenweise auf 15 Prozent ab 2030, 30 Prozent ab 2035 und 60 Prozent ab 2040, sodass ab 2045 alle Heizungen vollständig klimaneutral laufen müssen. Für Bestandsheizungen gilt nur eine Grüngasquote: Ab 2028 muss der Brennstoffhandel wachsende grüne Anteile beimischen, anfangs rund ein Prozent. Der Unterschied lässt sich damit zusammenfassen, dass während das alte Gesetz das Gerät regulierte, das neue den Brennstoff reguliert. Auch der Endtermin 2044 für alle Öl- und Gaskessel entfällt. Ein Kessel darf beliebig lange laufen, solange sein Brennstoff die Quoten erfüllt. Das Risiko verschiebt sich damit von der Anschaffung auf die Betriebskosten. Denn klimaneutrale Brennstoffe sind knapp und teuer und der Bedarf von Millionen Heizungen übersteigt das Biogas-Potenzial deutlich. Kirsten Nölke, Vorständin des Ökostromanbieters Naturstrom, nennt das ein „politisches Hütchenspiel zulasten des Klimaschutzes“. Die Quoten gelten zudem nur für nach dem Stichtag eingebaute Heizungen. Eine Lücke, die einen direkten Kaufanreiz für Gas-Heizungen schafft, über den Solarify  im Mai berichtet hat. Mitten in der Fußball-WM setzte die Koalition die Abstimmung erst drei Tage vorher auf die Tagesordnung. Die Linke zog mit dem Argument, die 278 Seiten Änderungsanträge nicht prüfen zu können, per Eilantrag nach Karlsruhe. Das Gericht wies ihn am Vortag aus formalen Gründen ab, nicht in der Sache. „Gesetzgebung ist kein Fast Food”, kritisierte Irene Mihalic von den Grünen. Wirtschaftsministerin Katherina Reiche (CDU) nennt das Gesetz dagegen einen „Neustart bei der Wärmewende“: Heizungszwänge würden durch Technologieoffenheit ersetzt. Sonst überwiegt die Kritik quer durch alle Lager: Agora Energiewende warnt, dass Gas- und Ölkessel noch lange auf fossile Brennstoffe angewiesen bleiben, was bei einem steigenden CO2-Preis eine Kostenfalle ist. Der Eigentümerverband Haus & Grund sieht in der Biotreppe „erhebliche Rechtsunsicherheiten”. Selbst die SPD, die dem Gesetz zugestimmt hat, sieht darin nach den Worten ihrer energiepolitischen Sprecherin Nina Scheer eine Verschlechterung gegenüber dem bisherigen Gebäudeenergiegesetz. Der Wissenschaftliche Dienst des Bundestags meldete  verfassungsrechtliche Zweifel an, und in der Anhörung nannte Fachanwalt Remo Klinger den Entwurf „verfassungswidrig, europarechtswidrig“. Die Deutsche Umwelthilfe kündigte am Tag des Beschlusses eine Verfassungsbeschwerde an. Ein ähnlicher Fall ist bereits bekannt: 2021 beanstandete das Bundesverfassungsgericht das Klimaschutzgesetz, da es Emissionslasten in die Zukunft verschob. Ein Punkt, der auch dieses Gesetz betrifft. Der Streit wandert also vor Gericht nach Karlsruhe. Wer jetzt eine Gas-Heizung einbaut, kauft ein Versprechen der Bundesregierung mit,  bleibt aber auf teureren Gaspreisen und Versorgungsunsicherheiten allein sitzen. Quellen: Deutscher Bundestag: Bundestag beschließt Heizungsgesetz-Novelle Deutscher Bundestag: Scharfe Kritik am Gebäudemodernisierungsgesetz Deutscher Bundestag: Bundestag stimmt für Aufsetzung der Heizungsgesetz-Novelle Bundesverfassungsgericht:  Beschluss vom 9. Juli 2026 zdf heute: Neues „Heizungsgesetz“: Was sich jetzt ändern soll Solarify: GModG schafft Kaufanreiz für Gas-Heizung 2026



  • Halbjahresbilanz 2026: Strompreis löst sich vom Gas

    Der Iran-Krieg ließ den Gaspreis von 36 auf 53 Euro je Megawattstunde springen. Anders der Strompreis. Er blieb beinahe stehen. Das spart Milliarden. Doch laut Fraunhofer ISE zahlen wir noch zu viel: Was fehlt, sind Speicher. Erneuerbare Energien deckten im ersten Halbjahr 2026 rund 62 Prozent der öffentlichen Nettostromerzeugung in Deutschland. Das ist etwas mehr als im Vorjahr. Das hat das Fraunhofer ISE gemeldet. Am Verbrauch gemessen waren es 58,5 Prozent. Ebenfalls ein Rekordwert. Die eigentliche Nachricht der Halbjahresbilanz steckt jedoch in den Preisdaten: So hat sich der Strompreis vom Gaspreis weitgehend gelöst und die Stunden mit Negativpreisen gehen zurück, obwohl mehr Solarstrom im Netz war als je zuvor. Als der Iran-Krieg im Frühjahr die Gaspreise binnen weniger Wochen um 48 Prozent in die Höhe trieb, produzierte ein Gaskraftwerk für rund 133 Euro je Megawattstunde. Nach der bisherigen Logik der Strombörse hätte das den gesamten Markt mitziehen müssen, denn das teuerste gerade benötigte Kraftwerk setzt den Preis für alle. Doch im März kostete Strom im Durchschnitt nur 95 Euro je Megawattstunde, da an immer mehr Stunden Wind, Sonne und Speicher ausreichten und die Gaskraftwerke nicht in die Preisbildung einbezogen wurden. „Hätten die erneuerbaren Energien nicht so stark zur Stromerzeugung beigetragen, wäre der Börsenstrompreis im April um 76 Prozent höher gewesen”, sagt Leonhard Gandhi, Projektleiter von Energy Charts am Fraunhofer ISE. Statt rund 69 Euro hätte die Megawattstunde damit gut 120 Euro gekostet. Bemerkenswert ist auch die folgende Entwicklung: Zwischen Januar und Juni gab es rund 300 Stunden mit Negativ-Strompreis. Das ist immerhin ein Viertel weniger als im Vorjahr, und das, obwohl erneuerbare Energien so viel einspeisen wie nie zuvor. Dass die Stunden mit Negativ-Strompreiks trotz steigender Einspeisung abnehmen, liegt vor allem an den Batteriespeichern. In Deutschland wuchs die Kapazität von 25 auf 29,5 Gigawattstunden. Und auch hier stieg nicht nur die Kapazität, sondern auch die Geschwindigkeit, mit der Speicher dazugebaut werden. Die höchsten Preise wurden während der Hitzewelle erreicht: Am Abend des 24. Juni kletterte der Preis kurzzeitig auf 66,50 Cent, da die Klimaanlagen noch liefen, die Sonne aber schon untergegangen war. Im Schnitt kostete die Kilowattstunde im Großhandel 9,87 Cent. Das ist etwas mehr als im Vorjahr, angesichts der Weltlage aber erstaunlich wenig. Das Ergebnis einer Kurzstudie des Fraunhofer IEE zeigt, wie teuer uns die zu langsam vollzogene Energiewende zu stehen kommt: Hätten seit Anfang 2025 zusätzlich 20 Gigawatt Batteriespeicher am Netz gestanden, wären volkswirtschaftliche Kosten von 5,6 Milliarden Euro vermieden worden, und die Zahl der Negativpreis-Stunden wäre nur noch ein Bruchteil. Eine Speicherstrategie hat die Bundesregierung weiterhin nicht. Stattdessen werden neue, klimaschädliche Gaskraftwerke ausgeschrieben. Quellen: Fraunhofer ISE: Solarstrom europaweit auf dem Vormarsch Bundesverband Solarwirtschaft: Batteriespeicher wachsen rasant – Ausbau bis 2029 dennoch unsicher energiezukunft.eu: Die Erneuerbaren im Stromsystem – Preise, Erzeugung, Zubau pv magazine: Weniger Negativpreise als 2025: Erstes Halbjahr trotz globaler Energiekrise mit nur leicht höheren Börsenstrompreisen



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