Neues Verpackungsrecht ab 12. August: Was sich ändert

Für Hersteller und Handel ändert sich einiges, vor allem beim Recycling: strengere Vorgaben, mehr Pflichten, Bußgelder bis 200.000 €. Doch beim Mehrweg, dem eigentlichen Kreislauf, geht es rückwärts.

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Einwegverpackungen dominieren das Regal, Kreislauf bleibt die Ausnahme: Das neue Verpackungsrecht drückt aufs Recycling. Foto: Nick Fewings

 

Das Verpackungsgesetz von 2019 wird durch das Verpackungsrecht-Durchführungsgesetz (VerpackDG) ersetzt, mit dem die EU ihre Verpackungsverordnung PPWR europaweit einheitlich in Kraft setzt. Für Hersteller, Importeure und den Handel bedeutet das neue Pflichten: Sie müssen sich registrieren und genehmigen lassen, Geld für Abfallvermeidung zurücklegen und dafür sorgen, dass ihre Verpackungen recyclingfähiger werden und mehr Altmaterial verwenden. Wer die Vorgaben verletzt, riskiert Bußgelder von bis zu 200.000 €.
Das Gesetz übt somit einen erheblichen Druck für mehr Recycling aus. Das volle Potenzial der Kreislauflogik nutzt es leider nicht: Es setzt auf Recycling und keine Wieder- oder Weiterverwendung. Wie bei der Mehrwegflasche. Sie wird nicht geschreddert und neu gegossen, sondern gereinigt und je nach Flasche 25 bis 50 Mal wieder befüllt. So bleibt das Produkt im Kreislauf, nicht nur der Rohstoff, und das spart so massiv an Material, Energie und Abfall.

Seit über zwanzig Jahren ist das Ziel von 70 Prozent Mehrwegverpackungen im Gesetz. Erreicht wird jedoch nur gut ein Drittel. Seit der Einführung des Einwegpfands im Jahr 2003 ist der Anteil sogar gefallen. Im Regal dominiert die Einweg-Plastik-Pfandflasche. Für die ganze EU macht das neue Gesetz Mehrweg bei Getränken erstmals zur Pflicht, aber auf niedrigem Niveau: zehn Prozent ab 2030, weniger als Deutschland heute schon erreicht.
Ursprünglich war beim Gesetzentwurf geplant, dass die Hersteller von Einwegverpackungen verpflichtend in einen Topf einzahlen, aus dem Mehrwegsysteme gefördert werden. Im beschlossenen Gesetz wurde daraus jedoch eine freiwillige Ausgabe nach eigenem Ermessen. Die Deutsche Umwelthilfe nennt das eine „Rolle rückwärts“. Auch der Verband Pro Mehrweg vermisst das Vorhandensein jeglicher Instrumente, um Mehrwegziele zu erreichen. Frankreich zeigt, dass so etwas funktioniert: Dort fließen per Gesetz jedes Jahr Millionen in Mehrwegsysteme. Solange so etwas fehlt, bleibt Mehrweg eine Frage des guten Willens im Regal.

 

Quellen: