Kabinett beschließt Ausschreibungen

EEG 2016 auf dem Weg: „Übergangslösung für Fehlanreize durch Besondere Ausgleichsregelung gefunden“ – Kritik der Verbände

Das Bundeskabinett hat in seiner 106. Sitzung am 08.06.2016 den vom BMWi eingebrachten „Gesetzentwurf zur Einführung von Ausschreibungen für Strom aus erneuerbaren Energien und zu weiteren Änderungen des Rechts der erneuerbaren Energien“ beschlossen. Damit würden „die Erneuerbaren weiter planvoll ausgebaut, ihr Ausbau mit dem Netzausbau synchronisiert und die Förderhöhe für erneuerbare Energie marktwirtschaftlich ausgeschrieben“, so eine Pressemitteilung aus dem BMWi. Fachverbände und Kritiker zeigen sich nicht amüsiert.

Die Deutsche Welle nannte die Novelle „einen Bruch mit dem bisherigen Förderregime“. Demnach soll Ökostrom nur noch dann staatlich gefördert werden, wenn interessierte Anbieter und Investoren sich zuvor in Ausschreibungsverfahren durchgesetzt haben. Dabei wird das günstigste Angebot ausgewählt. Zudem wird durch die Reform der Zubau neuer Windanlagen in Norddeutschland begrenzt, was bestehende Engpässe beim Ausbau der Stromnetze entschärfen soll, „hofft die Regierung.

Gabriel: „Paradigmenwechsel“

Bundesminister Gabriel sah mit dem Kabinettsbeschluss den „Weg frei für einen Paradigmenwechsel bei der Förderung der erneuerbaren Energien. Jetzt kann es in die nächste Phase der Energiewende gehen. Der weitere Erneuerbaren-Ausbau ist und bleibt eine tragende Säule der Energiewende. Wir wollen den Anteil Erneuerbaren Energien von derzeit rund 33 % auf 40-45 % im Jahr 2025 und auf 55-60 % im Jahr 2035 steigern. Das EEG 2016 ist das zentrale Instrument, um diese Ziele mit einer effektiven jährlichen Mengensteuerung zu erreichen und die Erneuerbaren stärker an den Markt heranzuführen. Mehr Wettbewerb, ein kontinuierlicher Ausbau mit effektiver Steuerung, Begrenzung der Kosten, Akteursvielfalt und Verzahnung mit dem Netzausbau – das sind die Koordinaten für die nächste Phase der Energiewende. Beim jetzt dringend notwendigen Netzausbau wird der Vorrang für Erdkabel nicht als Bremsklotz, sondern als Eisbrecher wirken.“

Folgt: Kerninhalte (laut Mitteilung des BMWi)