Brennelementesteuer verfassungswidrig
E.ON erwartet nach Urteil des Bundesverfassungsgerichts Milliarden-Steuerrückerstattung – insgesamt mehr als sechs zurück an EVU
Im Rahmen der Veröffentlichung einer Insiderinformation gemäß Artikel 17 Abs. 1 MAR teilt E.ON mit: „Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden, dass das Kernbrennstoffsteuergesetz verfassungswidrig ist. Gegenstand der Entscheidung war die Vorlage des Finanzgerichtes Hamburg in einem Verfahren gegen einen Bescheid über die Kernbrennstoffsteuer für das Kernkraftwerk Grafenrheinfeld im Jahr 2011.“ So eine Medienmitteilung vom 07.06.2017. weiterlesen…