Gute Nachricht für Windenergie und Netzausbau

Umsetzung der EU-Notfall-Verordnung zündet Turbo bei Energiewende

Die Bundesregierung hat am 30.01.2023 eine Formulierungshilfe zur Umsetzung des Artikel 6 der EU-Notfallverordnung (EU-NotfallVO) in Deutschland vorgelegt. Diese erlaubt den EU-Mitgliedsstaaten unmittelbar Ausnahmen von der Artenschutzprüfung und der Pflicht zur Umweltverträglichkeitsprüfung für Erneuerbare Energien, Speicher und Netze vorzunehmen, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. In Deutschland betrifft dies die Windkraft und Stromleitungen. Der Bundesverband Erneuerbare Energie (BEE) begrüßt die zügige Umsetzung von Artikel 6 der EU-Verordnung ausdrücklich. weiterlesen…