Gesetzgeber darf alte Kohlekraftwerke stilllegen – entschädigungsfrei

Rechtsgutachten: Urteil des BVerfG zum Atomausstieg analog auf möglichen Kohleausstieg anwendbar

Kohlekraftwerke, die älter als 25 Jahre sind, können vom Gesetzgeber im Rahmen eines Kohleausstiegsgesetzes stillgelegt werden, ohne dass der Staat zu Entschädigungszahlungen an die Kraftwerksbetreiber verpflichtet ist. Dabei sind den Betreibern angemessene Übergangsfristen zu gewähren. Zu diesem Ergebnis kommt ein Gutachten der Kanzlei BeckerBüttnerHeld (BBH). Die Juristen haben im Auftrag von Agora Energiewende das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 06.12.2016 zum Atomausstieg ausgewertet und auf einen möglichen Kohleausstieg übertragen. weiterlesen…