Bundesrat gegen Strommengenübertragung – Bundestag dafür

Untersagung könnte weitere Ausgleichsansprüche entstehen lassen

Der Bundesrat hat sich gegen eine Übertragung nicht nutzbarer Strommengen bestimmter Atomkraftwerke auf Kraftwerke in Netzausbaugebieten ausgesprochen. In einer Stellungnahme zu einem Gesetzentwurf der Bundesregierung (19/2631) zur 16. Änderung des Atomgesetzes forderte die Länderkammer von der Bundesregierung – so der parlamentseigene Pressedienst heute im bundestag, umgehend nach Inkrafttreten des Gesetzes „mit den Energieversorgungsunternehmen ein Konzept zu entwickeln, auf welche Weise Strommengenübertragungen die energiepolitischen Anforderungen in Deutschland bestmöglich unterstützen können“. Die Bundesregierung lehnte den Vorschlag umgehend ab. weiterlesen…