Bundesrat gegen Strommengenübertragung – Bundestag dafür

Untersagung könnte weitere Ausgleichsansprüche entstehen lassen

Bundesrat Berlin – Foto © Gerhard Hofmann, Agentur Zukunft für Solarify

Der Bundesrat hat sich gegen eine Übertragung nicht nutzbarer Strommengen bestimmter Atomkraftwerke auf Kraftwerke in Netzausbaugebieten ausgesprochen. In einer Stellungnahme zu einem Gesetzentwurf der Bundesregierung (19/2631) zur 16. Änderung des Atomgesetzes forderte die Länderkammer von der Bundesregierung – so der parlamentseigene Pressedienst heute im bundestag, umgehend nach Inkrafttreten des Gesetzes „mit den Energieversorgungsunternehmen ein Konzept zu entwickeln, auf welche Weise Strommengenübertragungen die energiepolitischen Anforderungen in Deutschland bestmöglich unterstützen können“. Die Bundesregierung lehnte den Vorschlag umgehend ab.

Die Strommengenübertragung ist Teil des Gesetzentwurfes, mit dem ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts von 2016 umgesetzt werden soll. Das Gericht hatte geurteilt, dass den Betreibern der AKW Brunsbüttel, Krümmel und Mülheim-Kärlich (Foto) ein finanzieller Ausgleich für nicht mehr verwertbare Strommengen zustehe. Zunächst müssen sich die Betreiber laut Entwurf aber darum bemühen, die Strommengen anderen Energiekonzernen anzubieten und damit auf deren Kraftwerke zu übertragen. Die Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD hatten einen gleichlautenden Entwurf (19/2508) eingebracht.

Der Bundesrat argumentierte, dass eine Übertragung auf Kraftwerke in Netzausbaugebieten aufgrund der bereits begrenzten Aufnahmefähigkeit „zu einer noch stärkeren Belastung der Netze und einer entsprechenden Zunahme von Netzengpassmanagement-Maßnahmen“ führen würde. Dies würde die Stromverbraucher über die Netzentgelte erheblich belasten, schlügen die Kosten für diese Maßnahmen bereits mit mehr als einer Milliarde Euro zu Buche, hieß es in der Stellungnahme.

Für den Fall, dass ein solches Konzept nicht zeitnah entwickelt werden kann, forderte der Bundesrat eine gesetzliche Regelung, um solche Strommengenübertragungen zu untersagen oder abhängig von der Zustimmung der Bundesregierung zu machen. Dabei sollten über die vorliegende Regelung hinausgehende Entschädigungsansprüche möglichst vermieden werden, verlangte die Länderkammer. (hib 400/2018)

Bundesregierung lehnt Bundesrats-Vorschlag ab

Die Bundesregierung hat den Vorschlag des Bundesrates, die Übertragung nicht verwertbarer Strommengen von Atomkraftwerken (AKW) auf Kernkraftwerke in Netzausbaugebieten zu untersagen beziehungsweise zu vermeiden, laut heute im bundestag abgelehnt. Dies geht aus der Gegenäußerung der Bundesregierung zur Stellungnahme des Bundesrates (19/2705) zu einem wortgleichen Gesetzentwurf der Bundesregierung und der Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD (19/2508, 19/2631) hervor.

Die Bundesregierung begründet ihre Ablehnung damit, dass im Fall einer Untersagung weitere Ausgleichsansprüche entstehen könnten. Ein mit den Konzernen zu entwickelndes Konzept „dürfte nur dann Aussicht auf Erfolg haben, wenn es einen finanziellen Ausgleich für die entfallenen Verstromungskapazitäten vorsähe. Die hiermit für den öffentlichen Haushalt verbundene Belastung dürfte erheblich sein“, schreibt die Bundesregierung in ihrer Gegenäußerung. (hib/SCR)

->Quellen: