EU-Taxonomie kann starten – ohne Atom
Meilenstein für grünere Finanzmärkte in Europa – Entscheidung über Kernenergie steht aus
Seit 08.12.2021 steht fest, dass die neuen EU-Regeln für nachhaltige Investitionen (EU-Taxonomie) am 01.01.2022 in Kraft treten können. Noch bis kurz davor hätte eine sogenannte verstärkte qualifizierte Mehrheit von 20 der 27 Mitgliedsstaaten den Vorschlag für den entscheidenden delegierten Rechtsakt der EU-Kommission im Ministerrat ablehnen können. Vor allem Frankreich und mehrere osteuropäische Staaten hatten versucht, eine Ablehnung zu erwirken. Aus einer Medienmitteilung von Sven Giegold. weiterlesen…
Die EU-Kommission hat am 21.04.2021 ein Maßnahmenpaket für nachhaltige Finanzierung vorgelegt, das durch einen delegierten Rechtsakt im Rahmen der EU-Taxonomie dazu beitragen soll, in der Europäischen Union mehr Geld in nachhaltige Tätigkeiten zu lenken: Anleger sollen in die Lage versetzt werden, ihre Investitionen verlässlich und ohne „Greenwashing“ auf nachhaltigere Technologien und Unternehmen umzustellen. Auf globaler Ebene will die EU bei der Festlegung von Standards für ein nachhaltiges Finanzwesen eine Führungsrolle übernehmen. Die umstrittene Frage, wie in diesem Rahmen Investitionen in Erdgasprojekte eingestuft werden, wurde kurzfristig auf einen separaten Gesetzgebungsvorschlag Ende des Jahres verschoben. VKU-Hauptgeschäftsführer Ingbert Liebing warnt denn auch vor einer Gefährdung der Versorgungssicherheit durch eine „jahrelange Hängepartie in einem europäischen Gesetzgebungsverfahren“.
Die EU-Taxonomie, ein europäisches Regelwerk, das festlegen soll, welche Finanzprodukte zukünftig als nachhaltig gelten, wird von der