Altmaier stellt Verfahrensvorschlag für EEG-Reform vor – Kritik und Zustimmung

„Energiewende im Gesetz festschreiben“

Bundesumweltminister Altmaier möchte „eine politische Debatte beginnen mit dem Ziel, parlamentarisch und gesellschaftlich berechenbar die Umsetzung der Energiewende sicherzustellen“. Dazu stellte er am 11.10.2012 in Berlin seinen Vorschlag für das Verfahren zur Reform des Erneuerbare-Energien-Gesetzes vor. Er will die Energiewende („wer sie in Frage stellt, bekommt es mit mir zu tun!“) „im Gesetz festschreiben, das EEG soll Instrument zur Umsetzung der Energiewende werden“. Dazu müsse der „Instrumentenkasten ausgebaut“ werden.

Marktfähigkeit und Technikoffenheit

Oberstes Ziel sei der marktfähige, aber technikoffene Ausbau der erneuerbaren Energien: 40 Prozent bis 2020, 80 bis 2050 – „das möchte ich zu einem allseitig akzeptierten Ziel machen“. Damit die Kosten aber nicht ausuferten, will der Minister wie bei der Photovoltaik über eine Begrenzung des subventionierten Zubaus von Wind- und Biogasanlagen in Deutschland nachdenken. Ähnlich wie bei der Solarenergie sei eine Höchstmengen-Begrenzung für die staatliche Förderung sinnvoll. Bezüglich der Höhe derselben legte er sich allerdings nicht fest. Das Ausbautempo soll Altmaier zufolge regional stärker mit dem Ausbau der Netze abgestimmt werden, um hohe Zusatzkosten zu verhindern.

„Vorschlag Peter Altmaier“ an alle versandt

Zu dieser Abstimmung habe er den Verfahrensvorschlag („als einen ‚Vorschlag Peter Altmaier'“) an seinen Kollegen Rösler, an die Bundestagsfraktionen, die zuständigen Ausschüsse, alle Ministerpräsidenten und Umweltminister geschickt. Auf die Frage, ob die Reform noch vor der Bundestagswahl möglich sei, antwortete Altmaier ausweichend: Das sei nicht sicher, und „für 100% wahrscheinlich“ halte er es auch nicht, wenn man ihn aber frage, ob er es „für ausgeschlossen halte: So weit würde ich nicht gehen“. Denn, so Altmaier: „Wenn es eilig ist, soll man sich ausreichend Zeit nehmen.“