Neues Mietrecht beschlossen

Das Bundeskabinett hat den Gesetzentwurf zur Mietrechtsnovelle beschlossen, mit es u.a. die energieeffiziente Gebäudesanierung durch Einschränkungen bei der Mietminderung sowie Contracting-Modelle voran bringen will. Energetische Modernisierungen für einen Zeitraum von drei Monaten sollen keine Mietminderung mehr erlauben. Weiterhin können jährlich bis zu 11 Prozent der Kosten auf die Miete umgelegt werden. Die formalen Anforderungen an die Begründungspflichten des Vermieters bei Modernisierungen sollen gesenkt werden.

Der Deutsche Mieterbund (DMB) lehnt die Änderungen ab. Sie würden keine energieeffizienten Modernisierungen anstoßen. Dagegen werde die Akzeptanz auf Mieterseite weiter schwinden. Die Existenz oder die Abschaffung des Mietminderungsrechts spiele für Investitionsentscheidungen des Vermieters keine Rolle. „Die geplanten Änderungen des Mietrechts sind überflüssig wie ein Kropf. Die Vorstellung der Bundesregierung, mit dem Abbau von Mieterrechten, zum Beispiel dem Mietminderungsrecht, könnten Investitionen ausgelöst und energetische Modernisierungen vorangetrieben werden, ist schlicht falsch und nicht mehr nachvollziehbar. Diesen Gesetzentwurf braucht niemand“, erklärte der Direktor des Deutschen Mieterbundes (DMB), Lukas Siebenkotten.

Der GdW Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen begrüßt „ausdrücklich, dass die Bundesregierung endlich den Mut findet, eines der zentralen Gesetzgebungsverfahren anzupacken“, so Axel Gedaschko, Vorsitzender der Bundesvereinigung Spitzenverbände der Immobilienwirtschaft (BSI) und Präsident des GdW Bundesverbands zum anstehenden Kabinettsbeschluss zur Reform des Mietrechts. Die Klimaschutzziele der Bundesregierung könnten ohne energetische Modernisierung des Wohnbestandes nicht erreicht werden. „Damit ist dieser Gesetzesentwurf zugleich die erste Bewährungsprobe des neuen Umweltministers Peter Altmaier.“ Es sei gut, dass für Wohnungsunternehmen und Privatvermietern Anreize für die energetische Sanierung geschaffen würden. Nachbesserungsbedarf gebe es allerdings beim Energiecontracting und bei der Frage des Ausschlusses der Mietminderung bei energetischer Sanierung. 23.05.2012
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