BDI kritisiert Kreislaufwirtschaftsgesetz

BDI-Kritikpunkte am neuen Kreislaufwirtschaftsgesetz

  • Deutschland verpasst Chance auf Ausbau der führenden Rolle in der Abfallverwertung
  • Rückfluss hochwertiger Rohstoffe in den Wirtschaftskreislauf erschwert
  • Kommunale Sonderrechte schränken Unternehmen ein

Mit dem neuen Kreislaufwirtschaftsgesetz verpasst Deutschland nach Ansicht des Bundesverbands der deutschen Industrie (BDI) die Chance, mehr Wertstoffe durch Recycling zu gewinnen und seine führende Rolle in der Abfallverwertung auszubauen. „Durch das neue Gesetz fließen zu wenige hochwertige Sekundärrohstoffe in den Wirtschaftskreislauf zurück“, kritisierte Holger Lösch, Mitglied der BDI-Hauptgeschäftsführung, in Berlin anlässlich des Inkrafttretens des Gesetzes zum 1. Juni 2012. So werde ein wichtiger Beitrag zur besseren Rohstoffversorgung deutscher Unternehmen verhindert.

Das neue Gesetz stellt aus Sicht des BDI die Weichen klar in Richtung einer Rekommunalisierung der Abfallwirtschaft. „Die Einschränkung unternehmerischer Aktivitäten auf dem Recycling-Markt ist mit europäischem Recht nicht vereinbar. Daher unterstützen wir die von der Entsorgungswirtschaft bei der EU-Kommission eingereichten Beschwerden“, sagte Lösch.

„Wenn Unternehmen finanzielle und organisatorische Verantwortung in der Abfallentsorgung übernehmen, muss das Gesetz auch den notwendigen Gestaltungsspielraum gewähren. Kommunale Sonderrechte schränken diesen Spielraum ein,“ unterstrich Lösch. 31.05.2012
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