Bahnstromtrassen nur bedingt für Netzausbau geeignet

„Nur unter engen Restriktionen im Rahmen des anstehenden Netzausbaus nutzbar“

Die Bundesnetzagentur hat ein Gutachten zur Nutzung von Bahnstromtrassen beim Netzausbau veröffentlicht. Danach sind die bestehenden Trassen „nur unter engen Restriktionen im Rahmen des anstehenden Netzausbaus nutzbar.“

Begründet wird diese Einschätzung insbesondere durch technische Hindernisse sowie die teils hohen Kosten. „Das Gutachten leistet einen wichtigen Beitrag dazu, das Potenzial der Bahnstromtrassen beim Netzausbau angemessen bewerten zu können. Wo immer dies möglich ist, sollten im Rahmen der weiteren räumlichen Fach- und Ausbauplanung die Bahntrassen in die Untersuchungen zum Ausbaubedarf des Übertragungsnetzes einbezogen werden“, betonte BNetzA-Präsident Jochen Homann.

Angesichts des wachsenden Stromtransportaufkommens aus regenerativen Energiequellen im Norden zu Abnehmern im Süden Deutschlands wurde untersucht, ob die Nutzung von Bahnstromfernleitungstrassen für Energieleitungen der öffentlichen Stromversorgung einen hilfreichen Beitrag im Rahmen der aktuellen Netzausbauplanung leisten kann. Die nicht selten allzu optimistische Beurteilung dieser Transportmöglichkeit muss nach Einschätzung der Gutachter teilweise deutlich korrigiert werden. Nach ihrer Ansicht existieren zahlreiche und enge Einschränkungen im Hinblick auf die Nutzung von Bahnstromtrassen. 03.07.1220
Quelle: BNetzA