MPG: Fusionsanlage Greifswald ungefährlich

Max-Planck-Institut für Plasmaphysik: “Wendelstein 7-X keine Gefährdung für Bevölkerung”

Im Max-Planck-Institut für Plasmaphysik Greifswald wird seit 1998 an einer Fusionsanlage gearbeitet, die Mitte 2015 in Betrieb gehen soll. Der Bund für Umwelt- und Naturschutz (BUND) kritisierte vor einem Monat in einer Pressemitteilung, die Anlage habe “schwere Sicherheitsmängel”. Der Strahlenschutzbeton sei fehlerhaft zusammengesetzt und das Hallendach habe Risse.  Thomas Klinger, wissenschaftlicher Direktor des Forschungsprojekts Wendelstein 7-X,  weist die Vorwürfe zurück.

Wendelstein 7-X ist ein Grundlagenexperiment zur Plasmaphysik, mit dem herausgefunden werden soll, ob das magnetische Feld zur Einschließung heißen Plasmas (d.h. von den kalten Wänden zu isolieren) optimal funktioniert. Klinger: „Ziel des ganzen Experiments ist der Nachweis, dass die Anlage das Zeug zu einem Kraftwerk hat. Wendelstein 7-X ist jedoch noch kein Kraftwerk.“ Zur Stromerzeugung sei es viel zu klein.

Mehr als eine Milliarde teuer

Die Experimentieranlage Wendelstein 7-X kostet 370 Millionen Euro. Hinzu kommen Personalkosten von 1996 bis 2014 von 310 Millionen Euro. Das Gebäude hat 100 Millionen Euro gekostet und die Kosten für den laufenden Betrieb summieren sich von 1996 bis 2014 auf 280 Millionen. Alles das zusammen ergibt 1,06 Milliarden Euro. Klinger: „Wir gehören damit zu den großen deutschen Forschungsprojekten. Seit fünf Jahren halten wir die Kosten stabil und im Plan. Zwischen 2000 und 2007 hatten wir tatsächlich Kostensteigerungen, vor allem bedingt durch technische Probleme und Unvorhergesehenes.“

Ionisierende Strahlung

Beiem Experiment Wendelstein 7-X wird ionisierende Strahlung frei, ein Oberbegriff für verschiedene Arten von Strahlungen. Klinger: „Bei uns entstehen Röntgenstrahlen, Neutronenstrahlen und Gammastrahlen. Das passiert bei vielen physikalischen Experimentieranlagen, zum Beispiel Teilchenbeschleunigern wie etwa am CERN in der Schweiz oder DESY in Hamburg. Überall – wie bei uns auch – muss entsprechend den Vorschriften Strahlenschutz betrieben werden.“

Ein zukünftiger Fusionsreaktor sei „in der Tat eine Nuklearanlage“. Entsprechend müsse für die Mitarbeiter und die Anwohner Strahlenschutz wie in einem Kernkraftwerk vorgenommen werden. Es entstehe dann auch radioaktiver Abfall, aber der entscheidende Unterschied sei, dass keine Spaltprodukte erzeugt würden. Es entstehe kein hochradioaktiver Müll, wie ausgebrannte Brennstäbe, die sehr lange endgelagert werden müssten. „Gemeinsam haben ein Kernkraftwerk und ein Fusionskraftwerk, dass die Anlagen während ihres Betriebs radioaktiv sind und nach Stilllegung über einige Jahrzehnte abklingen müssen, bis der Stahl wiederverwendet werden kann“, räumt Klinger ein.

Kein GAU

Es könne auch nicht zu einem GAU wie in Tschernobyl oder Fukushima kommen, denn bei einem Kernkraftwerk sei ein Grundproblem, dass man den Kernbrennstoff für ein bis zwei Jahre Betrieb im Reaktor vorrätig haben müsse. In Fukushima seien das ungefähr 200 Tonnen. Wenn dieser Brennstoff außer Kontrolle gerate, werde viel Energie frei. Klinger: „In einem Fusionskraftwerk ist jedoch in jedem Moment ungefähr ein Gramm Brennstoff enthalten. Das ist in etwa so viel, wie nötig ist, um das Kraftwerk eine Minute lang zu betreiben. Dieses Gramm Brennstoff reicht bei weitem nicht aus, um irgendwelche Strukturen zu schmelzen. Folglich kommt es selbst bei unkontrollierten Bedingungen maximal zu geringen Beschädigungen an den Oberflächen im Inneren der Maschine.“

Vorwürfe des BUND

Der BUND erhebt den Vorwurf, dass der Strahlenschutzbeton der Torushalle, die die Anlage umgibt, fehlerhaft sei. Hintergrund der Debatte, so Klinger,  sei die Einsicht in die Akte des Genehmigungsverfahrens, das eine Errichtungs- und eine Betriebsgenehmigung umfasse. Das sei für sich ein komplexer Vorgang. Klinger: „Wir sind natürlich verpflichtet, alle Auflagen der Errichtungsgenehmigung zu erfüllen, unter anderem die abschirmenden Eigenschaften des Strahlenschutzbetons nachzuweisen. Wir müssen das nach dem Bau gutachterlich nachweisen. In seinem Gutachten kommt der Betonfachmann Prof. Bernd Hillemeier (TU Berlin) zum Ergebnis, dass die Abschirmeigenschaften des Betons die Vorschriften erfüllen. Wichtig sind dabei der Bor- und der Wassergehalt des Betons, da damit die Neutronen effektiv abgeschirmt werden.

Die Vorgabe aus der Richtungsgenehmigung ist 1000 ppm Bor (ppm = parts per million) und mindestens 120 Liter Wassergehalt pro Kubikmeter. Hillemeier findet in seinem Gutachten, dass der Mittelwert Bor über 1000 ppm liegt. Einige wenige der 48 Proben sind etwas unter 1000 ppm, was statistisch so zu erwarten ist. Bei dem Wassergehalt muss man das chemisch- und das physikalisch gebundene Wasser berücksichtigen und man findet mehr als 140 Liter pro Kubikmeter. Leider hat Herr Hillemeier damals 1998 in seinem Gutachten geschrieben, dass der Wassergehalt größer 100 Liter pro Kubikmeter ist, was für 140 Liter pro Kubikmeter ja zutrifft. Er hat sich wohl irrtümlich auf einen Vorgabewert von 100 Liter pro Kubikmeter bezogen, was Anlass für Verwirrung gegeben hat.“

Den zweiten Vorwurf des BUND, die Hallentore seien nicht ausreichend gesichert und der erlaubte Grenzwert werde  um das 490-fache überschritten, weist Klinger ebenso zurück. Es bestehe keine Gefährdung der Bevölkerung. Man ergreife alle notwendigen Maßnahmen, um Bevölkerung und Mitarbeiter vor Strahlung zu schützen. „Wir haben ja gar kein Interesse daran, den Strahlenschutz nicht zu erfüllen. Es ist absurd, uns so etwas zu unterstellen.“ Das Landesamt für Gesundheit und Soziales habe festgestellt, dass ein unabhängiges Gutachten für die Hallentore noch nicht vorliegt. Dieses werde eingeholt und liege in ein paar Wochen vor. Das Sozialministerium setze zudem  eine Sachverständigengruppe ein, die nochmals die gesamte Aktenlage prüfe und bilanziere.

Risse in der Hallendecke?

Klinger: „Das sind Setzungsrisse. Der Beton wird gegossen, trocknet und dann ist es gar nicht vermeidbar, dass es bei so großen Strukturen zu inneren Spannungen kommt, die zu kleinen Rissen führen. Klein bedeutet 0,25 Millimeter Breite und einige wenige Zentimeter Tiefe bei zwei Meter Beton. Diese Risse sind vom Baustatiker beurteilt worden und wurden mit eigenen Rechnungen hinsichtlich des Strahlenschutzes geprüft. Im Anschluss wurden sie nach Vorschrift saniert. Diese Oberflächenrisse sind für den Strahlenschutz nicht relevant und das wurde vom Sozialministerium schriftlich bestätigt. Leider hat sich auch hier der BUND in den Fakten verirrt, aber die Sache ist halt im Detail kompliziert.“

Klinger zeigte sich „enttäuscht von der Art und Weise, mit der Sache umzugehen. Ich hätte es für guten Stil gehalten, mit Fragen zunächst einmal zu uns zu kommen. Vorwürfe ungeprüft über Pressemitteilung zu publizieren, hat natürlich ein gewaltiges Echo und führt zu Ängsten in der Bevölkerung. Wir sind jederzeit bereit, Besucher zu empfangen und Fragen zu beantworten; im Oktober führen wir wieder einen Tag der offenen Tür durch.“

->Quelle: http://webmoritz.de/2012/08/28/max-planck-institut-wendelstein-7-x-ist-keine-gefahrdung-fur-bevolkerung/, von – F otos: Erik Lohmann (Artikelbild), David Vössing