EU steuert um beim Biosprit

Agrospit wird grüner – nur noch 5% aus Nahrungspflanzen

Die EU-Kommission will die negativen Folgen der Agrospritproduktion stärker berücksichtigen. Hierzu stellten Energiekommissar Günther Oettinger und Klimakommissarin Connie Hedegaard am 17.10.2012 in Brüssel einen entsprechenden Vorschlag vor. Als wichtigste Maßnahmen schlagen die Kommissare eine Begrenzung des Agrosprit-Anteils auf der Basis von Nahrungsmittelpflanzen sowie die Berücksichtigung der sogenannten indirekten Landnutzungsänderungen (ILUC) vor.

Bis 2020 sollen mindestens zehn Prozent der im EU-Verkehrssektor verbrauchten Energie aus erneuerbaren Quellen stammen. Künftig dürfen hierbei jedoch nur noch fünf Prozent der Energie durch Agrosprit auf Basis von Nahrungsmittelpflanzen angerechnet werden. Mit der Maßnahme soll die Entwicklung der sogenannten Biokraftstoffe der zweiten Generation gefördert werden, die auf der Grundlage von Reststoffen wie Stroh und Abfall oder aus Algen hergestellt werden. „Wenn Biokraftstoffe zur Bekämpfung des Klimawandels beitragen sollen, müssen sie sich durch Nachhaltigkeit auszeichnen“, sagte Klimakommissarin Hedegaard. „Wir müssen in Biokraftstoffe investieren, die echte Emissionsverringerungen ermöglichen und nicht mit Nahrungsmitteln konkurrieren. Natürlich wollen wir damit nicht die Biokraftstoffe der ersten Generation abschaffen, aber wir senden ein klares Signal aus, dass Steigerungen des Anteils an Biokraftstoffen in Zukunft durch fortschrittliche Biokraftstoffe erzielt werden müssen.“

Indirekte Landnutzungsänderungen im Fokus

Auch die indirekten Landnutzungsänderungen (ILUC) will die Kommission nicht länger ignorieren. Bislang schrieb die EU zwar Nachhaltigkeitsstandards für Agrosprit vor. Diese sahen jedoch lediglich vor, dass für die Produktion der Kraftstoffe nicht direkt Wald- oder Feuchtgebiete zerstört werden dürfen. Durch die Verdrängung von Flächen für den Nahrungsmittelanbau kann die Agrospritproduktion aber auch indirekt zur Abholzung von Wäldern beitragen. Künftig sollen Kraftstofflieferanten und Mitgliedstaaten deshalb die ILUC-Faktoren bei ihrer Berichterstattung berücksichtigen. In die Berechnung der Klimabilanz der Treibstoffe, die für die Zulassung wichtig ist, fließen diese Faktoren allerdings nicht ein. Hier hat die Kommission dem Druck aus der Industrie nachgegeben und eine genaue Berechnung der Klimaauswirkungen verschoben. 2017 soll die Gesetzgebung erneut überarbeitet werden.