Bundesrat: Erdverkabelung soll Vorrang erhalten
Der Vorrang der Erdverkabelung beim Ausbau der Stromnetze soll deutlicher als bisher im Energiewirtschaftsrecht zum Ausdruck kommen. Daher hat der Bundesrat den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes (17/11369) eingebracht. Darin schreiben die Länder, dass es unterschiedliche Auslegungen des Gesetzes gebe. Obwohl die Erdverkabelung unter bestimmten Voraussetzungen die Vorzugsvariante sei, werde dies von den Vorhabenträgern in Frage gestellt. Da der Bau von Freileitungen auf immer weniger Akzeptanz bei den Betroffenen stoße, komme es zu Verzögerungen beim Leitungsausbau. „Insoweit bedarf es einer eindeutigen Klarstellung des gewollten Vorranges durch den Gesetzgeber“, begründen die Länder ihren Vorstoß.
->Quelle: www.bundestag.de