Neue Kraftwerksförderung: Gesetz hält Speicher draußen

Milliarden Euro an Zuschlägen gehen an Gaskraftwerke, obwohl Netzbetreiber Batteriespeichern Netzanschlüsse für neunmal so viel Leistung zugesagt haben. Das Gesetz bevorzugt Gas.

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Gaskraftwerke liefern auch nachts zuverlässig Strom, stoßen dabei aber CO2 aus. Die neue Kraftwerksförderung ist auch eine Weichenstellung für 15 Jahre. Foto:  American Public Power Association

Die Bundesregierung fördert neue Kraftwerke, die einspringen sollen, wenn Wind und Sonne nicht genügend Strom liefern. Die Betreiber erhalten 15 Jahre lang eine jährliche Zahlung dafür, dass ihre Anlagen ab dem Jahr 2031 bereitstehen, auch wenn sie gerade keinen Strom erzeugen. Alle elf Zuschläge, die die Bundesnetzagentur am 3. November bekanntgab, gingen an Gaskraftwerke, zehn davon an RWE und die LEAG. Zusammen haben sie eine Leistung von rund 6.000 Megawatt.

Im Schnitt erhalten die Betreiber gut 155.000 Euro je angerechnetem Megawatt und Jahr. Das sind knapp zwei Drittel des Höchstwerts, den das Gesetz erlaubt. Nach Berechnungen der Nachrichtenagentur Reuters ergeben sich daraus rund 800 Millionen Euro pro Jahr und etwa zwölf Milliarden Euro über die gesamte Laufzeit. Bezahlen sollen dies ab 2031 die Stromkunden über eine neue Umlage. Wie hoch diese ausfällt, regelt ein Gesetz, das die Bundesregierung 2027 vorlegen will.

Batteriespeicher hatten ebenfalls geboten, erhielten aber keinen Zuschlag. Laut Wirtschaftsministerium konnten sie sich im Preiswettbewerb nicht durchsetzen. Die Ausschreibung verlangte allerdings, dass eine Anlage zehn Stunden am Stück mindestens 80 Prozent ihrer Leistung liefern kann. Großspeicher wie der von Vattenfall in Brunsbüttel sind jedoch nur auf vier Stunden volle Leistung ausgelegt, viele andere auf zwei. Solche Speicher waren damit von der Ausschreibung ausgeschlossen.

Netzbetreiber sagten 2025 Anschlüsse für Batteriespeicher mit zusammen 54 Gigawatt zu, rund neunmal so viel Leistung wie die bezuschlagten Gaskraftwerke. Im Schnitt können diese Speicher ihre volle Leistung gut zweieinhalb Stunden lang liefern. Doch die aktuelle Bundesregierung hält steuerbare Kraftwerke für unverzichtbar, um die Stromversorgung auch in längeren Phasen mit wenig Wind und Sonne zu sichern. Ein Gaskraftwerk läuft so lange, wie Gas nachfließt, ein Speicher ist irgendwann leer. „Von fairem Wettbewerb verschiedener Technologien und Akteure kann keine Rede sein“, kritisiert Sascha Müller-Kraenner, Bundesgeschäftsführer der Deutschen Umwelthilfe.

Am 10. November kündigt die Bundesnetzagentur die zweite Runde an, Gebote sind bis zum Ende des Jahres möglich. Ausgeschrieben werden erneut 4.500 Megawatt, wieder mit der Zehn-Stunden-Regel. Im Mai 2027 folgen weitere 2.000 Megawatt ohne diese Regel. Dann können auch Speicher mitbieten

 

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