Bundestag: Einsatz von Höchstspannungs-Erdkabeln weitgehend unerprobt

Bundesregierung legt Unterrichtung nach § 3 EnLAG vor

Der Einsatz von Erdkabeln im Höchstspannungsbereich ist bisher weitgehend unerprobt. Derzeit würden insbesondere Systemsicherheits- und Wirtschaftlichkeitsfragen noch gegen einen großflächigen Einsatz von Erdkabeln auf Höchstspanungsebene sprechen, heißt es in dem von der Bundesregierung als Unterrichtung vorgelegten Bericht nach Paragraf 3 des Energieleitungsausbaugesetzes (EnLAG, 17/11871). Nach Angaben der Regierung wurden von den insgesamt 1.834 Kilometer EnLAG-Leitungen bis zum Sommer 2012 lediglich 214 Kilometer fertiggestellt. Für das Jahr 2013 würden die Netzbetreiber die Fertigstellung von 165 Kilometer Leitungen erwarten.

Keines der vier im Gesetz benannten Pilotstrecken Kabel fertiggestellt

Zur Erdverkabelung von Höchstspannungsleitungen heißt es, bisher sei keine der vier im Gesetz benannten Pilotstrecken fertiggestellt. Der Netzbetreiber Amprion führe Feldexperimente durch, um die Wärmeemission von Höchstspannungskabeln auf den Boden abzuschätzen. Ein Erdkabelpilotabschnitt von 3,5 Kilometer Länge befinde sich im Planfeststellungsverfahren bei der Bezirksregierung Münster (Nordrhein-Westfalen). Die Pilot-Erdkabelstrecken von Amprion würden vorwiegend über landwirtschaftliche Nutzflächen verlaufen. „Vorgespräche von Amprion haben gezeigt, dass die Landwirte, deren Grundstücke betroffen sind, zum Teil große Vorbehalte gegen Erdkabel haben, insbesondere weil sie durch den Bodeneingriff massive Ernteausfälle befürchten“, schreibt die Bundesregierung.

Bisher keine Verfahrens-Beschleunigung

Zur Haltung der Anwohner zu den unterirdisch geplanten Höchstspannungsleitungen heißt es in dem Bericht: „Anders als die unmittelbar betroffenen Landwirte begrüßen die weiter entfernt liegenden Sichtbetroffenen (Abstand mehr als 100 Meter) die Erdverkabelung und fordern zumeist eine Verlängerung der Verkabelungs-Abschnitte.“ Die Bundesregierung fasst die Ergebnisse der Gespräche zusammen: „Eine verfahrensbeschleunigende Wirkung durch die beantragte Kabelstrecke konnte Amprion aufgrund dieser differenzierten öffentlichen Wahrnehmung bislang nicht erzielen.“
->Quelle: www.bundestag.de/hib