Altmaier zu „Fracking“-Gesetzesentwurf

Rechtsrahmen soll erheblich eingeschränkt werden

Bundesumweltministerium und Bundeswirtschaftsministerium haben sich auf einen gemeinsamen Gesetzesentwurf zum Thema Fracking geeinigt. Bundesumweltminister Peter Altmaier bezeichnet den Entwurf als einen „wichtigen Durchburch“ bei der Eindämmung der Gefahren der umstrittenen Erdgas-Fördertechnologie. Man habe die unbeschränkte, geltende Rechtslage erheblich eingeschränkt.

SPD: Schmalspurregelung im Schnellverfahren

Der stellvertretende umweltpolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion, Frank Schwabewirft der Bundesregierung vor,  nach „jahrelangem Nichtstun legt Schwarz-Gelb jetzt im Schnellverfahren eine Schmalspurregelung für das Fracking vor“. Während grundsätzlich positiv zu bewerten sei, dass es eine Umweltverträglichkeitsprüfung für zukünftige Förderungen geben solle, blieben die Regelungen aber in weiten Bereichen hinter den Anforderungen zurück.

Vor den Wahlen in Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen habe Schwarz-Gelb noch einen anderen Eindruck erweckt,“ jetzt wird die möglichst schnelle Durchführung von Fracking-Maßnahmen angestrebt. Trotz aller Rhetorik: das Durchsetzen von Fracking-Maßnahmen geht der Bundesregierung vor den Schutz von Mensch und Umwelt.“

Nach ausführlicher Debatte und auf Grundlage der bisher bekannten Gutachten zum Fracking habe der rot-grün dominierte Bundesrat vor wenigen Wochen einen klaren Beschluss gefasst. Dieser gute Beschluss müsse die Grundlage für das weitere Verfahren sein. Angesichts dieses umweltpolitischen Neulands sei ein „Schritt für Schritt“-Herantasten richtig. Die Bundesregierung hätte diesen Beschluss einfach übernehmen können. Grundlage des Bundesratsbeschlusses sei ein Moratorium und seien wissenschaftlich begleitete Einzelbohrungen, deren Auswirkungen dann ausgewertet werden köntnen.

„Vollkommen falsch ist, dass die Bundesregierung in Bohrfeldern, für die es bereits einen Rahmenbetriebsplan gibt, keine Umweltverträglichkeitsprüfungen anstrebt. Das betrifft vor allem Niedersachsen und entspricht der Haltung der abgewählten schwarz-gelben Landesregierung, die im Bundesrat abgelehnt wurde. Damit wärmen Altmaier und Rösler eine im Bundesrat nicht zustimmungsfähige Position wieder auf.“

Keine Aussage finde sich zu giftfreien Frackfluiden, die bereits von den Bohr-Unternehmen selbst in Aussicht gestellt würden. Auch ein Verbot des Verpressens der Rückflüsse in den Untergrund fehle. Becker: „Damit ist die Vorlage der Bundesregierung nicht zustimmungsfähig. Will Schwarz-Gelb ernsthaft noch eine Beschlussfassung in dieser Legislaturperiode muss die Bundesregierung schleunigst auf die Bundestagsopposition und die Bundesratsmehrheit zugehen.“

->Quelle: www.bmu.de