Schleswig-Holstein strikt gegen Fracking

6. Anträge zur Aufsuchung und Bewilligung in Schleswig-Holstein?

In Schleswig-Holstein hatten in jüngerer Zeit sechs Unternehmen insgesamt 19 Anträge auf Aufsuchungen (§7 BBergG) und Bewilligungen (§ 8 BBergG) gestellt. Antragsteller waren Blue Mountain Energy BME, Pacific Rodera Energy PRD, Exxon Mobil EMPG, Max Streicher GmbH, Central Anglia und RWE Dea. Das Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie in Clausthal-Zellerfeld als Bergbehörde Schleswig-Holsteins hat am 14. März 2013 sechs Aufsuchungs- bzw. Bewilligungserlaubnisse vergeben (siehe Presseinformation und Karte).

Die zwei ausstehenden Bewilligungsanträge liegen wie die am 14.3.2013 erteilten Bewilligungen in dem schon genehmigten Erlaubnisfeld Preetz-Restfläche. Von den ausstehenden acht Erlaubnisanträgen sind die vier Anträge der Firma PRD Energy auf der Karte dargestellt. Drei weitere Aufsuchungserlaubnisse stimmen mit den Gebieten aus den Anträgen der Firma PRD weitgehend überein. Bis auf einen Antrag zur Aufsuchungserlaubnis im Kreis Schleswig-Flensburg sind damit alle neu betroffenen Gebiete in der veröffentlichten Karte eingetragen. Das Unternehmen, welches für das nicht veröffentlichte Gebiet einen Antrag gestellt hat, hatte sich gegen die Veröffentlichung gewandt, aber erklärt, dass es nicht beabsichtige, Fracking einzusetzen.

Für die Aufsuchung und Gewinnung von Kohlenwasserstoffen gab es bislang zwei bestehende alte Aufsuchungserlaubnisse (Heide-Restfläche und Preetz-Restfläche) und eine bestehende Bewilligung (Heide-Mittelplate I).

7. Worin unterscheiden sich Aufsuchungserlaubnisse und Bewilligungen?

Bei beidem geht es nur um das Abstecken von Rechten, nicht um Eingriffe in den Boden. Wird eine Aufsuchungserlaubnis beantragt, ist noch offen, ob der beabsichtigte Rohstoff an der betreffenden Stelle zu finden ist oder nicht. Bei Bewilligungen geht es in der Regel um Felder, in denen entweder in der Vergangenheit bereits Erdöl gefördert worden ist (z.B. Förderplattform vor Schwedeneck) oder um Felder bei denen sich im Rahmen der Aufsuchung ergeben hat, dass dort Rohstoffe gefördert werden können. Die Firmen wollen prüfen, ob es wirtschaftlich vertretbar ist, dort die Förderung aufzunehmen.

Die Erlaubnis gewährt das ausschließliche Recht, innerhalb eines bestimmten Feldes (Erlaubnisfeld) Bodenschätze aufzusuchen. Die Bewilligung gewährt das ausschließliche Recht, innerhalb eines bestimmten Feldes Bodenschätze aufzusuchen und zu gewinnen, sowie das Eigentum an den Bodenschätzen zu erwerben.