Energiewende mehr als Preisdebatte – Gemeinschaftswerk sozial gestalten

Die Unterzeichner fordern die Umsetzung folgender Maßnahmen:

  1. Bestehende Subventionen und Privilegien für fossile Energieträger und Energieverbrauch müssen abgebaut werden. Dies erweitert staatliche Handlungsspielräume und setzt Mittel frei, die zur sozialen Flankierung der Energiewende eingesetzt werden können. Insbesondere müssen die Vergünstigungen der Industrie bei den Energiepreisen abgebaut und deutlich zielgerichteter ausgestaltet werden. Es sollten einheitliche Indikatoren angewendet werden, die die Energie- und Handelsintensität der Unternehmen abbilden. Weitere Voraussetzung muss die nachprüfbar ambitionierte Umsetzung von Energieeinspar- und Effizienz-maßnahmen sein. Außerdem sollten die Mitnahmeeffekte kompensiert werden, die durch die mit dem Zubau Erneuerbarer Energien sinkenden Börsenstrompreise entstehen.
  2. Sparsame Haushalte sollten belohnt werden. Es sollte daher geprüft werden, ob die Stromsteuer progressiv gestaltet werden kann. Beispielsweise könnte der bisherige Steuersatz von 2,05 Ct/kWh für einen pro Kopf-Verbrauch von unter 500 kWh/Jahr auf den Mindeststeuersatz von 0,1 Ct/kWh abgesenkt werden. Hohe pro Kopf-Verbräuche von mehr als 2.000 kWh/Jahr sollten dann im Sinne einer möglichst aufkommensneutralen Lösung mit dem doppelten Steuersatz von 4,1 Ct/kWh belastet werden.
  3. Sozialtransfers wie ALG II, BAföG oder Grundsicherung im Alter müssen um die steigenden Energiekosten pauschaliert aufgestockt werden (auf Grundlage von Preisprognosen oder indem vierteljährlich die tatsächlichen Verbrauchswerte der Referenzgruppe gemittelt werden). Die Erstausstattung bzw. Ersatzausstattungen von Wohnungen im Rahmen von Arbeitslosengeld sollten zudem mit energieeffizienten Geräten der höchsten Effizienzklasse erfolgen.
  4. Auch Wohngeldempfängerinnen und -empfänger sollen einen pauschalierten Energiekosten-zuschuss (Strom und Heizung) erhalten. Dadurch können auch Bevölkerungsgruppen mit niedrigen Einkommen von steigenden Energiekosten entlastet werden. Durch einen verbrauchsunabhängigen Zuschuss wird energiesparendes Verhalten belohnt.
  5. Angemessene Einkommen sind die Grundlage für ein menschwürdiges Leben und vermeiden Armut, auch Energiearmut. Die Einführung bzw. Anhebung von flächendeckenden Mindest-löhnen (mind. 8,50 €/ Stunde) sollte umgesetzt werden.
  6. Energieeinsparung senkt die Energiekosten. Eine kostenlose Energiesparberatung sollte, vorrangig für einkommensschwache Haushalte, flächendeckend eingeführt werden.
  7. Die kürzlich beschlossene EU-Energieeffizienzrichtlinie muss von der Bundesregierung ambitioniert in nationales Recht überführt werden. In einem Effizienzgesetz soll die Bundes-regierung ehrgeizige Maßnahmen zum Energiesparen beschließen.
  8. Die staatliche Förderung für Gebäudesanierung sollte aufgestockt, verstetigt und diversifiziert werden. Dabei ist eine sozialverträgliche Lösung für das Mieter-Vermieter-Dilemma zu finden. Mieterinnen und Mieter dürfen nicht in die Situation geraten, dass sie aufgrund zu stark gestiegener Mieten durch Sanierungsmaßnahmen übermäßig belastet werden bzw. sogar ihre Wohnung aufgeben müssen. Ziel sollte eine möglichst warm-mietenneutrale Sanierung sein.

->Quelle: Positionspapier Aktionsbündnis; mieterbund.de/Positionspapier; duh.de; foes.de; klima-allianz.de;