BVES heißt Speicherförderung willkommen

Förderung und Tilgungszuschuss

Zur Förderung kommt ein vom Bundesumweltministerium finanzierter Tilgungszuschuss in Höhe von 30 Prozent der Kosten des Speichersystems hinzu. Gefördert werden können Speichersysteme für neu gebaute Photovoltaikanlagen mit einer Leistung von bis zu 30 Kilowatt. Anlagen die ab Januar 2013 errichtet wurden können nachgerüstet werden. Eigenbauten, Prototypen und gebrauchte Anlagen sind von der Förderung allerdings ausgeschlossen. Außerdem muss die Leistungsabgabe der Photovoltaikanlage am Netzanschlusspunkt für die gesamte Lebensdauer der Anlage, mindestens aber 20 Jahre, auf maximal 60 Prozent der installierten Leistung begrenzt werden.

„Die Speichertechnologie sorgt nicht nur für die Entlastung der Stromnetze, sondern hilft auch die Preise für Strom konstant zu halten“, sagt Weber, dessen Institut kürzlich eine aktuelle Studie zu diesem Themenbereich vorgestellt hat. Die Forscher vom Freiburger Fraunhofer Institut ISE weisen in ihrer Studie nach, dass der Einsatz von dezentralen Speichern bei entsprechender Betriebsweise die Netzspannung stabilisiert und die Anschlusskapazitäten für den weiteren Ausbau erneuerbarer Energien im Zuge der Energiewende erhöht. Unter der Voraussetzung einer netzdienlichen Betriebsweise kann ein solcher Stromspeicher die Einspeisespitze in Abhängigkeit der Systemkonfiguration – Leistung der Photovoltaikanlage, lokale Stromlast und Batteriegröße – um bis zu 40 Prozent reduzieren.
->Quelle: bmu.de; iwr.de