Energie-Einsparungsgesetz: Bundesregierung lehnt Bundesratsvorschläge ab

Energie-Effizienz wichtige Säule der Energiewende

Aus einem Text des Bundeswirtschaftsministeriums zur Erläuterung: „Die Energieeinsparverordnung (EnEV) sowie das Energieeinsparungsgesetz (EnEG) bilden ein wesentliches Instrument der Energieeffizienzpolitik der Bundesregierung. Die kontinuierliche Fortentwicklung der energetischen Anforderungen an Gebäude, die sich am Stand der Technik und der Wirtschaftlichkeit orientiert, leistet einen wichtigen Beitrag zur Energieeinsparung und damit vorrangig zur Minderung der Importabhängigkeit und der Stärkung der Versorgungssicherheit, mittelbar auch zum Klimaschutz.

Die Entwürfe der Verordnung zur Änderung der Energieeinsparverordnung (EnEV) sowie des Gesetzes zur Änderung des Energieeinsparungsgesetzes (EnEG) wurden am 6. Februar 2013 von der Bundesregierung angenommen. An den Kabinettsbeschluss schließt sich das parlamentarische Verfahren an. Mit der Novelle von EnEV und EnEG sollen die Vorgaben der Richtlinie des Europäischen Parlaments  und des Rates über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden (2012/31/EU) sowie die Beschlüsse der Bundesregierung zum Energiekonzept und zur Energiewende/„Eckpunkte Energieeffizienz, soweit das Energieeinsparrecht für Gebäude betroffen ist, umgesetzt werden.

Vor diesem Hintergrund erweitert das 4. Gesetz zur Änderung des Energieeinsparungsgesetzes (EnEG) zum einen die gesetzlichen Ermächtigungsgrundlagen für die aktuelle EnEV-Novelle, zum anderen wird die grundsätzliche Pflicht zur Errichtung von Neubauten im Niedrigstenergie-Gebäudestandard mit Wirkung ab 2019 für Behördengebäude, ab 2021 für alle übrigen Neubauten eingeführt.“

Öffentliche Anhörung zum Energieeinsparungsgesetz

Um den Gesetzentwurf der Bundesregierung (17/12619) zur Änderung des Energieeinsparungsgesetzes ging  es in einer öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung am 17.04.2013. Der Gesetzentwurf sieht neben der Umsetzung von europäischem Recht auch die Grundpflicht zur Errichtung von Niedrigstenergiegebäuden vor. Damit sollen Bauherren verpflichtet werden, alle Neubauten nach dem 31. Dezember 2020 als Niedrigstenergiegebäude zu errichten. Für Neubauten, die von Behörden genutzt werden und im Eigentum von Behörden stehen, soll diese Verpflichtung bereits zwei Jahre früher wirksam werden.

Als Sachverständige hatte der Ausschuss unter anderem geladen: Werner Genter (KfW Bankengruppe), Harald Rapp (Energieeffizienzverband für Wärme, Kälte und KFW), Norbert Verweyen (RWE Effizienz GmbH), Carsten Wachholz (Naturschutzbund Deutschland, NABU), Dietmar Walberg (Arbeitsgemeinschaft für zeitgemäßes Bauen) und Kai H. Warnecke (Haus & Grund Deutschland). Diese beurteilte, wie zu erwarten, die geplanten Neuregelungen des Energieeinsparungsgesetzes (17/12619) und der Energieeinsparverordnung (EnEV) unterschiedlich. Das Gesetz verpflichtet Bauherren, alle Neubauten nach dem 31.12.2020 als Niedrigstenergiegebäude zu errichten. Für Neubauten, die von Behörden genutzt werden und im Eigentum von Behörden stehen, soll diese Verpflichtung bereits zwei Jahre früher wirksam werden. [nextpage]

Immobilienwirtschaft skeptisch: „Enteignung auf kaltem Wege“

Skeptisch zu dem Vorhaben äußerten sich Vertreter der Immobilienwirtschaft und verwiesen auf mögliche Auswirkungen auf Baukosten und Mieten. Ausdrücklich begrüßt wurde hingegen, dass es keine Verschärfungen für den Gebäudebestand geben soll. Es sei richtig, im Bestand beim Prinzip der Freiwilligkeit zu bleiben, sagte Walter Rasch von der Bundesarbeitsgemeinschaft Immobilienwirtschaft Deutschland (BID). Bei einheitlich hohen Vorgaben für die energetische Sanierung sei die Effizienz nicht gesichert, was auch zu einem Druck auf die Mieten führen könne, fügte er hinzu. Eine Ausweitung der Vorgaben auf den Bestand sei wirtschaftlich nicht sinnvoll und stoße auf verfassungsrechtliche Bedenken, sagte Kai H. Warnecke von der Eigentümer-Schutzgemeinschaft Haus und Grund. „Eine solche Enteignung auf kaltem Wege lehnen wir ab“, machte er deutlich. Dagegen übte Carsten Wachholz vom Naturschutzbund Deutschland (NABU) Kritik an der Regelung. Bei der Wirtschaftlichkeitsbetrachtung energierelevanter Bauteile und Technik seien sehr unterschiedliche, teils realitätsferne Annahmen getroffen wurden, kritisierte Wachholz.

KfW für Niedrigstenergiehäuser, aber gegen Energieeinsparpflicht

Werner Genter von der KfW-Bankengruppe befürwortete die Zielrichtung des Gesetzentwurfes, ab 2020 Neubauten als Niedrigstenergiehäuser zu errichten. Das sei nötig, wolle man bis 2050 einen nahezu klimaneutralen Gebäudebestand erreichen. Einer entsprechenden Energieeinsparpflicht bei der Sanierung von Bestandsgebäuden steht der KfW-Vertreter skeptisch gegenüber. Dies könne dazu führen, dass das Sanierungstempo nachlasse.

Der Energieeffizienzverband für Wärme, Kälte und KWK begrüßt die geplante Steigerung der Effizienzstandards. In der Umsetzung müsse allerdings sichergestellt werden, so  dessen Vertreter Harald Rupp, dass die bisherige Balance aus Energieeinsparung, Energieeffizienz und dem Einsatz von erneuerbaren Energien weiterhin bestehen bleibe.

Mehrfamilienhäuser würden durch die geplante Verschärfung stärker belastet als Einfamilienhäuser, bemängelte Dietmar Wahlberg von der Arbeitsgemeinschaft für zeitgemäßes Bauen. Das sei „nicht zielführend“, da Mehrfamilienhäuser sowohl im Bau als auch in der Nutzung grundsätzlich energie- und ressourcenschonender ausgeführt und betrieben werden könnten. Wahlberg sprach sich zudem für Änderungen beim Energieausweis aus, der derzeit keine Akzeptanz habe.

Mit Verweis darauf, dass jedes Gebäude ein Unikat und daher auch nicht klassifizierbar sei, warnte er gleichzeitig davor, stattdessen ein Klassensystem entwickeln zu wollen. NABU-Vertreter Wachholz sah das anders. Auch wenn es möglicherweise zu einigen Ungerechtigkeiten kommen könne, sei ein Klassensystem der richtige Weg.

Für eine Einführung von Energieeffizienzklassen sprach sich auch Hilmar von Lojewski vom Deutschen Städtetag aus. Damit würde sich Vieles vereinfachen, sagte er. Als „problematisch“ bewertete er, dass die öffentliche Hand als Bauherr eine Art Vorbildfunktion übernehmen solle. „Das können wir nicht alleine stemmen“, sagte der Vertreter der Kommunen und sprach sich für eine Unterstützung durch den Bund im Sinne eines „Konjunkturpaketes 3“ aus. [nextpage]

VKU: Effizienzsteigerung und CO2-Vermeidung im Gebäudebereich muss wirtschaftlich und finanzierbar bleiben

Der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) unterstützt die Bemühungen der Bundesregierung und der Europäischen Union, die gesetzten Energieeffizienzziele zu erreichen. Stadtwerke böten Haushalts- und Gewerbekunden bereits heute eine Vielzahl von Energieeffizienzmaßnahmen an. Beispiele hierfür sind unter anderem Thermographie, Heizungscontracting-Anlagen, effiziente Beleuchtungssysteme oder die Erstellung von Energieausweisen., heißt es in einer Stellungnahme.

Beim Thema Gebäudeeffizienz sollte aus Sicht des VKU darauf geachtet werden, dass Maßnahmen für eine Effizienzsteigerung und CO2-Vermeidung im Gebäudebereich wirtschaftlich und finanzierbar sind. Vorrangig sollten Maßnahmen zum Einsatz kommen, die mit wenig Aufwand eine große Wirkung entfalten. Vor diesem Hintergrund sollten die Kosten-Nutzen-Effekte der verfügbaren Optionen (Gebäudedämmung, Gebäudesanierung, Fernwärme, Kraft-Wärme-Kopplung, erneuerbare Energien) analysiert werden. Durch den Ausbau und die Verdichtung der Fernwärme könnten riesige Effizienz- und CO2-Vermeidungspotenziale zu vertretbaren Kosten gehoben werden, da die nicht-fernwärmeversorgten Gebäude zum Großteil mit veralteten und ineffizienten Heizungsanlagen beheizt würden.

Bundestag lehnt Änderungsvorschläge des Bundesrates ab

Der Bundesrat hat in seiner Stellungnahme zum Gesetzentwurf der Bundesregierung sieben Änderungsvorschläge gemacht, die die Bundesregierung in ihrer Gegenäußerung weitgehend ablehnt. Dies geht aus einer Unterrichtung durch die Bundesregierung (17/13037) hervor.
->Quelle: m.bmwi.de; EnEG in der Fassung vom 19. Dezember 2008; bundestag.de/hib