EEG-Ausnahmen mehr als verdreifacht

2.057 Unternehmen von EEG-Umlage befreit – 3.186 Abnahmestellen

Die Zahl der Unternehmen, die von der EEG-Umlage befreit sind, ist stark gestiegen. Im Jahr 2012 profitieren noch 734 Unternehmen bzw. Unternehmensteile (683 aus dem produzierenden Gewerbe und 51 Schienenbahnen) mit insgesamt 979 Abnahmestellen aufgrund ihrer zum 30.06.2011 gestellten Anträge von der Besonderen Ausgleichsregelung [§ 40 ff. EEG]. Die privilegierte [begünstigte] Strommenge lag bei insgesamt 85.402 GWh. Für den Begrenzungszeitraum 2013 stellten bis zum Ende der Ausschlußfrist 2.057 Unternehmen bzw. Unternehmensteile Anträge für insgesamt 3.186 Abnahmestellen; die angegebene Gesamtstrommenge betrug 107.477GWh. So eine Erklärung des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA).

Das Prüfverfahren zur Besonderen Ausgleichsregelung für 2013 werde erst zum Jahresende 2012 abgeschlossen – so die BAFA weiter. Detailliertere Auskünfte zu begünstigten Unternehmen und privilegierter Strommenge seien deshalb erst Anfang nächsten Jahres möglich. Unter „Abnahmestelle“ ist – etwas verkürzt – der Ort des Stromverbrauchs zu verstehen. Die Differenz zwischen der Zahl der Abnahmestellen und der Zahl der Unternehmen ist also einfach darauf zurückzuführen, dass einzelne Unternehmen – oder selbständige Unternehmensteile – Anträge für mehrere Abnahmestellen gestellt haben. Bei der Branchenzuordnung wird auf die Klassifikation der Wirtschaftszweige, Ausgabe 2008 (WZ 2008) des Statistischen Bundesamtes abgestellt.

Seit Anfang dieses Jahres können sich Unternehmen zum Teil von der Umlage befreien lassen, wenn sie mehr als eine Gigawattstunde Strom im Jahr verbrauchen. Bis Ende 2012 waren es noch 10 GWh.

Union begrüßt

Dazu erklärt der Koordinator für Energiepolitik der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Thomas Bareiß: „Die steigende Anzahl EEG-befreiter Unternehmen zeigt, dass unsere Maßnahmen wirkungsvoll sind.“ Man entlaste nicht nur die Großindustrie, sondern auch den deutschen Mittelstand von steigenden Strompreisen. „Deshalb haben wir mit der EEG-Novelle 2012 ganz bewusst die Schwelle für die EEG-Entlastungen von zehn auf eine Gigawattstunde abgesenkt und so die Wettbewerbsfähigkeit sowie Arbeitsplätze des stromintensiven Mittelstandes gesichert. Die Anzahl der entlasteten Unternehmen ist zwar um rund 127 Prozent von 734 auf 1.691 Unternehmen gestiegen. Die privilegierte Strommenge stieg hingegen nur um gut zehn Prozent von 85.402 auf 94.181 Gigawattstunden. Damit zahlt der Verbraucher lediglich 0,04 Cent pro Kilowattstunde für die Änderungen des EEG aus dem Jahr 2012. 0,96 Cent muss der Verbraucher für die von Rot-Grün beschlossenen Ausnahmen zahlen, die damals lediglich die Großindustrie befreit haben. Das wahre Kostensenkungspotential liegt bei der Förderung der erneuerbaren Energien. Dafür zahlt der Verbraucher 4,28 Cent pro Kilowattstunde. Hier müssen die Überförderungen bei Wind- und Sonnenergie dringend abgebaut werden.“
->Quelle(n): bafa.de; cducsu.cc