Regierungserklärung zum Standortauswahlgesetz

Ich möchte mich in diesem Zusammenhang auch bei all denen bedanken, die in den letzten Jahrzehnten  dafür gesorgt haben, dass die Kernkraftwerke in Deutschland die sichersten in der Welt waren und immer noch sind. Das hat der Bericht der Reaktor-Sicherheitskommission noch einmal bestätigt. Das  ist kein Grund, sich zurückzulehnen. Das ist kein Grund, in den Anstrengungen nachzulassen. Aber es  ist eine beeindruckende Leistung. Ich sage das, weil es mir wichtig ist, deutlich zu machen: Der  Ausstieg aus der Kernenergie bedeutet nicht, dass die Lebensleistung all derer, die über Jahrzehnte  für die Sicherheit von Kernanlagen gesorgt haben, nicht anerkannt würde, ganz im Gegenteil. Ich schließe auch die Bergleute und die Wissenschaftler in Gorleben sowie die Beschäftigten in den  Kernkraftwerken in diesen Dank ein.

Ich weiß, vor uns allen liegen noch große und herausfordernde Aufgaben beim Rückbau der Anlagen.  Vertrauen und Sicherheit, das ist der Kompass beim Umgang mit dem Ausstieg aus der Kernenergie. Mit  diesem Kompass ist der Ausstieg bisher eine Erfolgsgeschichte. Wir haben acht Kernkraftwerke  abgeschaltet. Parallel dazu ist ein nationaler Aktionsplan erarbeitet worden, um die Robustheit der  noch laufenden Kernkraftwerke zu erhöhen. Die Stromversorgung ist bisher gesichert, weil wir eine solide Grundstruktur unserer klassischen Energieversorgung haben. Zugleich haben wir die erneuerbaren Energien in den letzten Jahren schneller und deutlicher ausgebaut, als viele es für  möglich gehalten hätten. Deutschland ist und bleibt ein Land, das Elektrizität exportiert, nicht  importiert.

Vertrauen und Sicherheit, das ist der Kompass für die Energiewende; es ist aber auch der Kompass  für das Standortauswahlgesetz. Dabei leitet uns ein Grundsatz, der uns alle eint: Die in  Deutschland angefallenen Abfälle müssen auch in Deutschland entsorgt werden; das gebietet das  Prinzip der nationalen Verantwortung. Deshalb haben wir bei der Erreichung unseres großen Konsenses  vereinbart, dass wir nach der Bundestagswahl bei der Umsetzung der entsprechenden europäischen  Richtlinie noch einmal ganz klar zum Ausdruck bringen werden, dass für uns eine Entsorgung dieser  Abfälle im Ausland nicht in Betracht kommt. Die Abfälle, für die wir in Deutschland verantwortlich  sind, wollen und werden wir auch in Deutschland entsorgen.

Mit dem Standortauswahlgesetz wird ein Fahr-plan für die Endlagersuche erstmals auf eine  gesetzliche Grundlage gestellt. Wir haben das Endlager noch nicht, wir suchen es erst. Aber es ist  ein Paradigmenwechsel, weil es bisher in vielen Fällen darum ging, ein Endlager zu verhindern.  Jetzt geht es darum, ein Endlager zu finden. Damit haben sich die Voraussetzungen grundlegend  geändert. Wir werden deshalb mit diesem Gesetz ein gestuftes Standortauswahlverfahren neu  einrichten. Wir wollen den bestmöglichen, bestgeeigneten Endlagerstandort mit Blick auf die  Sicherheit der Endlagerung, die Sicherheit der Menschen, die Sicherheit der Natur und der Umgebung  erreichen.