Regierungserklärung zum Standortauswahlgesetz

Mehr Transparenz bedeutet dabei auch: Die Entscheidung über die unterirdisch zu erkundenden  Standorte wird so ausgestaltet, dass sie verwaltungsgerichtlich überprüft werden kann. Für den dann  gesetzlich festgelegten Standort wird es ein atomrechtliches Genehmigungsverfahren zur  Sicherheitsprüfung geben, das wiederum verwaltungsgerichtlich überprüfbar sein wird. Mit diesem am  Kriterium der Sicherheit orientierten Verfahren setzen wir übrigens zusammen mit der Schweiz auch  international Maßstäbe. Um den wissenschaftsbasierten Such- und Auswahlprozess und ein transparentes Verfahren zu  gewährleisten, ist die Einrichtung eines Bundesamtes für kerntechnische Entsorgung erforderlich,  das die Tätigkeit des Vorhabenträgers überwacht. So verwirklichen wir den international üblichen  und auch von der EU vorgegebenen Grundsatz der Trennung zwischen Betreiber und Aufsichtsbehörde.

Das Bundesamt muss Erkundungsprogramme und Prüfkriterien entwickeln und festlegen. Es muss die  Standortentscheidung effizient und sachgerecht vorbereiten. Es muss die Öffentlichkeit aktiv und  korrekt unterrichten. Das Bundesamt für Strahlenschutz wird als Vorhabensträger eine entscheidende,  eine ganz wichtige Rolle in diesem Prozess zu übernehmen haben.

Wer über die Endlagersuche spricht, kann über die Kosten nicht schweigen. Für mich ist klar: Die  Kosten des Auswahlverfahrens müssen von den Abfallverursachern getragen werden. Das ist die  gesetzliche Regelung, und an dieser gesetzlichen Regelung halten wir fest.   Allerdings liegt mir daran – das sage ich mit gleicher Bedeutung und Betonung –, dass wir in den  Konsens, den wir zwischen den Parteien gefunden haben, die Umweltverbände, die Bürgerinitiativen  und die Zivilgesellschaft, aber auch die Kernkraftwerksbetreiber einbeziehen und dass wir in einem  offenen Dialog mit allen Beteiligten dafür sorgen, dass das Gesetz, das wir hier beschließen, die  nötige Unterstützung in der Praxis und vor Ort erfährt. Deshalb bin ich in Gesprächen mit den Kraftwerksbetreibern. Ich möchte sicherstellen, dass wir alle Entscheidungen unseres Kompromisses  im vorgesehenen zeitlichen Rahmen und mit den vorgegebenen Konsequenzen tatsächlich durchsetzen  können. Dazu gehört zentral auch die Frage, wie wir mit den Zwischenlagern umgehen.

Für mich war von Anfang an, seit dem ersten Tag meiner Amtszeit, klar: Wenn wir zu einer  ergebnisoffenen Suche kommen, wenn wir von dem Prinzip der weißen Landkarte ausgehen, dann dürfen  wir die Akzeptanz des Ergebnisses nicht dadurch gefährden, dass in der Frage der Zwischenlagerung  alles so weiter geht wie bisher. Deshalb besteht die Herausforderung darin, dass wir die 26  Behälter mit abgebrannten Kernbrennstäben, die wir in den nächsten Jahren nach der  Wiederaufbereitung im Ausland zurücknehmen müssen, in anderen Zwischenlagern in der Republik sicher  verwahren. Wir haben Einigkeit zwischen allen Beteiligten, dass keine weiteren Castortransporte  nach Gorleben durchgeführt werden.